Schaden nach mangelhaftem Dusche-Einbau - Verjährung ?

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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ktown
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Re: Schaden nach mangelhaftem Dusche-Einbau - Verjährung ?

Beitrag von ktown »

Der Hilfesuchende hat geschrieben:Elastische Fugen gemäß dem Geltungsbereich dieses Merkblatts bedürfen einer permanenten Wartung und Pflege
das können sie sicherlich belegen. In der DIN steht nämlich:
Die Wartungsfuge ist eine starkem chemischen und/oder physikalischen Einflüssen ausgesetzte Fuge, deren Dichtstoff in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und gegebenenfalls erneuert werden muss, um Folgeschäden zu vermeiden.
Es ist schon ein gewaltiger Unterschied, ob man permanent (was soll das überhaupt sein, muss dann der Mieter sein Leben neben der Fuge einrichten?) oder regelmäßig diese überprüft. Inwieweit dies vom Mieter getan wurde oder auch nicht, müsste letztlich ein Gericht bewerten.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Der Hilfesuchende
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Re: Schaden nach mangelhaftem Dusche-Einbau - Verjährung ?

Beitrag von Der Hilfesuchende »

Sicherlich wissen Sie das DIN Normen nicht immer alles sind und oft durch unzählige Merblätter Anhänge Kommentare etc erweitert verschärft oder ähnliches werden und diese dann natürlich gültig sind. Die Merblätter des Industrieverbandes Dichtstoffe sind hier als Stand der Technik heranzuziehen. Aber bitte, ich möchte niemanden zu Nahe treten und wollte das nur als Hinweis geben.

Aktuell gilt IVD-Merkblatt Nr. 15 Die Wartung von bewegungsausgleichenden Dichtstoffen und aufgeklebten elastischen Fugenbändern (IVD 720) Industrieverband Dichtstoffe und da steht

Zitat:
7.1 Wartung der Fugenabdichtung
Elastische Fugen gemäß dem Geltungsbereich dieses Merkblatts bedürfen einer permanenten Wartung und Pflege. Als Wartungsfuge sind alle Fugen definiert, die
starken chemischen und/oder physikalischen Einflüssen ausgesetzt sind und deren Dichtstoffe in regelmäßigen Zeitabständen überprüft und ggf. erneuert werden müssen,
um Folgeschäden zu vermeiden. Siehe auch „Wartungsfuge“ in der DIN 52460, sowie VOB DIN 1961 § 4 – Ausführung – Abs. Nr. 3 und § 13 – Gewährleistung – Abs. Nr. 3.

Hierzu gehören auch Fugenabrisse aufgrund von Estrichschüsselungen, übermäßiger Beanspruchung sowie Veränderungen durch andere äußere Einwirkungen, die die
Zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffs überfordern. Zusätzliche Belastungen sind gegeben, wenn mit permanent auftretenden und schwer kontrollierbaren chemischen Beanspruchungen (W
asser, Reinigungsmittel, Ablagerungen von Schmutz) und/oder ständigen mechanischen Beanspruchungen (Reinigung, Begehen, Befahren) zu rechnen ist.
Dadurch verursachte Mängel berechtigen nicht zur Reklamation, da diese im Rahmen der handwerklichen Leistungen nicht zu verhindern sind.
Eine permanente Überprüfung der Fuge erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, durch den Bauherrn, Betreiber oder deren Beauftragten.
Ein Wartungsvertrag oder eine permanente Kontrolle durch den Auftragnehmer besteht hierdurch nicht. Entstehende Sanierungskosten sind durch den Bauherrn
zu begleichen („Sowieso-Kosten“).

Natürlich kann man versuchen sich auf eine einzelnde DIN zu berufen und alle Ergänzungen Kommentare und dazugehörigen Merkblätter aus acht lassen.

Wenn Hinweise dieser Art nicht erwünscht sind sagen mir das ruhig, dann spar ich mir das schreiben.

Gruß und schönen Tag alle zusammen.
ktown
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Re: Schaden nach mangelhaftem Dusche-Einbau - Verjährung ?

Beitrag von ktown »

Na da haben sie anscheinend eine andere Auffassung von Permanent wie der Verband selbst. :wink:

Dieser schreibt in ihren eigenen Wartungsverträgen:
§1
Die Fugenabdichtungs-Systeme in Wartungsfugen sind in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen und ggf. zu erneuern, um Folgeschäden zu vermeiden.
und
§3
In jedem Kalenderjahr führt der Auftragnehmer nach Benachrichtigung des Auftraggebers eine … malige Begehung der Fugenabdichtungssysteme und –arbeiten durch. Dabei werden die Fugenbereiche durch Inaugenscheinnahme und stichprobenweise Haftungstests auf ihren mangelfreien Zustand hin überprüft.
Demnach scheint der Verband hier sich an die DIN zu halten, da diese ja auch nur von regelmäßig spricht. :wink:
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