Fehlverhalten eines Polizisten? Briefgeheimnis?
Moderator: FDR-Team
Fehlverhalten eines Polizisten? Briefgeheimnis?
Wenn falsches Unterforum bitte um Entschuldigung. Ggf. Verschieben.
Ein Polizist bekommt von einer dieser neuen privaten Post 2 Briefe falsch zugestellt. (nach seiner Aussage öfters, nun ist er wütend)
Auf den Briefen steht:
Herrn xxxxx xxxxxxxx
Richtiger Straßenname richtige Hausnummer
Richtige PLZ Richtiger Ort
In diesem Einfamilienhaus wohnt aber der Polizist
Herr YYYYY YYYYYYYY
Richtiger Straßenname richtige Hausnummer
Richtige PLZ Richtiger Ort
So. Wie gesagt. Der Polizist ist nun wütend und läuft (in Zivil) in einen Tante Emma Laden in angrenzender Stadt in dem die Briefmarken dieser privaten Post herausgegeben werden.
Deklariert den Tante Emma Laden Briefmarken Herausgabe stelle als für sein Problem zuständig und lässt unter Aufklärung und Protest des Laden die 2 Briefe liegen.
Der Zivilist ist aber in der dörflichen Gegend als Axxxxxoch Polizist bekannt.
Die Ladenbesitzerin möchte jetzt den Polizisten wegen irgendwas ... Briefgeheimnis o.ä. anzeigen.
Und die 2 Beweismittel an die entsprechende Ermittlungsstelle aushändigen.
Wie ist vorzugehen?
Es sein noch angemerkt das einer der beiden Briefe die mit dem selben falschen Namen beschriftet sind, vom Amtsgericht kommen. In der oben genannten angrenzenden Stadt. Wo er gelegentlich für Zeugenaussagen geladen wird.
Der andere ohne Absender.
Selbst hätte der Polizist die Briefe auch als "falsche Anschrift" kennzeichnen können und zurück in Briefkasten.
Ein Polizist bekommt von einer dieser neuen privaten Post 2 Briefe falsch zugestellt. (nach seiner Aussage öfters, nun ist er wütend)
Auf den Briefen steht:
Herrn xxxxx xxxxxxxx
Richtiger Straßenname richtige Hausnummer
Richtige PLZ Richtiger Ort
In diesem Einfamilienhaus wohnt aber der Polizist
Herr YYYYY YYYYYYYY
Richtiger Straßenname richtige Hausnummer
Richtige PLZ Richtiger Ort
So. Wie gesagt. Der Polizist ist nun wütend und läuft (in Zivil) in einen Tante Emma Laden in angrenzender Stadt in dem die Briefmarken dieser privaten Post herausgegeben werden.
Deklariert den Tante Emma Laden Briefmarken Herausgabe stelle als für sein Problem zuständig und lässt unter Aufklärung und Protest des Laden die 2 Briefe liegen.
Der Zivilist ist aber in der dörflichen Gegend als Axxxxxoch Polizist bekannt.
Die Ladenbesitzerin möchte jetzt den Polizisten wegen irgendwas ... Briefgeheimnis o.ä. anzeigen.
Und die 2 Beweismittel an die entsprechende Ermittlungsstelle aushändigen.
Wie ist vorzugehen?
Es sein noch angemerkt das einer der beiden Briefe die mit dem selben falschen Namen beschriftet sind, vom Amtsgericht kommen. In der oben genannten angrenzenden Stadt. Wo er gelegentlich für Zeugenaussagen geladen wird.
Der andere ohne Absender.
Selbst hätte der Polizist die Briefe auch als "falsche Anschrift" kennzeichnen können und zurück in Briefkasten.
Zuletzt geändert von Norbet am 16.02.16, 10:53, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Fehlverhalten eines Polizisten? Briefgeheimnis?
Wo soll da jetzt das Briefgeheimnis verletzt sein? Oder wurden die Briefe geöffnet?
Ansonsten, unbekannt draufschreiben und zurück an Zustelldienst.
Ansonsten, unbekannt draufschreiben und zurück an Zustelldienst.
Re: Fehlverhalten eines Polizisten? Briefgeheimnis?
Die Briefe wurden nicht geöffnet.
Aber der Tante Emma Laden ist nicht zuständig.
Der Polizist darf die Post auch sicher nicht jemand anderem aushändigen.
Der ihn auch noch aufklärt dafür nicht zuständig zu sein.
Aber der Tante Emma Laden ist nicht zuständig.
Der Polizist darf die Post auch sicher nicht jemand anderem aushändigen.
Der ihn auch noch aufklärt dafür nicht zuständig zu sein.
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Re: Fehlverhalten eines Polizisten? Briefgeheimnis?
Briefgehemnis ist schon mal raus, da die Schreiben ja nicht geöffnet wurden.
Tante Emma ist also Vertragspartner dieser Privaten Post.Ob das die Entgegennahme von falschen Zustellungen beinhaltet braucht den Verbraucher nmE. nicht zu interessieren.
Emma soll die Post als unzustellbar an den Empfänger zurücksenden. Wie es geht steht da ja:
Tante Emma ist also Vertragspartner dieser Privaten Post.Ob das die Entgegennahme von falschen Zustellungen beinhaltet braucht den Verbraucher nmE. nicht zu interessieren.
Emma soll die Post als unzustellbar an den Empfänger zurücksenden. Wie es geht steht da ja:
Norbet hat geschrieben:Selbst hätte der Polizist die Briefe auch als "falsche Anschrift" kennzeichnen können und zurück in Briefkasten.
Re: Fehlverhalten eines Polizisten? Briefgeheimnis?
Das Problem dürfte sein das, so verstehe ich das jedenfalls, die Fehlzustellung durch einen privaten Anbieter und nicht durch den gelben Ex-Monopolisten erfolgte.Tastenspitz hat geschrieben:Norbet hat geschrieben:Selbst hätte der Polizist die Briefe auch als "falsche Anschrift" kennzeichnen können und zurück in Briefkasten.
Die gelben Kästen am Strassenrand gehören aber dem Ex-Monopolisten während die privaten Anbieter nur wenige bis keine Annahmestellen haben.
Re: Fehlverhalten eines Polizisten? Briefgeheimnis?
Tante Emma, jede Supermarktkette und jede Bank oder Sparkasse die, in der betreffenden Gegend Briefmarken der Privaten Post herausgibt ist dafür nicht zuständig.Tastenspitz hat geschrieben:
Tante Emma ist also Vertragspartner dieser Privaten Post.
Hast du dir das aus den Fingern gesogen?Tastenspitz hat geschrieben: Ob das die Entgegennahme von falschen Zustellungen beinhaltet braucht den Verbraucher nmE. nicht zu interessieren.
Das ist so nicht. Darüber wurde auch aufgeklärt. Und aufgefordert die Briefe wieder mitzunehmen.
Spätestens nach dieser Aufklärung ist klar, dass der Polizist seine Angelegenheit nicht auf "Emma" abwälzen kann.
Nein. Emma soll gar nichts, weil es Emma gar nichts angeht.Tastenspitz hat geschrieben:Emma soll ...
Die Frage ist wie kann "Emma" sich wehren? Emma fühlt sich missachtet. Emma will dieses Verhalten nicht auf sich beruhen lassen. Emma ist scheinbar auch im Recht.
Re: Fehlverhalten eines Polizisten? Briefgeheimnis?
Das dürfte keinen Unterschied machen. Die "Tante Emma Läden" auf Dörfern geben auch gelegentlich die Briefmarken von der Gelben Post aus.ExDevil67 hat geschrieben:Das Problem dürfte sein das, so verstehe ich das jedenfalls, die Fehlzustellung durch einen privaten Anbieter und nicht durch den gelben Ex-Monopolisten erfolgte.Tastenspitz hat geschrieben:Norbet hat geschrieben:Selbst hätte der Polizist die Briefe auch als "falsche Anschrift" kennzeichnen können und zurück in Briefkasten.
Die gelben Kästen am Strassenrand gehören aber dem Ex-Monopolisten während die privaten Anbieter nur wenige bis keine Annahmestellen haben.
Auch dort ist Tante Emma nicht zuständig für Fehlzustellungen.
Auch dort werden Kunden nur aus Kulanz beraten, wie am besten vorzugehen ist.
P.s. in diesem Dorf wird diese private Post auch vom Ex-Monopolisten zugestellt.
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Re: Fehlverhalten eines Polizisten? Briefgeheimnis?
Wobei?Norbet hat geschrieben: Emma ist scheinbar auch im Recht.
Ich kenne Verträge aus dem Bereich Post- und Paketdienstleistung resp. Agenturen. Diese beinhalten idR. auch, dass man fehlgeleitete Sendungen bearbeitet.Norbet hat geschrieben:Hast du dir das aus den Fingern gesogen?
Was genau steht denn im Vertrag Postdienstleister bei Emma dazu?
Re: Fehlverhalten eines Polizisten? Briefgeheimnis?
Genau. Post- und Paketdienstleistung. Nicht Briefmarken Verkäufer.Tastenspitz hat geschrieben:Norbet hat geschrieben:
Ich kenne Verträge aus dem Bereich Post- und Paketdienstleistung resp. Agenturen. Diese beinhalten idR. auch, dass man fehlgeleitete Sendungen bearbeitet.
Dort gibt es keine geeichten Waagen und keine Briefannahme.
Re: Fehlverhalten eines Polizisten? Briefgeheimnis?
Ich fürchte, die gutgemeinten und pragmatischen Ratschläge der Forengemeinde werden nicht weiterhelfen, da es dem TE doch recht offensichtlich nur darum geht, dem so benannten
in irgendeiner Art und Weise an den Karren zu fahren; und sei es, indem man ihn/es nunNorbet hat geschrieben:Axxxxxoch
anzeigt.Norbet hat geschrieben: wegen irgendwas
Zuletzt geändert von BäckerHD am 16.02.16, 12:37, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Fehlverhalten eines Polizisten? Briefgeheimnis?
Ich habe den Eindruck es geht hier mehr um die Art und Weise des Polizisten. Gab es Beleidigungen o.Ä? war der Polizist im Dienst (Uniform) oder privat unterwegs?
Re: Fehlverhalten eines Polizisten? Briefgeheimnis?
Er war in Zivil.Tastenspitz hat geschrieben:Ich habe den Eindruck es geht hier mehr um die Art und Weise des Polizisten. Gab es Beleidigungen o.Ä? war der Polizist im Dienst (Uniform) oder privat unterwegs?
Eine Kundin, welche für den Polizisten in zivil nicht sichtbar war. Kam als der gegangen war zu Emma und sagte ohne Gesprächseinleitung oder Suggestion sofort "Der war aber unfreundlich"
Polizisten sind es ja gewohnt wegen Verwaltungsrecht, sofort Maßnahmen durchzusetzen. Daher wohl die selbstgerechte Handlung.
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Re: Fehlverhalten eines Polizisten? Briefgeheimnis?
Unfreundlich zu sein ist per se nicht strafbar. Bleibt eine Beledigung. Anhaltspunkte dafür sehe ich aber nach dem SV bisher nicht.
Die einzige Beleidigung ist die hier:
Die einzige Beleidigung ist die hier:
Norbet hat geschrieben: Axxxxxoch Polizist
Re: Fehlverhalten eines Polizisten? Briefgeheimnis?
"Eine Strafanzeige (in der Schweiz: Verzeigung) ist die Mitteilung eines Sachverhaltes an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte." --> https://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige (hervorhebung von mir).Norbet hat geschrieben:Die Ladenbesitzerin möchte jetzt den Polizisten wegen irgendwas ... Briefgeheimnis o.ä. anzeigen.
Und die 2 Beweismittel an die entsprechende Ermittlungsstelle aushändigen.
Wie ist vorzugehen?
Unter den soeben genannten Link findet man dazu weitere Infos, z.B. zur Form (mündlich oder schriftlich) und zum Verfahren.
Auch z.B. hier --> http://www.rechtslexikon.net/d/strafanz ... nzeige.htm findet man weitere Infos zum Vorgehen.
Die rechtliche Einordnung obliegt jedenfalls nicht dem Anzeigeerstatter, sondern den Strafverfolgungsbehörden, also letztlich der Staatsanwaltschaft und ggf. einem Gericht.
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Re: Fehlverhalten eines Polizisten? Briefgeheimnis?
Richtig. Aber ein bisschen mehr alsRedfox hat geschrieben:Die rechtliche Einordnung obliegt jedenfalls nicht dem Anzeigeerstatter, sondern den Strafverfolgungsbehörden, also letztlich der Staatsanwaltschaft und ggf. einem Gericht.
sollte man dann schon vorbringen können.Norbet hat geschrieben:Der war aber unfreundlich
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