Überzahlung von Familienbeitrag - rechtl. Situation

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frozenheimer
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Überzahlung von Familienbeitrag - rechtl. Situation

Beitrag von frozenheimer »

Folgende Situation in RLP: Verheiratetes Paar (beide Gymnasiallehrer in RLP), drei Kinder, Frau hatte bis einschließl. Juli 2013 ELternzeit genommen. Während dieser Zeit war sie bezügefrei. Seit August 2013 arbeitet sie wieder mit halber Stelle. Während der Elternzeit hatte der Mann den kinderbezogenen Familienzuschlag erhalten, vor Eintritt in die ELternzeit (bis 2011) die Frau. Der Familienzuschlag beläuft sich bei drei KIndern auf c. 600 EUR pro Monat.
Nach Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit erhalten nun beide Beamte (beide werden bei der OFD in Koblenz geführt) den Familienzuschlag, wo doch nur demjenigen der Familienzuschlag zusteht, der auch das KIndergeld bezieht. Nach einem halben Jahr fällt die Überzahlung der OFD auf. Sie verlangt gemäß §16 Abs. 2 des Landesbesoldungsgesetzes nun den überzahlten Betrag zurück.
Die OFD verweist darauf, dass aus Billigkeitsgründen in dem Fall von der Rückforderung nicht abzusehen sei.
Auf arbeitsrecht.de steht zur Rückzahlung von Gehalt folgendes:

"Das Bundesarbeitsgericht setzt bei überzahlten Entgelten sehr strenge Maßstäbe an. Nur wenn der Arbeitgeber bei Überzahlung die Umstände kannte oder kennen musste, kann der Arbeitnehmer die überzahlte Vergütung behalten. Hat der Arbeitnehmer das überzahlte Geld schon ausgegeben, muss genau geprüft werden, ob der Arbeitnehmer sich auf diese Entreicherung berufen kann. Schon aufgrund der komplexen Thematik und der umfangreichen, uneinheitlichen Rechtsprechung zu dieser Thematik empfiehlt es sich in jedem Fall, anwaltlich ausführlich prüfen zu lassen, ob das überzahlte Geld behalten werden darf, bevor voreilig vom Arbeitgeber veranlasste Überzahlungen zurückbezahlt werden."
(http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/a ... -23-11.php)

Es ist doch davon auszugehen, dass die OFD, bei der beide Beamte beschäftigt sind, die Verhältnisse kennen muss!?
Wie ist die Rechtslage im aktuellen Fall?
Old Piper
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Re: Überzahlung von Familienbeitrag - rechtl. Situation

Beitrag von Old Piper »

Hallo frozenheimer,

die Rechtslage erscheint hier recht eindeutig.

1. Der Mann hat den kinderbezogenen Familienbestandteil seiner Besoldung erst ab dem Zeitpunkt erhalten, als die Frau ihn nicht mehr bekam. Ihm muss also klar gewesen sein, dass den nicht beide beziehen können.
2. Auf jeder seiner Bezügemitteilungen stehen seine Mitteilungspflichten.
3. Das Bundesarbeitsgericht hat bei Beamtenbezügen nichts zu melden. Das Bundesverwaltungsgericht legt dem Beamten eine Nachforschungspflicht auf. D.h. er muss sich im Zweifel selbst informieren, ob er einzelne Sachverhalte der Bezügestelle mitteilen muss oder nicht. Auf einfaches "Nichtwissen" kann sich der Beamte daher i.d.R. nicht berufen. Auf einen Lehrer dürfte dies sogar noch verstärkt zutreffen (sorry, das konnte ich mir nicht verkneifen :lachen: )
frozenheimer hat geschrieben:Es ist doch davon auszugehen, dass die OFD, bei der beide Beamte beschäftigt sind, die Verhältnisse kennen muss!?
Ein äußerst schwaches Argument. 2 Beamte --> 2 Personalakten --> 2 Bezügekonten. Zwar ist sicher in jedem Konto vermerkt, ob der Beamte verheiratet ist, aber nicht mit wem. Wenn sich bei einem Bezügekonto was ändert ist der zuständige Sachbearbeiter nicht verpflichtet (und auch gar nicht in der Lage) nachzuforschen, ob dies auch Auswirkungen auf ein anderes Bezügekonto haben könnte.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Ronny1958
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Re: Überzahlung von Familienbeitrag - rechtl. Situation

Beitrag von Ronny1958 »

Die Rechtsprechung geht hier hinsichtlich der Gutgläubigkeit gerade mit Beamten nicht gerade zimperlich um.

Einem Beamten obliegt wegen seines besonderen Dienst- und Treueverhältnisses auch eine Nachforschungspflicht, ob die Bezüge tatsächlich ordnungsgemäß gezahlt werden.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Roderik
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Re: Überzahlung von Familienbeitrag - rechtl. Situation

Beitrag von Roderik »

Hallo,

aus eigener Überlieferung kann ich bestätigen, dass das Geld früher oder später rigoros zurückgefordert wird.
Ein Kollege monierte im Lehrerzimmer, dass er mehrere Monate ebenso den erhöhten Familienzuschlag erhalten hatte, obwohl seine Frau diesen bereits bezog. Er schrieb daraufhin das LBV zweimal an - und letztlich hat das LBV dann nach vier oder fünf Monaten reagiert und den zuviel gezahlten Betrag von schätzungsweise 1.500 Euro zurückgefordert. Er wurde jedoch in Raten bei bei den vier folgenden Bezügezahlungen einbehalten.

Meine persönliche Einschätzung:

Wenn ich zu viel Geld überwiesen bekomme und ich bei der Durchsicht meiner Bezügemitteilung den Fehler sofort erkennen kann, dann kann ich nicht davon ausgehen, dass ich den Betrag einfach so behalten kann. Im Gegenteil, ich sollte damit rechnen, dass es der "Gegenseite" auffällt und der Betrag zurückgefordert wird. Entsprechend bin ich gut beraten, das Geld nicht auszugeben sondern auf dem Konto zu lassen.

Das scheint sich ja mit den oben genannten Rechtsauffassungen der Antwortenden zu decken.

Gruß
Roderik
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