Krankmeldungen von beamteten Lehrern
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Krankmeldungen von beamteten Lehrern
Liebes Forum,
folgender hypothetische Fall interessiert mich:
Ein beamteter Lehrer erkrankt; also muss er sich unverzüglich bei der Schulleitung krank melden,
damit der Unterrichtsbetrieb vom ersten Tag an entsprechend neu geordnet werden kann.
Genügt es zur Erfüllung dieser Pflicht, die Sekretärin der Schulleitung telefonisch zu informieren, oder kann der Schulleiter darauf bestehen, persönlich diese telefonische Krankmeldung entgegenzunehmen?
Kann der Schulleiter darauf bestehen, vom Erkrankten persönlich angerufen zu werden?
Für Angestellte gilt nach meinen Recherchen, dass die Krankmeldung an den Arbeitgeber, seine Personalabteilung oder den direkten Vorgesetzten zu erfolgen habe. Dabei sind neben Telefonaten auch Fax- oder E-Mail-nachrichten zulässig.
Wie sieht es bei Beamten aus?
Für eine Antwort wäre ich dankbar!
folgender hypothetische Fall interessiert mich:
Ein beamteter Lehrer erkrankt; also muss er sich unverzüglich bei der Schulleitung krank melden,
damit der Unterrichtsbetrieb vom ersten Tag an entsprechend neu geordnet werden kann.
Genügt es zur Erfüllung dieser Pflicht, die Sekretärin der Schulleitung telefonisch zu informieren, oder kann der Schulleiter darauf bestehen, persönlich diese telefonische Krankmeldung entgegenzunehmen?
Kann der Schulleiter darauf bestehen, vom Erkrankten persönlich angerufen zu werden?
Für Angestellte gilt nach meinen Recherchen, dass die Krankmeldung an den Arbeitgeber, seine Personalabteilung oder den direkten Vorgesetzten zu erfolgen habe. Dabei sind neben Telefonaten auch Fax- oder E-Mail-nachrichten zulässig.
Wie sieht es bei Beamten aus?
Für eine Antwort wäre ich dankbar!
Re: Krankmeldungen von beamteten Lehrern
Der Schulleiter dürfte doch der direkte (Fach-)Vorgesetzte des Lehrer sein?Vollstrecker hat geschrieben:... Genügt es zur Erfüllung dieser Pflicht, die Sekretärin der Schulleitung telefonisch zu informieren, oder kann der Schulleiter darauf bestehen, persönlich diese telefonische Krankmeldung entgegenzunehmen?
...
Für Angestellte gilt nach meinen Recherchen, dass die Krankmeldung an den Arbeitgeber, seine Personalabteilung oder den direkten Vorgesetzten zu erfolgen habe. Dabei sind neben Telefonaten auch Fax- oder E-Mail-nachrichten zulässig.
Wenn dieser nun die Anweisung erteilt, dass nur an ihn Krankmeldungen zu erfolgen haben, wird dieser Anweisung Folge zu leisten sein. Ist der Schulleiter telefonisch nicht direkt erreichbar, kann die Sekretärin den Anruf sicherlich entgegennehmen. Man kann diesen Anruf sodann mit der Bitte um Rückruf verbinden, um dem Schulleiter dann noch persönlich die Krankmeldung zu übermitteln.
Gruß
khmlev
- out of order -
khmlev
- out of order -
Re: Krankmeldungen von beamteten Lehrern
Ich würde dann allerdings im Gegenzug die Frage stellen ob denn sichergestellt ist das er dann auch persönlich erreichbar ist. Soll ja vorkommen das ein Lehrer nicht morgens in der ersten Stunde vor einer Klasse stehen muss und dementsprechend später kommt oder im Falle eines Schulleiters er Termine hat.Vollstrecker hat geschrieben:Kann der Schulleiter darauf bestehen, vom Erkrankten persönlich angerufen zu werden?
Re: Krankmeldungen von beamteten Lehrern
könnte es sein, dass der Schulleiter gegen die von ihm selbst geschaffene Dienstpflicht, Krankmeldungen, die unverzüglich zu erfolgen haben, entgegenzunehmen, verstoßen hat.khmlev hat geschrieben: Ist der Schulleiter telefonisch nicht direkt erreichbar, .....
Dann kann die Sekretärin schon mal Chips und Cola bereitstellen....
Re: Krankmeldungen von beamteten Lehrern
Und selbst wenn er tatsächlich in der ersten Stunde vor der Klasse stehen sollte, so kann er während des Unterrichts sicherlich keine Telefongespräche entgegennehmen.ExDevil67 hat geschrieben:Ich würde dann allerdings im Gegenzug die Frage stellen ob denn sichergestellt ist das er dann auch persönlich erreichbar ist. Soll ja vorkommen das ein Lehrer nicht morgens in der ersten Stunde vor einer Klasse stehen muss und dementsprechend später kommt oder im Falle eines Schulleiters er Termine hat.Vollstrecker hat geschrieben:Kann der Schulleiter darauf bestehen, vom Erkrankten persönlich angerufen zu werden?
Gerade der Schulleiter dürfte telefonisch schwer zu erreichen sein, von daher halte ich eine solche Vorgabe für weltfremd. Ich war 25 Jahre verbeamtete Lehrerin, bei uns wurde immer im Sekretariat angerufen, um sich krankzumelden, einige Kollegen ließen auch gerne ihre (Ehe-)Partner anrufen, damit sie das nervige: "Wie lange?" nicht hören mussten.
Sowohl Angestellte als Beamte haben bei der Sekretärin angerufen, da gab es keine Unterschiede. Eine wie oben beschriebene Vorgabe finde ich merkwürdig und unrealistisch.
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Re: Krankmeldungen von beamteten Lehrern
so ganz verstehe ich das Problem nicht. Der Schulleiter kann doch sein Sekretariat anweisen, Krankmeldeanrufe an ihn grundsätzlich durchzustellen. Daher braucht er doch gar keine Anweisung an den Lehrer geben, ihn direkt anzurufen.
Ich habe das Gefühl, hinter der Frage steckt noch was anderes? Geht es vielleicht darum "neben Telefonaten auch Fax- oder E-Mail-nachrichten zulässig"?
Ich habe das Gefühl, hinter der Frage steckt noch was anderes? Geht es vielleicht darum "neben Telefonaten auch Fax- oder E-Mail-nachrichten zulässig"?
Re: Krankmeldungen von beamteten Lehrern
Das ist nicht ganz korrekt. Im Gesetz steht (§5 EntgFG):Vollstrecker hat geschrieben: Für Angestellte gilt nach meinen Recherchen, dass die Krankmeldung an den Arbeitgeber, seine Personalabteilung oder den direkten Vorgesetzten zu erfolgen habe.
Der Arbeitgeber kann Mitarbeitern in der Personalabteilung, dem direkten Vorgesetzten oder auch der Sekretärin des Chefs die Befugnis erteilen, an seiner Stelle Krankmeldungen entgegenzunehmen. Das ist aber seine Entscheidung, nicht die des Arbeitnehmers. Wenn der Geschäftsführer einer 100-Mitarbeiter-Firma beschließt, dass nur er befugt ist, Krankmeldungen entgegenzunehmen, dann ist das eben so.Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Wenn der Arbeitgeber bzw. sein befugter Vertreter auf diesem Wege zuverlässig erreichbar ist, dann ja. Wenn der oben genannte Geschäftsführer nur über sein Handy erreichbar ist, dann wird dem Arbeitnehmer nichts anderes übrig bleiben, als anzurufen.Dabei sind neben Telefonaten auch Fax- oder E-Mail-nachrichten zulässig.
Interessant. Für Angestellte gilt, wie gesagt:mondbein hat geschrieben: einige Kollegen ließen auch gerne ihre (Ehe-)Partner anrufen, damit sie das nervige: "Wie lange?" nicht hören mussten.
Der Arbeitnehmer muss die "nervige Frage" also von sich aus beantworten.Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
Bei Beamten mag das anders sein.
Re: Krankmeldungen von beamteten Lehrern
Ich hatte beim schreiben eher an die Konstellation gedacht das der Lehrer der krank ist in der ersten Stunde eine Klasse hat und der Schulleiter später kommt weil er z.B: erst in der dritten Stunde unterrichtet.mondbein hat geschrieben: Und selbst wenn er tatsächlich in der ersten Stunde vor der Klasse stehen sollte, so kann er während des Unterrichts sicherlich keine Telefongespräche entgegennehmen.
Re: Krankmeldungen von beamteten Lehrern
Haben Schulleiter üblicherweise nicht so moderne, tragbare, akkumulatorbetriebene Fernsprechapparate?
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