Öffentlicher Besucherparkplatz im Neubaugebiet wer Bezahlt?
Ein Neubaugebiet in Hessen, ist in einem Rechteck zu vier Flurstücken aufgeteilt mit einem Straßennahmen und durchgehender Nummerierung und Fertigstellung der Straße mit einer Baumaßnahme inklusive Parkplatz, im B-Plan ist ein Parkplatz am Friedhof mit einbezogen der nur an einer der Vier Straßen angrenzt. Die Stadt behauptet dieser Parkplatz ist als Besucherparkplatz des Baugebiets und nicht als Friedhofs Parkplatz erstellt, obwohl er sogar als solcher ausgeschildert ist! Nun kommt die Rechnung für die Erschließung und nur die Grundstück die an den Parkplatz angrenzen werden zur Kasse gebeten, angeblich gebe es eine Rechtsprechung, die eine Aufteilung auf alle Grundstück in dem gesamten Gebiet nicht erlaubt.
Ich empfinde diese Berechnung als ungerecht, zum einen ein Öffentlicher Friedhofs Parkplatz sollte zu mehr als 10% von der Stadt getragen werden, zum anderen wenn schon Besucherparkplatz für ein Baugebiet mit nur einer Straße und einen B-Plan, dann auch durch alle Grundstücke in diesem Gebiet gleichmäßig teilen. Wie ist die Rechtslage? Kann ich dagegen vorgehen? Darf die Stadt die Kosten auch auf alle Grundstücke in diesen Gebiet aufteilen?
Öffentlicher Besucherparkplatz im Neubaugebiet wer Bezahlt?
Moderator: FDR-Team
Re: Öffentlicher Besucherparkplatz im Neubaugebiet wer Bezah
da passt was nicht:
jedochw-bau hat geschrieben: Rechteck zu vier Flurstücken aufgeteilt mit einem Straßennamen
Was denn nun? oder hat jedes Flurstück eine eigene Straße?w-bau hat geschrieben:Parkplatz am Friedhof mit einbezogen der nur an einer der Vier Straßen angrenzt
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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