Darf man sein Gartenhaus exakt auf der Grenze errichten

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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Philipp123
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Darf man sein Gartenhaus exakt auf der Grenze errichten

Beitrag von Philipp123 »

Hallo Leute,
ich beschäftige mich zur Zeit mit dem Aufbau meines Gartenhauses. Das Haus soll, falls dies möglich ist, exakt auf der Grenze zum Nachbarn errichtet werden. Grund hierfür ist mein relativ kleiner Garten, den ich weitesgehend erhalten möchte. Klar habe ich mich schon auf einigen Internetseiten schlau darüber gemacht. Dennoch weiß man nie, wer diese ins Netz gestellt hat. Bin mir daher noch im unklaren, ob mein Vorhaben wirklich durchzusetzen ist.

Mein Haus besitzt die Außenmaße mit dem Dachüberstand von: 216 cm (Länge) x 206 cm (Breite) x 218 cm (Höhe). Wohne in Hamburg. Lediglich das Fundament aus Gehwegplatten würde an der Grenze anliegen. Das Haus an sich wäre einige Zentimeter davon entfernt.

So weit ich mich bis jetzt schlau gemacht habe, spricht nichts dagegen und es sollte gehen. Stimmt das oder habe ich etwas übersehen?
ktown
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Re: Darf man sein Gartenhaus exakt auf der Grenze errichten

Beitrag von ktown »

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.

Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?

Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.

Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
ralph12345
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Re: Darf man sein Gartenhaus exakt auf der Grenze errichten

Beitrag von ralph12345 »

Mal ganz allgemein geantwortet:
Was wo gebaut werden darf, regeln im wesentlichen zwei Dinge:
Die Landesbauordnung und der Bebauungsplan. In einige wenige Fragen spielt noch das Nachbarrechtsgesetz mit hinein.

Was auf einem konkreten Grund überbaut werden darf, wieviel davon und wo Baugrenzen sind, entnimmt man dem dazugehörigen Bebauungsplan für das Gebiet.

Zu Gartenhäuschen: Die Hamburger Bauordnung
http://www.bauordnungen.de/Hamburg.pdf
Regelt in §6, was in welchen Abständen zur Grenze gebaut werden darf. Ich nehme an, ein Gartenschuppen enthält keinen Aufenthaltsraum und keine Feuerstätte (Heizung, Kamin), dann kann man hier nachlessen:
§9 Abstandsflächen
(7) 1 In den Abstandsflächen eines Gebäudes sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an die Grundstücksgrenze oder an das Gebäude angebaut werden, zulässig
1. eingeschossige Garagen und eingeschossige Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3,0 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von bis zu 9,0 m,[...]
Philipp123
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Re: Darf man sein Gartenhaus exakt auf der Grenze errichten

Beitrag von Philipp123 »

Tut mir leid mit diesem Post, wollte nicht gegen die Forenregeln verstoßen.
Vielen Dank Ralph. Du hast mir sehr weitergeholfen. Finde es klasse, dass du mir sogar das passende Zitat bereitgestellt hast. Ich werde mich dann bezüglich des Nachbarrechtsgesetzes bei mir noch einmal genauer informieren.
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