Freizeitausgleich v. Mehrarbeit / Streichung gen. Dienstfrei

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joergasmus
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Freizeitausgleich v. Mehrarbeit / Streichung gen. Dienstfrei

Beitrag von joergasmus »

Hallo,

ich bin seit 1996 bin ich bei der Landespolizei tätig. Im Jahr 2012 unternahm ich von Brandenburg aus einen Länderwechsel.

Aus Brandenburg war ich es gewohnt, dass für die im Wechselschichtdienst arbeitenden Kollegen der Schutzpolizei zu etwa Mitte des laufenden Monats einen Dienstplanentwurf für den kommenden Monat erhielten. Darin konnten dann noch etwaige Dienstfreiwünsche geäußert werden, die der Planer versuchte in seiner weiteren Arbeit mit zu berücksichtigen. Am 20. des laufenden Monats wurde dann der bestätigte und vom Revierleiter mit seiner Unterschrift genehmigte Dienstplan veröffentlicht; dieser Plan war dann Gesetz und Dienstfreistreichungen konnten nur aufgrund von zwingend dienstlichen Verhältnissen vorgenommen werden. Bei personellen Ausfällen wurde seitens des Planers immer versucht dienstfrei geschriebene Kollegen "freiwillig" zum Einspringen zu bewegen. Wurde auf dieses Weise keine Lösung herbeigeführt, dann kam die personelle Unterstützung aus dem Nachbarrevier.

In meiner neuen Dienststelle ist es so, dass man während des Dienstfreies immer mit einem Anruf des Planers, Revierleiters oder auch Dienstgruppenleiters rechnen muss, der einem mitteilt, dass das genehmigte Dienstfrei (Freizeitausgleich von zuvor entstandenen Mehrarbeit) gestrichen ist, weil der Kollege XY plötzlich erkrankt ist. Der Dienstgruppenleiter macht dies dann immer mit einer unterdrückten Nummer, falls der Kollege während seines Dienstfreies für die Polizei nicht erreichbar sein möchte . Zuvor getätigte persönliche Planungen im Privatbereich interessieren dabei kaum jemanden. Regt man sich auf, bekommt man vom örtlichen Personalrat (der freigestellte Kollege) solch kuriose Antworten wie... "Du hättest ja im Monat XY laut Rahmendienstplan ein Stundensoll von 160 Stunden zu bringen. Der im Dienstplan ausgewiesene Freizeitausgleich für die zuvor entstandene Mehrarbeit verringert das Stundensoll um 8 Stunden (für beispielsweise die Dauer einer Dienstschicht). Somit kannst du jederzeit für eine Dienstschicht und somit für eine Dauer von 8 Stunden zum Dienst gerufen werden, weil du dein Monatssoll von 160 Stunden ja sonst nicht erreicht hast." Wie gesagt, es handelt sich immer wieder um bereits genehmigte Monatsdienstpläne!!! Mitunter ist es sogar so, dass der Dienstplan für den kommenden Monat auch erst am 30. des laufenden Monats veröffentlicht wird. Von Planungssicherheit für die Kollegen kann hier doch sicherlich keine Rede sein.

Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ein Bundesland sich in dieser Hinsicht so gravierend von den beschriebenen Regularien in Brandenburg unterscheidet, zumal dabei ja sicherlich auch arbeitsrechtliche Richtlinien zu beachten sind. Ich sehe es so, dass die Stunden, die ich mit meinem Dienstfrei letztendlich abbummele, ja bereits durch Mehrarbeit erbracht worden sind. Würde mir das auf dieser Grundlage zustande kommende Dienstfrei auf dem genehmigten Dienstplan gestrichen werden, wäre dies doch eine erneute Anordnung von Mehrarbeit, die dann wiederum bestimmten Regularien gemäß Beamtengesetz der Länder unterliegen würde. Oder sehe ich das falsch.

Ich habe versucht in der Erlasssammlung entsprechende Richtlinien zur Erstellung und dem Umgang mit genehmigten Dienstplänen in meinem neuen Bundesland zu finden, leider ohne Erfolg. Wer weiß warum .

Vielleicht findet sich in diesem Forum ja jemand, der mir ein paar gute Tipps zu dieser Thematik geben kann. Vielen Dank dafür sage ich schon einmal im Voraus!
j.fugger
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Re: Freizeitausgleich v. Mehrarbeit / Streichung gen. Dienst

Beitrag von j.fugger »

Telefon aus der Wand ziehen, Handy ausmachen, Rufnummer wechseln, ich verstehe das Problem nicht.

Ich arbeite in der freien Wirtschaft und mache, ohne den Arbeitsweg eingerechnet, mindestens 60 Stunden in der Woche. Ist da bei Ihnen noch ein Plätzchen frei?
Der verfasste Beitrag stellt meine Meinung zu dem Thema dar. Ich bin kein Rechtsgelehrter.
webelch
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Re: Freizeitausgleich v. Mehrarbeit / Streichung gen. Dienst

Beitrag von webelch »

Und was sagt der Personalrat dazu?
joergasmus
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Re: Freizeitausgleich v. Mehrarbeit / Streichung gen. Dienst

Beitrag von joergasmus »

Eigentlich fragte ich nach einer rechtlichen Grundlage, die dieses Handeln des Dienstherrn begründet. Nicht danach, wie man so etwas am "einfachsten" umgehen kann. Übrigens habe ich auch gerade eine 60,5-Stunden-Woche hinter mir, und dass aufgeteilt in 2 Früh-, 2 Spät- und 3 Nachtschichten. Der heutige "freie" Tag ist ein so genannter Ausschlaftag; morgen stehe ich dann wieder auf der Matte und lege die nächsten 5 Schichten nach, natürlich einschließlich Sa und So. Wenn Sie dies Ihrem Job in der freien Wirtschaft vorziehen, dann bitte bewerben!!! Wenn Sie denn bei der Polizei angenommen werden sollten, dann können Sie als Belohnung damit rechnen von den Leuten, mit denen sie täglich zu tun haben, angepöbelt und schlimmstenfalls tätlich angegriffen zu werden; immer wieder riskieren Sie dann bei mitunter noch so lapidaren Einsätzen Ihr Leben und dass alles für eine wahnsinnig tolle Bezahlung und täglich gezollter Anerkennung durch den Vorgesetzten. Ganz nebenbei tauchen dann noch solche Probleme auf, wie ich sie oben geschildert habe. Ich bitte um wirklich ernstgemeinte Antworten auf die Thematik. Danke!
joergasmus
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Re: Freizeitausgleich v. Mehrarbeit / Streichung gen. Dienst

Beitrag von joergasmus »

Hallo webelch,

der Personalrat hält sich weitestgehend raus. Eine bereits gegebene Antwort habe ich in meiner obigen Problemdarstellung bereits angegeben. Ich möchte diesen natürlich später in die Pflicht nehmen, allerdings wollte ich zum Thema vorher genauer recherchieren, um gewisse Argumente anbringen zu können, darum auch dieser Forenbeitrag.

Beste Grüße
Klein-Fritzchen
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Re: Freizeitausgleich v. Mehrarbeit / Streichung gen. Dienst

Beitrag von Klein-Fritzchen »

joergasmus hat geschrieben: ...
Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass ein Bundesland sich in dieser Hinsicht so gravierend von den beschriebenen Regularien in Brandenburg unterscheidet, zumal dabei ja sicherlich auch arbeitsrechtliche Richtlinien zu beachten sind...
"Arbeitsrechtliche Richtlinien" sind mit Sicherheit nicht zu beachten, weil Du eben kein Arbeitnehmer bist.
Und warum kannst Du Dir nicht vorstellen, dass es in verschiedenen Bundesländern verschiedene Regularieren gibt? Du solltest in Erwägung ziehen, dass genau das der Fall ist. Sonst bräuchten wir nämlich keine förderale Ordnung mit mehreren Bundesländern.
Würde mir das auf dieser Grundlage zustande kommende Dienstfrei auf dem genehmigten Dienstplan gestrichen werden, wäre dies doch eine erneute Anordnung von Mehrarbeit, die dann wiederum bestimmten Regularien gemäß Beamtengesetz der Länder unterliegen würde. Oder sehe ich das falsch.
Und warum sollte eine erneute Anordnung von Mehrarbeit verboten sein?
Ich habe versucht in der Erlasssammlung entsprechende Richtlinien zur Erstellung und dem Umgang mit genehmigten Dienstplänen in meinem neuen Bundesland zu finden, leider ohne Erfolg. Wer weiß warum .
Weil es sie nicht gibt!
Vielleicht findet sich in diesem Forum ja jemand, der mir ein paar gute Tipps zu dieser Thematik geben kann.
Suche mal unter der Rubrik "Pflicht zur vollen Hingabe"!
"Bewahre mich vor der Einbildung, bei jeder Gelegenheit und zu jedem Thema etwas sagen zu müssen." (Theresa von Avila (1515-1582) Spanische Mystikerin und Heilige)
ExDevil67
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Re: Freizeitausgleich v. Mehrarbeit / Streichung gen. Dienst

Beitrag von ExDevil67 »

joergasmus hat geschrieben: In meiner neuen Dienststelle ist es so, dass man während des Dienstfreies immer mit einem Anruf des Planers, Revierleiters oder auch Dienstgruppenleiters rechnen muss, der einem mitteilt, dass das genehmigte Dienstfrei (Freizeitausgleich von zuvor entstandenen Mehrarbeit) gestrichen ist,
Für Änderungen eines genehmigten Dienstplanes gibt es afaik einige Urteile die für Änderungen eine Ankündigungsfrist von 4 Tagen fordern. Wie weit man sich aber als Beamter darauf berufen kann, muss ich passen.
was_guckst_du
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Re: Freizeitausgleich v. Mehrarbeit / Streichung gen. Dienst

Beitrag von was_guckst_du »

...es scheint da wirklich nur die "Nichterreichbarkeit" zu helfen..Anrufe ohne Nummer nehme ich persönlich grundsätzlich nicht entgegegen...und meine private Handynummer geht meinen Dienstherrn überhaupt nichts an...für eine verfehlte Personalplanung opfere ich nicht meine wohlverdiente Freizeit...
Tom Ate
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Re: Freizeitausgleich v. Mehrarbeit / Streichung gen. Dienst

Beitrag von Tom Ate »

Der Umgang in deiner Dienststelle ist nicht schön. Rechtlich ist das jedoch weniger ein Problem. Fraglich ob der Umgang am DGL oder an den Mitarbeitern liegt. Bei einem guten 'Betriebsklima' ist eine zufriedenstellende Lösung nämlich möglich. Es müssen jedoch beide Seiten an einer Lösung mitarbeiten, so dass Freizeitplanung und Dienstgestellung gewährleistet sind.
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