Da auch ich langsam in das Alter komme:
Im Jahr 2012 urteile das VG Mainz, dass ein Sehnenabriss beim Sprung über einen Zaun nicht unbedingt ein Dienstunfall ist. Es bezog sich dabei auf das Alter des Beamten (nachfolgend ein Link zum Artikel).
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/v ... schicksal/
Weiss jemand, ob dieses Urteil Bestand hat oder wurde es von nachfolgenden Instanzen einkassiert?
Gruß Svnmr
Sehnenabriss kein Dienstunfall - gilt Urteil noch?
Moderator: FDR-Team
Re: Sehnenabriss kein Dienstunfall - gilt Urteil noch?
es kommt drauf an.... Verletzungen können Dienstunfälle sein; müssen es aber nicht in jedem Fall. Wie ist dein Fall?
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Re: Sehnenabriss kein Dienstunfall - gilt Urteil noch?
Hallo,
tragend war nicht das Alter des Beamten, sondern eine degenerative Vorschädigung.
Das Risiko eine solche zu bekommen steigt natürlich mit dem Alter.
Außerdem bleibt das (egal ob bestandskräftig oder nicht) nur eine Entscheidung eines kleinen VG in der Großen Welt der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Was ich sagen will ist, Sie können aus dieser Einzelentscheidung keine Allgemeingültigkeit ableiten.
tragend war nicht das Alter des Beamten, sondern eine degenerative Vorschädigung.
Das Risiko eine solche zu bekommen steigt natürlich mit dem Alter.
Außerdem bleibt das (egal ob bestandskräftig oder nicht) nur eine Entscheidung eines kleinen VG in der Großen Welt der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Was ich sagen will ist, Sie können aus dieser Einzelentscheidung keine Allgemeingültigkeit ableiten.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Sehnenabriss kein Dienstunfall - gilt Urteil noch?
Entschuldigt, war längere Zeit abwesend.
@Tom Ate: glücklicher Weise trifft es bei mir (noch) nicht zu. Aber man kann ja nie wissen. Und eine Verletzung ist schnell passiert.
@Ronny1958: Die Tatsache das es ein kleines VG war, war Grund für meine Frage. Bei einer Bestätigung durch ein übergeordnetes Gericht, müssten sich einige Leute Gedanken über die Verfolgung von Straftätern machen.
Was wiederum bei anderen Leuten schlimme Kopfschmerzen über die Einsatzbarkeit ihrer Leute bereiten würde.
@Tom Ate: glücklicher Weise trifft es bei mir (noch) nicht zu. Aber man kann ja nie wissen. Und eine Verletzung ist schnell passiert.
@Ronny1958: Die Tatsache das es ein kleines VG war, war Grund für meine Frage. Bei einer Bestätigung durch ein übergeordnetes Gericht, müssten sich einige Leute Gedanken über die Verfolgung von Straftätern machen.
Was wiederum bei anderen Leuten schlimme Kopfschmerzen über die Einsatzbarkeit ihrer Leute bereiten würde.
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Re: Sehnenabriss kein Dienstunfall - gilt Urteil noch?
Habe ein ähnliches Problem bei einem Patienten...Bundesbeamter 45 Jahre alt, davon 27 Jahre Beamter! Dienstsportverpflichtet und beim Dienstsport (Eigensicherung) reißt die Achillessehne...Behörde lehnt DU ab, da man ab 30 von Vorschäden (nicht vorhanden) und erhöhtem Risiko ausgeht!
Beghet dann der Dienstherr nicht vorsätzlich oder zumindest Fahrlässig eine massive Fürsorgeverletzung, wenn er den Beamten zum Dienstsport verpflichtet in Kenntniss dieses erhöhten Risikos?
Während der Beamte zur vollen Hingabe verpflichtet, am Dienstspot teilnehmen muss...stiehlt sich der Dienstherr aus der Verantwortung, wenn etwas passiert.
Da hier Dienstsport bis zur Pensionierung im Alter von 65 - 67 verpflichtend vorgesehen ist, nicht wirklich gut, oder?
Beghet dann der Dienstherr nicht vorsätzlich oder zumindest Fahrlässig eine massive Fürsorgeverletzung, wenn er den Beamten zum Dienstsport verpflichtet in Kenntniss dieses erhöhten Risikos?
Während der Beamte zur vollen Hingabe verpflichtet, am Dienstspot teilnehmen muss...stiehlt sich der Dienstherr aus der Verantwortung, wenn etwas passiert.
Da hier Dienstsport bis zur Pensionierung im Alter von 65 - 67 verpflichtend vorgesehen ist, nicht wirklich gut, oder?
Gruß
Adam
Adam
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