Kalya hat geschrieben:Wie ist vorzugehen, wenn die Mieterin dies nicht möchte? Immerhin muss man in die Wohnung der Mieterin, um den Handlauf anzubringen.
die Ausgangsschilderung und Frage dazu war:
Kalya hat geschrieben:Eine Erdgeschoß-Wohnung wird vermietet und wurde besichtigt.
Um in den Keller zur Waschmaschine zu kommen muss die Mieterin (fast 80 Jahre alt) ein Treppe hinunter.
Ist der VM verpflichtet ein Geländer anzubringen?
Was passiert, falls die Mieterin stürzt? Muss der VM haften?
Die Antworten hierzu waren klar:
Ja, eine Treppe ohne Geländer oder Handlauf geht nicht.
In den späteren Ausführungen will die Mieterin aber keinen Handlauf, sondern eine Absicherung
vor der Treppe, was naturgemäß nichts nutzt, wenn die Mieterin in den Keller gehen will und auf dem Weg dahin keinerlei Absicherung in Form von Geländer oder Handlauf hat.
Zum Thema Geländer
vor der Treppe jedenfalls, ähnlich Gitterabperrung, die man für ein Kind machen würde, ist klar, dass das keine Vermietersache ist.
Zum Handlauf o.ä.: Die Mieterin wird sich der baulichen Maßnahme fügen müssen.