Arbeitsunfaehigkeit und Honorbasis-Arbeit für eine Woche?

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Puman2
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Arbeitsunfaehigkeit und Honorbasis-Arbeit für eine Woche?

Beitrag von Puman2 »

Man nehme an, jemand ist krankgeschrieben wegen zu hoher Belastung am eigentlichen Arbeitsort. Es ist aber nur DIESER eine Ort, nicht die Taetigkeit als solche... Nun bestünde die Mögichkeit, nur für ein paar Tage in einer anderen Institution auf Honorarbasis zu arbeiten. Angenommen auch, es handele sich um einen Beamten auf Probe. Das Finanzamt weiß - aber der Langzeit- bzw. Hauptarbeitgeber dann auch? Danke fürs Antworten!!



Stellen Sie sich vor, sie lieben Ihre Arbeit, können diese jedoch nicht an jedem einen Ort ausführen, weil dort aeußere Umstaende und Personen einen krank und kraenker gemacht haben.

Die Frage sucht einen einfachen Rat und kein Urteil.
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Ronny1958
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Re: Arbeitsunfaehigkeit und Honorbasis-Arbeit für eine Woche

Beitrag von Ronny1958 »

Es ist schon drollig, wenn ein Beamter auf Probe keine Ahnung davon hat, dass seine Frage nicht ins Arbeitsrecht, sondern ins Beamtenrecht gehört :(

Dann dürfte auch die Annahme gerechtfertigt sein, dass er seine Honorartätigkeit ohne Genehmigung seines Dienstherrn ausübt?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Puman2
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Honorarbasis-Job für ein paar Tage - aber krankgeschrieben?

Beitrag von Puman2 »

Man nehme an, jemand ist krankgeschrieben wegen zu hoher Belastung am eigentlichen Arbeitsort. Es ist aber nur DIESER eine Ort, nicht die Taetigkeit als solche... Nun bestünde die Mögichkeit, nur für ein paar Tage in einer anderen Institution auf Honorarbasis zu arbeiten. Angenommen auch, es handele sich um einen Beamten auf Probe. Das Finanzamt weiß - aber der Langzeit- bzw. Hauptarbeitgeber dann auch? Danke fürs Antworten!!

Stellen Sie sich vor, Sie lieben Ihre Arbeit, können diese jedoch nicht an jedem einen Ort ausführen, weil dort aeußere Umstaende und Personen einen krank und kraenker gemacht haben.

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Stan78
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Re: Arbeitsunfaehigkeit und Honorbasis-Arbeit für eine Woche

Beitrag von Stan78 »

Puman2 hat geschrieben:Man nehme an, jemand ist krankgeschrieben wegen zu hoher Belastung am eigentlichen Arbeitsort.
Ist schon mal schwer vorstellbar, wegen zu hoher Belastung stellt man eine Überlastungsanzeige, Krankschreiben lässt man sich wegen Arbeitsunfähigkeit.
Puman2 hat geschrieben:Es ist aber nur DIESER eine Ort, nicht die Taetigkeit als solche... Nun bestünde die Mögichkeit, nur für ein paar Tage in einer anderen Institution auf Honorarbasis zu arbeiten.
Grundsätzlich bedeutet eine AU nicht zwingend, dass man jegliche andere Tätigkeit auch ruhen lassen muss. Ein Möbelpacker, der aufgrund eines Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben ist, darf in der Zeit möglicherweise seinen privaten Ebey-Shop weiter betreiben, wenn das dem Gesundungsprozess nicht zuwieder läuft. Spätestens bei ähnlich gelagerten Tätigkeiten begibt man sich jedoch auf sehr dünnes Eis.
Puman2 hat geschrieben:Das Finanzamt weiß - aber der Langzeit- bzw. Hauptarbeitgeber dann auch?
Ich verstehe die Frage nicht ganz, vermute aber mal, dass gemeint ist, ob der Dienstherr über die Finanzbehörde von der Nebentätigkeit erfährt. Das kann man wohl verneinen. Allerdings erfährt er über die ordnungsgemäße Anmeldung der Nebentätigkeit (je nach Bundesland auch Genehmigung) davon, zu der der Beamte verpflichtet ist.
Puman2 hat geschrieben: Die Frage sucht einen einfachen Rat und kein Urteil.
Gerne doch:
mein dringender Rat wäre, während einer Dienstunfähigkeit als Beamter auf Probe keine andere Nebentätigkeit auszuüben.
nordlicht02
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Re: Honorarbasis-Job für ein paar Tage - aber krankgeschrieb

Beitrag von nordlicht02 »

Was meinen Sie, weshalb Ihr erster - wortgleicher - Beitrag ins Beamtenrecht verschoben wurde?
Vielleicht, weil es sich nicht um Arbeitsrecht handelt? :roll:
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