Hallo.
Frage mich gerade, gibt es ein Recht eine Mauer, Wand, Sichtschutz etc. zum Nachbarn auf der eigenen Seite zu reinigen, oder muss man hinnehmen wenn die Dreckig werden, sich Moos bildet etc.? Gibt es da Urteile etc.?
Z.B. zwischen den Vorgärten ein Sichtschutz zwischen den Pflanzen und den Mülltonnen des betroffenen Nachbarn.
Oder sogar eine Wand einer geschlossenen Terrasse, die zugleich die Hauswand des Nachbarn ist. Also der Nachbar im Grunde praktisch nichts mit "seiner" Wand zu tun hat.
Da wäre auch interessant, wer muss oder darf die Wand streichen und instandhalten?
Sehen tut die ja nur der Nachbar. Kann der Nachbar verlangen dass die Person die Wand instand setzt, oder gar streicht?
Darf der Nachbar dort Löcher in "seine" Terrassenwand hinein bohren (ohne auf der anderen Seite raus zu kommen ).
Danke.
Recht Zaun/Mauer/Wand zum Nachabarn zu reinigen?
Moderator: FDR-Team
Re: Recht Zaun/Mauer/Wand zum Nachabarn zu reinigen?
Es wird hier viel von Nachbarn gesprochen und ich vermute, dass hier jeweils der Betrachtungswinkel gewechselt wird. Ist das so?
Achja . Welches Bundesland?
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Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Recht Zaun/Mauer/Wand zum Nachabarn zu reinigen?
Wenn die Wand zum Hausteil des Nachbarn gehört, darf man sie natürlich nicht anbohren, es sei denn, das ist mit dem Besitzer der Wand abgesprochen (schriftlich geben lassen). Zuständig für die Instandhaltung ist ebenfalls der Besitzer, allerdings darf man sich mit seinen Nachbarn auch absprechen, sodass es möglich ist, die Erlaubnis einzuholen, die Wand, die man selbst sieht, die einem aber nicht gehört, in einer gefälligeren Farbe zu streichen.
Ich bin kein Jurist.
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Re: Recht Zaun/Mauer/Wand zum Nachabarn zu reinigen?
Ein durchsetzbares Recht, eine fremde Wand / einen fremden Sichtschutz oder Ähnliches auf der eigenen Seite zu reinigen, zu streichen oder in anderer Weise zu verändern gibt es nicht. Auch kann man nicht durchsetzen, daß der Eigentümer sein Eigentum entsprechend behandelt. Erst recht nicht darf man als Nicht-Eigentümer dort Löcher hineinbohren, Schrauben eindrehen oder in anderer Form die Sache beschädigen. Ob man dabei auf der anderen Seite nicht herauskommt, ist irrelevant.
Entweder findet man mit dem Eigentümer eine einvernehmliche Lösung, oder man muß mit dem Zustand leben. Zulässig wäre es aber, von der eigenen Seite aus einen Sichtschutz vor dem Ärgernis aufzustellen, er darf nur nicht mit dem fremden Eigentum verbunden oder an ihm befestigt werden.
Entweder findet man mit dem Eigentümer eine einvernehmliche Lösung, oder man muß mit dem Zustand leben. Zulässig wäre es aber, von der eigenen Seite aus einen Sichtschutz vor dem Ärgernis aufzustellen, er darf nur nicht mit dem fremden Eigentum verbunden oder an ihm befestigt werden.
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Re: Recht Zaun/Mauer/Wand zum Nachabarn zu reinigen?
Ich meine mich allerdings an einen Fall zu erinnern, wo der Nachbar A vor Gericht durchsetzen konnte, dass Nachbar B seine Wand nicht aus lauter Schikane in knallrosa streichen durfte.
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