Flächennutzung und andere Stolpersteine

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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Rolandask
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Flächennutzung und andere Stolpersteine

Beitrag von Rolandask »

Hallo erst einmal,

wie oben beschrieben geht es um die Nutzung einer Fläche welche eingetragen ist unter Landwirtschaft. Ein Landwirtschaftliches Grundstück also. Es fallen zwar auch einige andere Fragen an aber im Grunde geht es darum herraus zu finden was erlaubt und was nicht erlaubt ist.

Nehmen wir also an man erwirbt ein Grundstück welches Landwirtschaftlich eingetragen ist und man möchte darauf Teichwirtschaft betreiben. Also Bebauungsmassnahmen wie das ausheben von Teichen sowie die Nutzung des Grundwassers zum speisen der Teiche müssten vorgenommen werden.
Ist das betreiben von Teichwirtschaft auf einem Landwirtschaftlich eingetragenen Land erlaubt?

Wenn ja: Ist es dann ein Landwirtschaftlicher Betrieb, bzw. in dem Fall natürlich Fischereiwirtschaftlich/Teichwirtschaftlich? (also derjenige automatisch Fischwirt/Teichwirt)
Welchen Regelungen würde das Ganze unterliegen?
Was für Bauliche Massnahmen dürfte man zum Betrieb der Teichwirtschaft dann vornehmen?

Anhang zu ja: Ich lass Fischerei/Teichwirtschaft fällt unter den Bereich Forst/Landwirtschaft. Bin mir jedoch ziemlich unsicher und wollte mich daher mal darüber austauschen.
Unter anderem habe ich gelesen das man in dem Fall auch ohne eine direkte fachliche Ausbildung automatisch diesen Status hat. Die Begründung hierfür soll wohl sein das man sich selbst Fachkundig macht durch die Beschäftigung mit der Haltung, Zucht und/oder den Problemen der Teichwirtschaft. Man ihn also Bewirtschaftet.

Wenn nein: Wie wäre es dann möglich ein Landwirtschaftliches Grundstück für Teichwirtschaft zu verwenden?
Ist eine Bauleitplanung dann notwendig?
Wenn nicht was müsste man dann tun um zu gewährleisten das eine Bauvoranfrage, oder Bauanfrage nicht abgelehnt wird?

Da ich vieles las, und vieles auch sehr unklar beschrieben war oder ich es als normalsterblicher nicht ganz verstanden habe wäre ich über Anregungen sehr dankbar. Ich las sehr viel das diese Aquakultur sehr gefördert wird aufgrund der Überfischung der Gewässer im allgemeinen. Zu finden war jedoch nicht wie man überhaubt die Möglichkeit bekommt in diesen Bereich einzusteigen. Richtige Ansprechpartner fand ich dies bezüglich auch nicht, zumindest wusste niemand genau worunter das wirklich läuft.

Wie sieht in den Fällen die Rechtslage zur Zeit aus?
lissy

Re: Flächennutzung und andere Stolpersteine

Beitrag von lissy »

Rolandask hat geschrieben: Ist das betreiben von Teichwirtschaft auf einem Landwirtschaftlich eingetragenen Land erlaubt?
Wenn man Landwirt ist, wird es sicher erlaubt sein. Es dürfte jedoch schwierig sein für einen Nichtlandwirt, einen Teichbau genehmigt zu bekommen.
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