Die Suche ergab 398 Treffer
- 10.10.23, 09:27
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- Thema: Gewährleistung von einem Dauerstandzelt
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Re: Gewährleistung von einem Dauerstandzelt
Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen , insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Hervorhebung durch mich. Wenn das Zelt weg ist müssen die Möbel irgendwo Asyl finden. Kostet das was ist es eine Aufwendung. Das Kostenrisiko (alle...
- 09.10.23, 21:10
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Re: Gewährleistung von einem Dauerstandzelt
Holt man sich nun bezahlte Hilfe dafür, ist das Privatvergnügen. Das Einlagern von Möbeln sowieso, wie ich bereits schrieb. Das ändert sich auch nicht bei mehrfachen Nachfragen. Schadensersatz wäre nur dann denkbar, wenn der Händler den Schaden zu vertreten hat. Das sehe ich anders und der §439 Abs...
- 09.10.23, 20:52
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- Thema: Gewährleistung von einem Dauerstandzelt
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Re: Gewährleistung von einem Dauerstandzelt
Aufbau und Abbau dauert mind jeweils einen halben Tag.
Die Antworten bisher waren nicht auf Nachfrage, sondern auf andre, selbstverständliche Dinge, bei Gewährleistung.
Die Antworten bisher waren nicht auf Nachfrage, sondern auf andre, selbstverständliche Dinge, bei Gewährleistung.
- 09.10.23, 16:28
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- Thema: Gewährleistung von einem Dauerstandzelt
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Re: Gewährleistung von einem Dauerstandzelt
Nein, denn es geht darum, ob der Verkäufer den ab- und Aufbau sowie die Lagerung zu zahlen hätte.
- 08.10.23, 20:28
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Re: Gewährleistung von einem Dauerstandzelt
Was sind die Vorgaben in diesem Fall? Was hat denn der Kunde verlangt? Der Kunde hat die Wahl zwischen Austausch gegen eine mangelfreie Ware und Reparatur. Wenn sich der Kunde einmal auf etwas festgelegt hat, ist er aber daran gebunden. Der Händler kann nur selbst die Wahl treffen, wenn die vom Kun...
- 08.10.23, 18:19
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Re: Gewährleistung von einem Dauerstandzelt
Nicht zwangsläufig. Siehe z.B. die Fahrzeugbranche. Im Gewährleistungrecht geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein Mangel im ersten Jahr schon beim Kauf vorlag. Nach §439 BGB hat der Verkäufer alle Kosten zu tragen. Der Hersteller ist da absolut außen vor. Verstehe den Beitrag im Zusammenhang mit ...
- 08.10.23, 13:33
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Re: Gewährleistung von einem Dauerstandzelt
Das wäre kein Problem.Tastenspitz hat geschrieben: ↑08.10.23, 13:03 Nein ist es nicht.
Und es geht hier wohl auch um 2,3,4,? Zeltbahnen. Die passen vermutlich in ein übliches Paket.
Die Lösung dürfte sein, dass der Hersteller diese defekten Bahnen im Tausch zuschickt.
Er musste halt in Vorleistung gehen
- 08.10.23, 12:58
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Re: Gewährleistung von einem Dauerstandzelt
Dies ist natürlich nicht möglich, da dann der Boden und die Möbel im freien stehen. Dann wird Frau y wohl auf ihr Gewährleistungsrecht verzichten müssen und es auf eigene Kosten selbst reparieren müssen. Zum Gewährleistungsrecht gehört, dass sich der Händler respektive der Hersteller im Auftrag des...
- 08.10.23, 12:56
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Re: Gewährleistung von einem Dauerstandzelt
Nicht zwangsläufig. Siehe z.B. die Fahrzeugbranche. Im Gewährleistungrecht geht der Gesetzgeber davon aus, dass ein Mangel im ersten Jahr schon beim Kauf vorlag. Nach §439 BGB hat der Verkäufer alle Kosten zu tragen. Der Hersteller ist da absolut außen vor. Verstehe den Beitrag im Zusammenhang mit ...
- 07.10.23, 19:13
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Re: Gewährleistung von einem Dauerstandzelt
Gewährleistung.Elektrikör hat geschrieben: ↑07.10.23, 12:54 Das ist aber doch keine Antwort auf die Frage, oder?
Händler klingt nach Gewährleistung
Hersteller klingt nach Garantie
Und nun?
Ist immer besser als Garantie
- 07.10.23, 11:56
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Re: Gewährleistung von einem Dauerstandzelt
Der Händler hat beim Hersteller angefragt.
- 07.10.23, 11:28
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Gewährleistung von einem Dauerstandzelt
Frau y hat ein Zelt für das Ganzjahr gekauft. Dies steht auf einem Campingplatz und es ist ein Boden verlegt und Möbel stehen im Zelt. An 2 stellen geht nach 4 Monaten bereits die Naht auf. Der Hersteller will, dass man diese Teilbereiche nun einschickt, um sie zu reparieren. Dies ist natürlich nich...
- 01.10.23, 20:52
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- Thema: Höchstgrenze Nebenverdienst BW
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Re: Höchstgrenze Nebenverdienst BW
Ja.
Bei uns alle 2 Jahre.
Wird dann die Genehmigung ggf. Nicht verlängert?
Bei uns alle 2 Jahre.
Wird dann die Genehmigung ggf. Nicht verlängert?
- 30.09.23, 23:10
- Forum: Beamtenrecht
- Thema: Höchstgrenze Nebenverdienst BW
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Re: Höchstgrenze Nebenverdienst BW
Hat her x schon.
Ist 5 Jahre genehmigt.
Allerdings wird sich voraussichtlich der dort pro Jahr angegebene Gewinn in dieser Zeit verfünffachen
Ist 5 Jahre genehmigt.
Allerdings wird sich voraussichtlich der dort pro Jahr angegebene Gewinn in dieser Zeit verfünffachen
- 30.09.23, 17:28
- Forum: Beamtenrecht
- Thema: Höchstgrenze Nebenverdienst BW
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Re: Höchstgrenze Nebenverdienst BW
Danke.
Der Beamte ist Lehrkraft und die Nebentätigkeit ist Organisation von Fitnesskurse, die Mitarbeiter durchführen.
Buchführung und Marketing, die er selbst macht, sind hier weit unter 5 % der Arbeitszeit des Beamten.
Das sollte kein Problem sein?
Der Beamte ist Lehrkraft und die Nebentätigkeit ist Organisation von Fitnesskurse, die Mitarbeiter durchführen.
Buchführung und Marketing, die er selbst macht, sind hier weit unter 5 % der Arbeitszeit des Beamten.
Das sollte kein Problem sein?