Hallo,
in meinem Fall geht es um den Erwerb einer Doppelhaushälfte mit dazugehörigen Grundstück.
Die Garage der DHH A ragt auf das Grundstück der DHH B.
Aus diesem Grunde wurde eine Vereinigungsbaulast gemäß §81 i.V.m. § 4 Abs 2 BauO NRW eingetragen.
Jetzt steht die DHH B zum Verkauf. Welche Nachteile würden bei einen eventuellen Kauf bestehen? Abstand vom Kauf nehmen?
Dürfte der Eigentümer A weitere Bauvorhaben auf dem Grundstück B realisieren, da sie Baurechtlich ein Grundstück sind?
Dürfte B auf seinem Grundstück , ohne Überstand auf Grundstück A, eine Garage bauen oder ist jetzt die Zustimmung von A erforderlich?
Im Grundbuch sind es weiterhin 2 separate Flurstücke.
MfG Felix
Hauskauf-Vereinigungsbaulast der Grundstücke
Moderator: FDR-Team
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