Umwehrung der Terasse
Moderator: FDR-Team
Umwehrung der Terasse
Hallo,
ich habe ein Anliegen.
Mir gehört eine ETW im Erdgeschoss, die bis vor kurzem einen Balkon hatte. Dieser ist abgerissen worden, da er marode war.
Der Architekt sagte, das es besser sei eine Terasse davor zu setzten, weil dann keine Kältebrücke mehr da wäre.
Der Balkon hatte natürlich vorher eine Umrandung.
Jetzt ist eine Terasse dorthin gebaut worden, deren Höhe genauso hoch ist wie der Balkon vormals. Die Absturzhöhe ist also die gleiche.
Die Verwaltung weigert sich eine Umwehrung (heißt es glaube ich richtig) darum zu errichten.
Begründung, es handelt sich hier um eine Terasse und nicht mehr um einen Balkon. Wir wohnen in Schleswig-Holstein.
Sie sagte mir etwas von §39 . Da bräuchte soetwas nicht mehr errichtet werden.
Vielen Dank
Viele Grüße
Lucy
ich habe ein Anliegen.
Mir gehört eine ETW im Erdgeschoss, die bis vor kurzem einen Balkon hatte. Dieser ist abgerissen worden, da er marode war.
Der Architekt sagte, das es besser sei eine Terasse davor zu setzten, weil dann keine Kältebrücke mehr da wäre.
Der Balkon hatte natürlich vorher eine Umrandung.
Jetzt ist eine Terasse dorthin gebaut worden, deren Höhe genauso hoch ist wie der Balkon vormals. Die Absturzhöhe ist also die gleiche.
Die Verwaltung weigert sich eine Umwehrung (heißt es glaube ich richtig) darum zu errichten.
Begründung, es handelt sich hier um eine Terasse und nicht mehr um einen Balkon. Wir wohnen in Schleswig-Holstein.
Sie sagte mir etwas von §39 . Da bräuchte soetwas nicht mehr errichtet werden.
Vielen Dank
Viele Grüße
Lucy
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Re: Umwehrung der Terasse
Wie weit ist es denn vom Boden der Plattform bis zum Erdboden?
Grüße, Susanne
Re: Umwehrung der Terasse
Hallo Susanne,
dass messe ich nachher mal aus und melde mich dann wieder. Bin geradee unterwegs
Lieben Gruß
Bea
dass messe ich nachher mal aus und melde mich dann wieder. Bin geradee unterwegs
Lieben Gruß
Bea
Re: Umwehrung der Terasse
§39 der LBO von Schleswig Holstein sagt:
Weiterhin heißt es:In, an und auf baulichen Anlagen sind zu umwehren oder mit Brüstungen zu versehen:
1.
Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzen
Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken und Dächern sowie Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe
von 1 m bis zu 12 m
0,90 m
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Umwehrung der Terasse
Hallo,ktown hat geschrieben:§39 der LBO von Schleswig Holstein sagt:
Weiterhin heißt es:In, an und auf baulichen Anlagen sind zu umwehren oder mit Brüstungen zu versehen:
1.
Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzenUmwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken und Dächern sowie Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe
von 1 m bis zu 12 m
0,90 m
Das heißt also, da wir nun eine Terasse und keinen Balkon mehr haben, haben wir auch keine Umwehrung mehr?
Wir sollen uns jetzt selber um eine Umwehrung kümmern falls gewünscht. So kann man Kosten abwälzen.
Und naürlich möchten wir eine Umwehrung, da wir ansonsten auf dem Präsentiertellen sitzen. Wer möchte das schon.
Ich habe auch gedacht, das der Urprungszustand wieder hergestellt werden muss. Bei einem Balkon hätten wir die Umwehrung bekommen. Ist schon seltsam und schwer zu verstehen.
Lieben Gruß
Lucy
Re: Umwehrung der Terasse
Wenn die Terrasse nicht zum Begehen gedacht ist obwohl sie mehr als 1m über dem Gelände liegt, ja dann braucht es keine Umwehrung.Lucky66 hat geschrieben:Das heißt also, da wir nun eine Terasse und keinen Balkon mehr haben, haben wir auch keine Umwehrung mehr?
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Re: Umwehrung der Terasse
Was hat denn die Nachmessung ergeben?Lucky66 hat geschrieben:Hallo Susanne,
dass messe ich nachher mal aus und melde mich dann wieder. Bin geradee unterwegs
Lieben Gruß
Bea
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Nur wenige hinterlassen Eindrücke.
Manche aber hinterlassen nur beim Eindrücken Spuren.
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Re: Umwehrung der Terasse
Man kann mein Aussage auch umdrehen. Die Terrasse darf zum Begehen genutzt werden, wenn sie weniger als 1m Absturzhöhe hat.ktown hat geschrieben:Wenn die Terrasse nicht zum Begehen gedacht ist obwohl sie mehr als 1m über dem Gelände liegt, ja dann braucht es keine Umwehrung.Lucky66 hat geschrieben:Das heißt also, da wir nun eine Terasse und keinen Balkon mehr haben, haben wir auch keine Umwehrung mehr?
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