Nebentätigkeit

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Unwissende75
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Nebentätigkeit

Beitrag von Unwissende75 »

Konkreter Fall:

Bundesbeamtin in Vollzeit 41 Std. mit genehmigter Nebentätigkeit.

Die Beamtin ist Eigentümerin einer Handwerks-Firma, in der sie allerdings außer der Rechnungstellung keinerlei Arbeiten übernimmt. Im Grunde ist sie Geschäftsführerin nur auf dem Papier. Sie macht weder Werbung für die Firma (es besteht ein Kundenstamm von 3 festen Auftraggebern) noch irgendwelche anderen nach außen sichtbaren Aktivitäten. Die arbeiten führt allein ihr Lebenspartner aus. Die Firma wurde vorher vom Partner allein als Selbständiger geführt. Aus persönlichen gründen hat er die Selbständigkeit aufgegeben und die Beamtin hat die Firma auf ihren Namen angemeldet.
Die 1/5 Regelung hält sie ohne Probleme ein. Es fällt maximal sehr hoch gerechnet ein Zeitaufwand von 1 Std. pro Woche an.

Nun ist aber noch die 40 % Regelung des Einkommens zu beachten. Sie erhält weder Geschäftsführergehalt noch werden Privatentnahmen getätigt. Sie hat kein privat genutzten Geschäftswagen oder ähnliches. Welche Grundlage wird für die 40 % Regelung herangezogen? Sind von der Beamtin die Umsätze ohne Abzug jeglicher Kosten anzugeben? Oder geht es um den reinen Gewinn oder Erlös (nach Abzug Kosten)?

Meiner Auffassung nach sollte doch nur das herangezogen werden, was der Beamtin tatsächlich am Ende in die Tasche fließt, also was ihr tatsächliches Einkommen aus der Nebentätigkeit ist. Oder? (Anmerkung: in den ersten Jahren gab es nur Verluste, Gewinn bis ca. 5000 EUR im Jahr entstand erst seit 2011 - alle anderen Umsätze gingen für Kosten drauf)

Gibt es dazu irgendwelche Fundstellen, bereits erfolgte Rechtsprechung oder ähnliches?
Hans Speicher
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Re: Nebentätigkeit

Beitrag von Hans Speicher »

Welche 40 % Regelung meinst du???


Hans
Unwissende75
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Re: Nebentätigkeit

Beitrag von Unwissende75 »

Die Gesamtvergütung darf laut § 99 BBG nicht mehr als 40 % des jährlichen Endgrundgehaltes des/der Beamten/in betragen...

Aber was gilt eben als Vergütung? Wenn der/die Beamte/in aus dem Gewerbebetrieb kein Einkommen bezieht (keine Privatentnahmen, kein privat genutzter PKW oä.) sondern ausschließlich den letztendlich verbleibenden Gewinn am Ende des Jahres als sein/ihr Einkommen versteuert....ist allein das, das zu Grunde liegende einkommen oder eben die gesamten Umsätze?
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