Unterschrift für Bauantrag Ja oder Nein

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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Pischiminky
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Unterschrift für Bauantrag Ja oder Nein

Beitrag von Pischiminky »

Hallo!

Mein Nachbar möchte von uns seinen Bauantrag unterschrieben haben, aber es gibt folgendes Problem:

Das Grundstück ist auf gleicher Anhöhe wie unser sog. benachbartes Grundstück, aber auf unserem Grundstück befindet sich ein Weiher (m. Fischen) die Größenordnung des Weihers liegt bei 20 m x 20 m x 1,2 Tiefe. Der Nachbar möchte nun seinen Hang für seine neuen Garagen abtragen und bis 0,5 m an unseren Weiher heran und ca. 3 m tief abgraben, mit einer Länge von 12 m.
Unser Weiher ist in einer sog. historischen Karte eingetragen und bis dato wurden die Dämme für das Gewässer noch nie verändert. Jetzt die Polemik, sollte bei diesem Bauvorhaben der Damm brechen, wären mehrere Häuser unterhalb des Weihers vom Wasserschaden betroffen.


Wie steht die Rechtslage. Unterschrift "Ja" oder "Nein"? Wenn "Nein", welche Begründung.

Vielen Dank für die Rückmeldungen.

MfG
Azik
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Re: Unterschrift für Bauantrag Ja oder Nein

Beitrag von Azik »

Weder garantiert eine Nachbarunterschrift die Erteilung einer Baugenehmigung, noch verhindert das Verweigern der Unterschrift die Erteilung einer Baugenehmigung.
Sie können also die Unterschrift in aller Regel gefahrlos verweigern, eine Begründung hierfür braucht es (rechtlich) nicht.

Details hängen aber von der Landesbauordnung Ihres Bundeslandes ab.
ktown
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Re: Unterschrift für Bauantrag Ja oder Nein

Beitrag von ktown »

Ich finde dieses Unterfangen ziemlich mutig und würde grundsätzlich schon deshalb eine Unterschrift verweigern.
Es fängt mit einem Bruch an und hört mit Dauerstreit wegen Wasser im Grund auf. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
ralph12345
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Re: Unterschrift für Bauantrag Ja oder Nein

Beitrag von ralph12345 »

Der Nachbar ist verantwortlich in allen Belangen für seinen Bau. Von der Genehmigungsfähigkeit bis hin zur Haftung für Schäden, die sine Bautätigkeit hervorrufen. Soll das ein Versuch sein, die Haftung auszuschliessen? Welchem Zweck soll die Unterschrift dienen? Was soll unterschrieben werden? Der Bauantrag an die Behörde kommt vom Bauherren bzw. dem vorlageberechtigten, da ist der Nachbar doch gar nicht befugt.

Wenn nachbarschützende Vorschriften umgangen werden sollen wie z.B. Grenzabstände, Höhen von Einfriedungen etc, dann kann man sich mit dem Nachbarn einigen.
Azik
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Re: Unterschrift für Bauantrag Ja oder Nein

Beitrag von Azik »

ralph12345 hat geschrieben:Welchem Zweck soll die Unterschrift dienen? Was soll unterschrieben werden? Der Bauantrag an die Behörde kommt vom Bauherren bzw. dem vorlageberechtigten, da ist der Nachbar doch gar nicht befugt.
Die Unterschrift eines Nachbarn auf einem Bauantrag (bzw. den Bauvorlagen / Bauzeichnungen) stellt in aller Regel die öffentlich-rechtliche Zustimmung eines Nachbarn zu dem Vorhaben dar und bewirkt im Wesentlichen einen Rechtsmittelverzicht gegen die Erteilung dieser beantragten Baugenehmigung durch die zuständige Behörde (vgl. z.B. Art 66 Abs. 1 BayBO).

Ob die öffentliche-rechtliche (Nachbar-)Zustimmung zu einem Bauvorhaben, z.B. unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung, auch zivilrechtliche Wirkung haben kann, kann ich nicht beurteilen. Da dürfte es wohl auf den Einzelfall ankommen.
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