[Sachsen-Anhalt] 3m Abstandsgrenze vom Haus zur Grundstücksg

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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spike1302
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[Sachsen-Anhalt] 3m Abstandsgrenze vom Haus zur Grundstücksg

Beitrag von spike1302 »

Liebe Community,

wir planen den Hausbau und haben ein Grundstück erworben. Von bekannten Hausbauern haben wir erfahren, dass diese nicht die besagten 3m Abstandsgrenzen vom Haus zur Grundstücksgrenze einhalten muss, da sich eine Straße dort befand.
Sie haben mit dem Gesetz §6 Absatz 6 (insbesondere letzter Satz) argumentiert:
(6) Vor zwei Außenwänden von nicht mehr als je 16 m Länge genügt als Tiefe der Abstandfläche die Hälfte der nach Absatz 5 Satz 1 und 2 erforderlichen Tiefe, mindestens 3 m. Satz 1 gilt auch für Außenwände von mehr als 16 m Länge, jedoch nur für einen Außenwandabschnitt bis zu 16 m. Wird ein Gebäude mit einer Außenwand an ein anderes Gebäude oder an eine Grundstücksgrenze gebaut, gilt Satz 1 nur noch für eine Außenwand; wird ein Gebäude mit zwei Außenwänden an andere Gebäude oder an Grundstücksgrenzen gebaut, so ist Satz 1 nicht anzuwenden; Grundstücksgrenzen zu öffentlichen Verkehrsflächen, öffentlichen Grünflächen und öffentlichen Wasserflächen bleiben hierbei unberührt.
-->gefunden auf: http://www.baurecht.de/landesbauordnung ... ndflaechen

Frage1: das scheint ein älterer Auszug zu sein oder ist dieser noch immer gültig?


Wir haben auf unserem Grundstück (in der Zeichnung (siehe Anhang) unten/rechts) einen Grünstreifen von 2m, welcher der Stadt gehört. Auf der Zeichnung ist unser Grundstück inkl. Bauvorhaben, die Nachbargrundstücke sowie die Straßen (der Bausiedlung) eingezeichnet.

Bild/Zeichnung: http://www.bilder-upload.eu/upload/8faf ... 394929.jpg

Wir möchten uns die 3m Abstandgrenzen sparen und den "Platz" lieber hinten raus nutzen.
Frage2: Müssen die 3m Abstandgrenzen eingehalten werden, vor dem Hintergrund, dass wir a) noch eine Grünfläche vor dem Grundstück haben und b) sich davor eine Straße befindet (siehe oben: Gesetz §6 Absatz 6 (insbesondere letzter Satz))


Wir sind dankbar für jede Antwort.
Vielen lieben Dank und freundliche Grüße

[editmessage]-- Editier von spike1302 am 07.10.2017 18:52[/editmessage]
ralph12345
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Re: [Sachsen-Anhalt] 3m Abstandsgrenze vom Haus zur Grundstü

Beitrag von ralph12345 »

Der Link hier scheint mir auf eine neuere Fassung zu verweisen:
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.d ... e&aiz=true
§6 (2) Abstandsflächen sowie Abstände nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 und § 31 Abs. 2 müssen auf dem Grundstück selbst liegen. Sie dürfen auch auf öffentlichen Verkehrs-, Grün- und Wasserflächen liegen, jedoch nur bis zu deren Mitte. Abstandsflächen sowie Abstände im Sinne des Satzes 1 dürfen sich ganz oder teilweise auf andere Grundstücke erstrecken, wenn öffentlich-rechtlich gesichert ist, dass sie nicht überbaut werden; Abstandsflächen dürfen auf die auf diesen Grundstücken erforderlichen Abstandsflächen nicht angerechnet werden.
ktown
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Re: [Sachsen-Anhalt] 3m Abstandsgrenze vom Haus zur Grundstü

Beitrag von ktown »

Zu erwähnen sei noch, dass nicht allein das Baurecht hier zu beachten ist, sondern vielfach durch Bebauungspläne es eine Baufenster bzw. Bauflucht gibt, die es einzuhalten gilt.

Daher sollten sie solche Fragen an ihren Architekten bzw. an das örtliche Bauamt richten.
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