zu hohe Hecke

Öffentliches und privates Baurecht, Bebauungsrecht, Nachbarrecht

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Tember
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zu hohe Hecke

Beitrag von Tember »

Hallo,

Habe zur Rechtsfrage folgende Situation.
Herr A hat vor Jahren ein Grundstück mit altem Baum- und Strauchbestand gekauft. Diese Bäume und Sträucher befinden sich z.T. an der Nachbargrundstücksgrenze, sind sehr hoch gewachsen und überragen teilweise den Grundstückszaun. Die Nachbar Familie B., die dort seit Jahren wohnten, störte dieses nicht und sie schnitten die überhängenden Zeige. Herr A übrigens auch die herüberhängenden Äste des Familie Grundstückes. Es war also eine stillschweigende Übereinkunft.
Nun wurde das Nachbargrundstück der Familie B verkauft und die neuen Besitzer die Familie C besteht auf Schnitt und Beseitigung der Bäume und Sträucher, da durch die Höhe des alten Strauchbestand nur wenig Licht auf das Grundstück fallen soll.
Wie sieht die Rechtslage aus ?
Muss Herr A dafür Sorge tragen und die alten Gehölzbestände kürzen, damit mehr Licht auf das Grundstück von Familie C fällt. (Diese Gehölze werden zudem von vielen Vögeln genutzt).

Für die Beantwortung der Rechtslage
im voraus viele Dank !
ktown
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Re: zu hohe Hecke

Beitrag von ktown »

Welches Bundesland?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
karli
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Re: zu hohe Hecke

Beitrag von karli »

Tember hat geschrieben:Wie sieht die Rechtslage aus ?
Das kommt drauf an!
Beispielsweise kommt es darauf an, in welchem Bundesland sich das Grundstück befindet.
Oft ist es so, daß ein Nachbar keinen Anspruch mehr auf die Entfernung von Pflanzungen hat, wenn er Diese bereits mehrere Jahre geduldet hat.
In den meisten Fällen, muß er nicht dulden, daß die Bepflanzungen über die Grundstücksgrenze hinaus auf sein Grundstück ragen.
Für die Entfernung des Überwuchses ist meist der Pflanzenbesitzer verantwortlich.
Unter Umständen, darf auch der Nachbar den Überwuchs entfernen oder entfernen lassen und die Kosten dafür vom Pflanzenbesitzer zurückfordern.

Aber wie bereits geschrieben, hängt das von den einzelnen Umständen und vom jeweils anwendbaren Nachbarrechtsgesetz ab. § 910 BGB
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
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Tember
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Re: zu hohe Hecke

Beitrag von Tember »

Hallo, nehmen wir das Bundesland Nordrhein Westfalen.
Ist bei Duldung über zig Jahre durch den Vorbesitzer dies noch möglich, auch wenn dann ein neuer Besitzer da ist ? Der Käufer des Grundstückes hat es ja so gesehen, gekauft bzw. übernommen.
NOCHMALS DANKE FÜR Beantwortung der Rechtslage. :D
ktown
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Re: zu hohe Hecke

Beitrag von ktown »

§47 Abs 1 Satz 1 NachbG NRW hat geschrieben:Der Anspruch auf Beseitigung einer Anpflanzung, mit der ein geringerer als der inden §§ 40 bis 44 und 46 vorgeschriebene Abstand eingehalten wird, ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht binnen sechs Jahren nach dem Anpflanzen Klage auf Beseitigung erhoben hat.
Jetzt darf gerechnet werden. :wink:
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