Unkooperative Eigentümerin von Baum

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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Dortmunder44
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Unkooperative Eigentümerin von Baum

Beitrag von Dortmunder44 »

Hallo Zusammen,

es geht um zwei Immobilieneigentümer.
Person A hat ein Mehrfamilienhaus mit Garten wo ein riesen Baum steht. Dieser Baum ragt zur hälfte rüber zu dem Eigentümer Person B. Dieser hat dadurch einen immer wiederkehrenden Aufwand was Dachrinnenreinigung und Hofreinigung angeht. Autos von seinen Mietern werden verschmutzt und das Laub ist unerträglich für die Mieter.

Person B hat versucht Person A zu einem vor Ort Termin zu bewegen. Keine Chance. Person A kümmert sich einfach nicht und ist auch nicht bereit irgendwelche Kosten zu übernehmen. Die Stadt erteilt keine Genehmigung für eine Fällung des Baumes.

Was für Möglichkeiten hat Person B?

Vielen Dank
SusanneBerlin
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Re: Unkooperative Eigentümerin von Baum

Beitrag von SusanneBerlin »

Ein Haus kaufen, das nicht unter einem Baum steht.
Grüße, Susanne
Dortmunder44
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Re: Unkooperative Eigentümerin von Baum

Beitrag von Dortmunder44 »

:D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D
PurpleRain
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Re: Unkooperative Eigentümerin von Baum

Beitrag von PurpleRain »

Dortmunder44 hat geschrieben::D :D :D :D :D :D :D :D :D :D :D
Was soll den passieren, wenn
Dortmunder44 hat geschrieben:Die Stadt erteilt keine Genehmigung für eine Fällung des Baumes.
"Das ganze Problem mit der Welt ist, dass Dummköpfe und Fanatiker der Richtigkeit ihrer Sicht immer so sicher, weise Menschen aber so voller Zweifel sind." Bertrand Russel
winterspaziergang

Re: Unkooperative Eigentümerin von Baum

Beitrag von winterspaziergang »

Dortmunder44 hat geschrieben:... und das Laub ist unerträglich für die Mieter.
immer diese Natur! unerträglich :roll:
Die Stadt erteilt keine Genehmigung für eine Fällung des Baumes.
wenn der Baum auf fremden Grundstück steht und gesund ist, dürfte man den selbst mit Erlaubnis wohl kaum fällen dürfen
Was für Möglichkeiten hat Person B?
Neben der genannten: Einzusehen, dass andere Menschen ein anderes Verhältnis zu alten Bäumen haben
ralph12345
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Re: Unkooperative Eigentümerin von Baum

Beitrag von ralph12345 »

§910 BGB:
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
Prinzipiell kann der Nachbar B also verlangen, dass A den Baum kürzt und eine Beeinträchtigung des Grundstücks von B unterbleibt. Allerdings,
§910 (2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.
Bei alten Bäumen, deren Äste jahrelang geduldet wurden ist auch zu beachten, dass ein radikaler Rückschnitt den Baum vermutlich zerstört, das käme einer Fällung gleich, die je nach Baumschutzsatzung genehmigungspflichtig wäre und hier offenbar schon abgelehnt wurde.

Das mit dem Laub ist wohl schlicht hinzunehmen.
http://www.baeumeundrecht.de/htm_dat/laubf.htm
ktown
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Re: Unkooperative Eigentümerin von Baum

Beitrag von ktown »

Jaja es ist schon ein Graus mit der Natur. Ohne sie geht es nicht.....aber bitte nicht vor meiner Haustür :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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