Probleme wegen Teilzeit

Moderator: FDR-Team

Bottenbach
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Probleme wegen Teilzeit

Beitrag von Bottenbach »

Hallo,

ich hoffe, mir kann jemand zu folgendem fiktiven Fall die Rechtslage erklären.

Der Beamte A ist Sachbearbeiter im Innendienst, keine Führungsfunktion. Als er sich auf die Stelle bewarb, stand in der Ausschreibung "Teilzeit ist im beamtenrechtlichen Rahmen grundsätzlich möglich".

Nun will A davon Gebrauch machen und stellt einen Teilzeitantrag. Daraufhin erklärt ihm die Personalabteilung mündlich: "Teilzeit ist in unserer Behörde nicht erwünscht! Wiedersehen!".

Wäre dies so rechtmäßig?

Vielen Dank für Antworten!
Para-Graf
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Re: Probleme wegen Teilzeit

Beitrag von Para-Graf »

Bundesbeamte, Landesbeamte, Bundesland....?

Bei Bundesbeamten siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__91.html

"Nicht erwünscht" ist natürlich keine Rechtsgrundlage, es sei denn, das zuständige Beamtenrecht würde eine solche Regelung nach persönlichem Ermessen zulassen. Glaube ich aber nicht.

Wenn es einen Anspruch auf Teilzeit gibt, kann dieser nicht "weggewünscht" werden. Wenn es keinen Anspruch gibt, kann man das auch in die Ablehnung schreiben.

Bei Arbeitnehmern wäre diese mündliche Auskunft eine prima Sache, denn wird der TZ-Antrag nicht binnen einer Frist schriftlich abgelehnt, gilt er als genehmigt. Aber warten wir ab, welche Beamtenregelung in diesem Fall überhaupt greifen soll. Am Beispiel der Bundesbeamten sieht man schon, dass die Regelung härter ist als für Arbeitnehmer. Arbeitnehmern darf die Teilzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen heraus abgelehnt werden. Beamten darf die Teilzeit nur genehmigt werden, wenn keine Gründe dagegen sprechen. Das ist schon ein deutlicher Unterschied.
Bottenbach
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Re: Probleme wegen Teilzeit

Beitrag von Bottenbach »

Hallo, danke erstmal für die Antwort.

Es geht um einen Landesbeamten in NRW.
Para-Graf hat geschrieben: Beamten darf die Teilzeit nur genehmigt werden, wenn keine Gründe dagegen sprechen.
OK, aber müssten diese Gründe nicht auch begründet werden? Wer ist in der Beweispflicht, ob es Gründe dagegen gibt oder ob es sie nicht gibt?
Para-Graf
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Re: Probleme wegen Teilzeit

Beitrag von Para-Graf »

Der Knackpunkt ist der: Einem Beamten darf unter gewissen Voraussetzungen Teilzeit genehmigt werden. Es muss aber keine Teilzeit genehmigt werden - egal unter welchen Voraussetzungen. Der Dienstherr braucht also für eine Ablehnung gar keinen Grund. Wenn die Regelung wie bei den Bundesbeamten aussieht, gibt es keinen Anspruch auf Teilzeit.
Redfox

Re: Probleme wegen Teilzeit

Beitrag von Redfox »

Gem. § 63 Abs. 1 LBG NRW kann Beamten mit Dienstbezügen auf Antrag Teilzeitbeschäftigung bis auf die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit und bis zur jeweils beantragten Dauer bewilligt werden, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen.

Der Beamte hat, schon im Rahmen der Fürsorgepflicht, einen Anspruch auf eine ermessensgerechte Entscheidung. Ferner deutet der Hinweis auf die "dienstlichen Belange" darauf hin, dass hier kein freies Ermessen besteht. Die Begründung: "Teilzeit ist in unserer Behörde nicht erwünscht!" dürfte m.E. eher nicht auf eine sachgerechte Ausübung des Ermessens hinweisen.
Bottenbach
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Re: Probleme wegen Teilzeit

Beitrag von Bottenbach »

Hallo Redfox, danke für Deine Ausführungen. D.h. also, daß der Dienstherr die dienstlichen Gründe bei der Ablehnung wahrscheinlich begründen müßte, oder?
Hans Speicher
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Re: Probleme wegen Teilzeit

Beitrag von Hans Speicher »

Ganz genau,

und dann kann der Streß losgehen: Ablehungsbescheid, Klage vor dem VG und der Beamte hat sich bei seiner Behörde 'ne Menge Freunde gemacht. Übrigens: der Beamte darf nach § 69 LBG NRW wegen Teilzeitbeschäftigung nicht benachteiligt werden..

Glück Auf

Hans
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