Versorgungsabschlag auf Zeit ?

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Mobbingopfer
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Versorgungsabschlag auf Zeit ?

Beitrag von Mobbingopfer »

Angenommener Sachverhalt:

Ein schwerbehinderter Beamter auf Lebenszeit wird auf Grund amtsärztlich festgestellter dauernder Dienstunfähigkeit
im Alter von 56 Jahren in den Ruhestand versetzt.

Grundsätzlich könnte ein schwerbehinderter Beamter mit Vollendung des 63. Lebensjahres versorgungsabschlagsfrei in den Ruhestand gehen.

Der im Alter von 56 Jahren in den Ruhestand versetzte Beamte muss nun einen Versorgungsabschlag in Höhe von
3,6 % pro Jahr in Kauf nehmen.

Frage:

Entfällt der in diesem Fall festgesetzte Versorgungsabschlag von 3,6 % ab Erreichen des vollendeten 63. Lebens-
jahres dann wieder für die Zukunft ?
Der Beamte wäre ja - wie erwähnt - ursprünglich mit vollendetem 63. Lebensjahr abschlagsfrei in den Ruhestand versetzt worden.


Vielen Dank im voraus !!! :?:
Ronny1958
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Re: Versorgungsabschlag auf Zeit ?

Beitrag von Ronny1958 »

Hallo

nein, der Versorgungsabschlag ist dauerhaft hinzunehmen.

Der Abschlag beträgt im Übrigen nicht 3,6 % pro Jahr, sondern für jedes Jahr, welches er vorzeitig geht werden 3,6 % max 10,8 % festgesetzt.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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