Garagen-Grenzwand mit grenzübergreifender Überdachung

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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Su14
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Garagen-Grenzwand mit grenzübergreifender Überdachung

Beitrag von Su14 »

Hallo liebe Forumsmitglieder,

wie könnten die Nutzungsrechte an der Außenwand der Doppelgarage von Haus B aussehen, wenn folgende, Situation bestünde?

Freistehendes EF-Haus A steht in einem Abstand von ca.1,50m zur Grundstücksgrenze vom freistehenden EF-Haus B. Zwischen Haus B und Haus A steht eine Doppelgarage in Grenzbebauung, die zu Haus B gehört. Die Doppel-Garage von Haus B ist mit einem Satteldach überdacht, das bis an die Hauswand von Haus A durchgezogen ist und dort einen Durchgang in Breite des Grenzabstandes von Haus A (ca.1,50m) mit überdacht.
Die Außenwand der Doppelgarage steht gänzlich auf dem Grundstück von B.

Neuer Besitzer von Haus A lagert div. Baumaterialien und Leitern im Durchgang, gegen die Wand der Garage von B gelehnt und ist der Meinung, dass die Außenwand von B aufgrund der Überdachung zu ihm gehören würde und er sogar ohne Zustimmung von B dort Halterungen und sonstige Gegenstände durch Dübel anbringen dürfe.
B ist der Annahme, dass A kein Recht dazu habe etwas daran gelehnt zu lagern, geschweige denn Löcher in das Mauerwerk zu bohren, da sich die Wand auf seinem Grundstück und damit in seinem Eigentum befindet und diese auch ausschließlich als (Grenz-) Wand seiner Garage errichtet wurde.

Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank für`s Lesen und
Grüße
Su14
ktown
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Re: Garagen-Grenzwand mit grenzübergreifender Überdachung

Beitrag von ktown »

Su14 hat geschrieben:B ist der Annahme, dass A kein Recht dazu habe etwas daran gelehnt zu lagern, geschweige denn Löcher in das Mauerwerk zu bohren, da sich die Wand auf seinem Grundstück und damit in seinem Eigentum befindet und diese auch ausschließlich als (Grenz-) Wand seiner Garage errichtet wurde.
Da hat B Recht.
Jedoch ist
Su14 hat geschrieben:Satteldach überdacht, das bis an die Hauswand von Haus A durchgezogen ist
nicht erlaubt, außer es wurde im Grundbuch des A so eingetragen.
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Re: Garagen-Grenzwand mit grenzübergreifender Überdachung

Beitrag von Su14 »

Guten Tag ktown,

ich danke Ihnen vielmals für Ihre schnelle Beantwortung meiner Frage.
ktown hat geschrieben:nicht erlaubt, außer es wurde im Grundbuch des A so eingetragen
Es liegen keine Informationen darüber vor, ob dies so ist. Allerdings ist der verminderte Grenzabstand von A`s Haus nicht im Grundbuch von B eingetragen, so, dass die durchgezogene Überdachung wohl ebenso wenig ins Grundbuch von A eingetragen sein wird.
Welche Rechtslage ergibt sich aus dieser Konstellation?

Die Häuser A und B wurden ursprünglich vom selben Besitzer C gebaut, jedoch zeitversetzt um ca. 10 Jahre. Dieser verkaufte dann vor einigen Jahren das neuere Haus an B und modernisierte mit dem Erlös das andere Haus, um es anschließend zu vermieten. Während der Umbauarbeiten verstarb C jedoch und seine Erben verkauften das Haus nach längerem Leerstand an A, der zum Leidwesen von B noch mehr konträre Auffassungen zum nachbarschaftlichen Miteinander hat und diese forsch durchsetzt.

Vielen Dank nochmals und
Grüße
Su14
ktown
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Re: Garagen-Grenzwand mit grenzübergreifender Überdachung

Beitrag von ktown »

Su14 hat geschrieben:Allerdings ist der verminderte Grenzabstand von A`s Haus nicht im Grundbuch von B eingetragen, so, dass die durchgezogene Überdachung wohl ebenso wenig ins Grundbuch von A eingetragen sein wird.
Was sagen den die Bauunterlagen dazu? Grundsätzlich kann hier keiner bewerten bzw. beurteilen, wieso was wie gebaut wurde. Hierzu sollte sich ein Vorort befindlicher Architekt und/oder Fachanwalt die Sache ansehen.
Man weiß, was im Grundbuchblatt des Nachbarn steht, aber man weiß nicht was im Eigenen steht?
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Re: Garagen-Grenzwand mit grenzübergreifender Überdachung

Beitrag von Su14 »

ktown hat geschrieben:Man weiß, was im Grundbuchblatt des Nachbarn steht, aber man weiß nicht was im Eigenen steht?
Ich weiß schon was in meinem Grundbuchauszug steht oder eben nicht steht. Ich bin B in der Fragestellung. Ich werde mich bemühen deutlicher zu schreiben wer wer ist und von mir nicht mehr in der dritten Person formulieren. :)
ktown hat geschrieben:Was sagen den die Bauunterlagen dazu?
In den Bauunterlagen ist die Weiterführung des Garagendaches in der Ansicht durchgängig bis an das Nachbarhaus eingezeichnet.

Ändert sich die Rechtslage bezüglich der Nutzung der Garagenwand, wenn der Durchgang mit einer Türe versehen ist?
Zuletzt geändert von Su14 am 29.07.17, 16:33, insgesamt 1-mal geändert.
ktown
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Re: Garagen-Grenzwand mit grenzübergreifender Überdachung

Beitrag von ktown »

ktown hat geschrieben:Grundsätzlich kann hier keiner bewerten bzw. beurteilen, wieso was wie gebaut wurde. Hierzu sollte sich ein Vorort befindlicher Architekt und/oder Fachanwalt die Sache ansehen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Re: Garagen-Grenzwand mit grenzübergreifender Überdachung

Beitrag von Su14 »

ktown hat geschrieben:ktown hat geschrieben:
Grundsätzlich kann hier keiner bewerten bzw. beurteilen, wieso was wie gebaut wurde.
Dessen bin ich mir bewusst und erwarte es auch von niemandem. Wäre ich nicht damit einverstanden gewesen, dass alles so gebaut ist, wie es gebaut wurde, hätte ich mein Haus nicht kaufen dürfen.


Der Durchgang des Hauses A ist zur Straßenseite hin mit einer Türe versehen. Wie ist die Rechtslage dann bezüglich des Anbohrens von B`s Garagen-Grenzwand durch den Nachbarn A?
ralph12345
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Re: Garagen-Grenzwand mit grenzübergreifender Überdachung

Beitrag von ralph12345 »

Grundsätzlich gehören Bauten demjenigen, auf dessen Grund sie stehen. Das ist für die überhängende Bedachung etwas komplex, ansich gehört sowas vertraglich geregelt.

Für eine Garagenwand, die vollständig auf Bs Grund steht, ist das wohl eindeutig, die gehört B und ein Anbohren durch dritte, auch durch den Nachbarn ist Sachbeschädigung.
Su14
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Re: Garagen-Grenzwand mit grenzübergreifender Überdachung

Beitrag von Su14 »

Guten Tag ralph12345,
ralph12345 hat geschrieben:Für eine Garagenwand, die vollständig auf Bs Grund steht, ist das wohl eindeutig, die gehört B und ein Anbohren durch dritte, auch durch den Nachbarn ist Sachbeschädigung.
Ich danke Ihnen vielmals. Mit diesem Satz habe Sie meine Fragestellung umfassend und endgültig beantwortet.
(B wurde von A nämlich erklärt, dass das Vorhandensein einer Überdachung und einer Türe am Durchgang die Rechtslage bezüglich dessen, dass B über seine Wand bestimmen darf, völlig zugunsten von A ändern würden, hätte dem A ein Anwalt gesagt)
ralph12345 hat geschrieben:Das ist für die überhängende Bedachung etwas komplex, ansich gehört sowas vertraglich geregelt.
Es lag nie in meiner Absicht die Eigentumsrechte am Dachüberstand zu hinterfragen. Aus meiner Sicht gehört der Überstand A und gut ist es (auch wenn das Dach komplett in B´s Dachrinne entwässert wird, aber das ist wirklich kein Thema). Offensichtlich habe ich mich an einer Stelle nicht eindeutig ausgedrückt und so ist das Thema "Eigentumsrecht am Dachüberstand" als Missverständnis hier hineingerutscht. Ich bitte um Entschuldigung hierfür.
Als ich nach der Rechtslage wegen der fehlenden Grundbucheinträge fragte, meinte ich viel mehr, ob auch ohne diesen Eintrag Abstandsflächenübernahmen, sozusagen "stillschweigend", existieren können. Dass theoretisch die Möglichkeit bestünde, dass der Dachüberstand unter Umständen (aufgrund eines Grundbucheintrages) auch noch B gehören könnte, kam mir gar nicht in den Sinn.

Erst jetzt verstehe ich weshalb ktown das letzte Zitat nochmals als Beitrag geschrieben hat. :liegestuhl:

Nochmals vielen Dank an Sie und ktown, dass Sie sich die Zeit dafür genommen haben mir zu antworten.

Grüße
Su14
ralph12345
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Re: Garagen-Grenzwand mit grenzübergreifender Überdachung

Beitrag von ralph12345 »

Aus ihrer Sicht gehört das Dach dem A, aus ihrer Sicht gehört die Garage ihnen... Das sind Insellösungen, die das Problem in Gänze nicht erfassen.

A kann eine Dach nur bauen, wenn es auf sein Grundstück entwässert. A kann ein Haus in 1,5m Abstand nicht ohne Baugenehmigung bauen (Bzw. C das Grundstück so teilen), dafür sind Ausnahmeregelungen für die Abstandsflächen nötig, die finden sich im Grundbuch. A kann sein Dach auch nicht einfach so an Bs Dach anbauen. Für all das muss es rechtliche Grundlagen geben, Grundbucheintragungen, Teilungserklärungen, Verträge. Die sind komplett zu betrachten, daher hier auch immer wieder der Hinweis an den Anwalt vor Ort, der Einsicht in die Unterlagen hat.

Schlimmstenfalls sitzt einer der beiden Parteien in einem nicht genehmigten Schwarzbau. Oder das Dach ist so unzulässig und gehört abgerissen. Da mit Eigentumsrechten zu kommen und Sachbeschädigungen zu ahnden, kann ziemlich nach hinten losgehen. Also: Anwalt oder Architekt vor Ort mal die Sachlage klären lassen.
Su14
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Re: Garagen-Grenzwand mit grenzübergreifender Überdachung

Beitrag von Su14 »

Der Laie beginnt die Problematik zu erahnen.
Und aus anderen Erfahrungen ist fest zu stellen, dass C eine eher "lockere" Einstellung gegenüber Genehmigungen, Anträgen und Einhaltung von genehmigten Bauplänen hatte, so, dass davon auszugehen ist, dass A auch keine rechtlichen Grundlagen, außer der Genehmigung für sein Haus, so wie es jetzt umgebaut wurde, besitzt.

Das Hinzuziehen eines Fachmanns ist ganz offensichtlich geboten.

Nochmals vielen Dank und Grüße
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