Regressanspruch an eine Baufirma nach 15 Jahren
Moderator: FDR-Team
Regressanspruch an eine Baufirma nach 15 Jahren
Regressanspruch an eine Baufirma nach 15 Jahren wegen falscher Bauausführung
Mitwirkende:
Nachbar A
Nachbar B
Baufirma C
Mal angenommen, im Jahr 2000 hat Nachbar A von Firma C eine Terrasse auf seinem Grundstück errichten lassen, die eigentlich angrenzend, parallel zur Grundstücksgrenze des Nachbarn B verlaufen sollte.
Nachbar B veranlasst nun 15 Jahre später eine Neuvermessung durch einen amtlich bestellten Grundstücksvermesser. Dieser stellt durch eine GPS Vermessung fest, dass die Terrasse über eine Länge von ca. 6m um ca. 6 bis 8cm auf dem Grundstück von Nachbar B errichtet wurde.
Nachbar B führte einen zweijährigen Rechtsstreit gegen Nachbarn A, der zum Ergebnis hat, dass Nachbar A seine Terrasse nun um diese wenigen Zentimeter zurück bauen muss.
Frage nun:
Da es sich um eine sehr komplizierte und im fünfstelligen EURO-Bereich bewegende Baumaßnahme handelt, kann Nachbar A den Bauunternehmer C (der noch am Markt aktiv ist), dazu auffordern, den Terrassenrückbau auf seine Kosten zu veranlassen? Letztendlich hat Bauunternehmer C im Jahr 2000 nicht die zwischen den nachbarlichen Grundstücken verlaufende und mit amtl. Grenzstein markierte Linie eingehalten, sondern die Pflasterarbeiten quasi Pi mal Auge durchgeführt.
Vielen Dank im Voraus.
Mitwirkende:
Nachbar A
Nachbar B
Baufirma C
Mal angenommen, im Jahr 2000 hat Nachbar A von Firma C eine Terrasse auf seinem Grundstück errichten lassen, die eigentlich angrenzend, parallel zur Grundstücksgrenze des Nachbarn B verlaufen sollte.
Nachbar B veranlasst nun 15 Jahre später eine Neuvermessung durch einen amtlich bestellten Grundstücksvermesser. Dieser stellt durch eine GPS Vermessung fest, dass die Terrasse über eine Länge von ca. 6m um ca. 6 bis 8cm auf dem Grundstück von Nachbar B errichtet wurde.
Nachbar B führte einen zweijährigen Rechtsstreit gegen Nachbarn A, der zum Ergebnis hat, dass Nachbar A seine Terrasse nun um diese wenigen Zentimeter zurück bauen muss.
Frage nun:
Da es sich um eine sehr komplizierte und im fünfstelligen EURO-Bereich bewegende Baumaßnahme handelt, kann Nachbar A den Bauunternehmer C (der noch am Markt aktiv ist), dazu auffordern, den Terrassenrückbau auf seine Kosten zu veranlassen? Letztendlich hat Bauunternehmer C im Jahr 2000 nicht die zwischen den nachbarlichen Grundstücken verlaufende und mit amtl. Grenzstein markierte Linie eingehalten, sondern die Pflasterarbeiten quasi Pi mal Auge durchgeführt.
Vielen Dank im Voraus.
Re: Regressanspruch an eine Baufirma nach 15 Jahren
Woher hatte der Bauunternehmer die Daten für die Grenzlinie?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Regressanspruch an eine Baufirma nach 15 Jahren
Mal angenommen, im Jahr 2000 hat Nachbar A von Firma C eine Terrasse auf seinem Grundstück errichten lassen, die eigentlich angrenzend, parallel zur Grundstücksgrenze des Nachbarn B verlaufen sollte.
Wie lautete der Auftrag an Bauunternehmer C und hat A darüber noch etwas schriftliches?Letztendlich hat Bauunternehmer C im Jahr 2000 nicht die zwischen den nachbarlichen Grundstücken verlaufende und mit amtl. Grenzstein markierte Linie eingehalten, sondern die Pflasterarbeiten quasi Pi mal Auge durchgeführt.
Grüße, Susanne
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Re: Regressanspruch an eine Baufirma nach 15 Jahren
Hallo,
OT:
Muß ja ein teures Pflaster sein.
Woher stammt denn der Preis?
MfG
OT:
Pego10 hat geschrieben: ... um eine sehr komplizierte und im fünfstelligen EURO-Bereich bewegende Baumaßnahme handelt
Muß ja ein teures Pflaster sein.
Woher stammt denn der Preis?
MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
Re: Regressanspruch an eine Baufirma nach 15 Jahren
Ich kopier mal eine Antwort des TE hier rein, da er sie mir per PN geschickt hat (wieso auch immer)
Er hatte den Auftrag, eine Terrasse parallel zum nachbarlichen Grundstück zu errichten.
Der Grenzstein befindet sich am unteren Rand des (Hanglage) Grundstückes.
Ist ein Auftraggeber verpflichtet, dem Tiefbau Unternehmer zu sagen, wo sich Grundsteine befinden (Nachbar A wusste damals gar nicht damals gar nicht, dass ein Grenzstein existiert!)
Das sollte ein Fachunternehmen doch wohl besser wissen und sich vorher orientieren, bevor er mit der Ausführung der Arbeiten beginnt.
(Private Meinung Nachbar A)
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Re: Regressanspruch an eine Baufirma nach 15 Jahren
Das Pflaster ist nicht teuer.
Teuer wird die Bauausführung, bedingt durch die extreme Hanglage.
Aber das ist nicht das Thema.
Frage ist, kann der Bauunternehmer in Regress genommen werden, weil er seinerzeit die Grenzlinie überbaut hat.
Teuer wird die Bauausführung, bedingt durch die extreme Hanglage.
Aber das ist nicht das Thema.
Frage ist, kann der Bauunternehmer in Regress genommen werden, weil er seinerzeit die Grenzlinie überbaut hat.
Re: Regressanspruch an eine Baufirma nach 15 Jahren
Hier nun meine Antwort auf seine Aussage:
Ja eventuell. Wenn eine Grenzlinie nicht eindeutig zu erkennen sind. Aber auch Grenzsteine können falsch sitzen. Wurde den die Grenzlinie resultierend aus den Grenzsteinen überschritten?Pego10 hat geschrieben:Ist ein Auftraggeber verpflichtet, dem Tiefbau Unternehmer zu sagen, wo sich Grundsteine befinden
Fachunternehmen für solche Arbeiten sind Vermessungsingenieure und nein ein Unternehmer muss nicht zwangsläufig einen Bauherrn darauf hinweisen.Pego10 hat geschrieben:Das sollte ein Fachunternehmen doch wohl besser wissen und sich vorher orientieren, bevor er mit der Ausführung der Arbeiten beginnt.
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Re: Regressanspruch an eine Baufirma nach 15 Jahren
Das wird ihnen hier niemand sagen können. Fragen Sie doch ihren Anwalt, der schon im anderen Prozess für sie tätig war.Pego10 hat geschrieben:Frage ist, kann der Bauunternehmer in Regress genommen werden, weil er seinerzeit die Grenzlinie überbaut hat.
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Re: Regressanspruch an eine Baufirma nach 15 Jahren
Bisher dachte ich immer, dass es für Bauleistungen Verjährungsfristen gibt, z. B. nach BGB 5 Jahren.Pego10 hat geschrieben:Regressanspruch an eine Baufirma nach 15 Jahren wegen falscher Bauausführung.
Warum gilt das hier nicht?
Re: Regressanspruch an eine Baufirma nach 15 Jahren
Genau das ist ja die Fragestellung in diesem Fall.
Kann die Baufirma nachträglich belangt werden.
Kann die Baufirma nachträglich belangt werden.
Re: Regressanspruch an eine Baufirma nach 15 Jahren
Sie dürfen den zweiten Schritt nicht vor dem Ersten machen. Erst ist zu prüfen, ob überhaupt eine Mangelleistung durch den Unternehmer überhaupt vorliegt.
Wenn Sie aber auf diese Frage allein abzielen, dann zitieren wir mal den §634a Abs. 3 BGB. Blöd nur, dass hier die Arglist fehlt.
Wenn Sie aber auf diese Frage allein abzielen, dann zitieren wir mal den §634a Abs. 3 BGB. Blöd nur, dass hier die Arglist fehlt.
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Re: Regressanspruch an eine Baufirma nach 15 Jahren
Es gibt ein Expertenforum für Baufragen im Internet (blaues Forum) da wurde dies Thema letztens diskutiert. Da könnte die Frage mit etwas Glück von Baurechtlern beantwortet werden.
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw
#WIRSINDMEHR
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