Hallo,
ich bin seit 2009 in DDU.
Einladung zum Amtsarzt /Überprüfung der Dienstfähigkeit alle 2 Jahre wurden durchgeführt.
Habe erneut vor 6 Monaten einen Termin beim zugelassen med. Gutachter wahrgenommen.
Aufgrund unheilbarer und zusätzlicher Erkrankung,wurde im Gutachten eine erneute Wiedervorstellung zur Untersuchung nach 2 Jahren verneint.
Der Gutachter bestätigte sozusagen,das ich immer dienstunfähig bleibe.
Ich bekam dann ein Schreiben (ohne Rechtbehelfbelehrung),das ich weiterhin dienstunfähig bin,und laut Gutachten eine Wiedervorstellung in 2 Jahren erfolgen soll.
Daraufhin rief ich bei der Personalstelle an,und sagte, das mir das Gutachten auch vorliegt (habe ich angefordert),
und das das Gutachten etwas anderes aussagt.
Z.b. Rehamassnahmen sind nicht erfolgsversprechend und führen leider nicht zur Dienstfähigkeit oder zur begrenzten Dienstfähigkeit.,aufgrund schwerer unheilbare Erkrankung. Ich habe tel. um Berichtigung des Bescheides gebeten,
daraufhin sagte die Personalstelle ,sie wurde es dann an die Rechtabteilung weiterleiten,
Fragen:
Warum kann man den Untersuchungsbefund nicht vollumfänglich berücksichtigen?
Kann ich noch Widerspruch einlegen oder wie könnte ich vorgehen?
Untersuchung Reaktivierung Bundesbeamter
Moderator: FDR-Team
Re: Untersuchung Reaktivierung Bundesbeamter
Aus Ihrer Schilderung geht nicht klar hervor, ob es sich bei dem "zugelassenen med. Gutachter" und den Amtsarzt um ein und dieselbe Person handelt, oder ob der zugelassene medizinische Gutachter von Ihnen unabhängig von der amtsärztlichen Untersuchung beauftragt wurde.
Grundsätzlich aber gilt: Es ist Sache des Dienstherrn, ob er den Beamten in die Dienstunfähigkeit versetzt. Der Dienstherr schließt sich in der Regel der Entscheidung des Amtsarztes an, muss es aber nicht. Der Dienstherr ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen, ob weiterhin Dienstunfähigkeit vorliegt. Der Dienstherr ist keineswegs verpflichtet, vom Beamten in Auftrag gegebene private medizinische Gutachten zu berücksichtigen. In der Regel fordert der Dienstherr den Beamten auf, sich einer erneuten Untersuchung zu unterziehen und dazu alle verfügbaren ärztlichen Unterlagen mitzubringen. Der Amtsarzt wird die Unterlagen sichten und ein Gutachten für den Dienstherrn erstellen. Wie bereits gesagt, ist der Dienstherr auch an dieses amtsärztliche Gutachten zur Dienstfähigkeit nicht gebunden. Erst recht ist der Dienstherr nicht an Diagnosen, Feststellungen oder Auffassungen von privat beauftragten Gutachtern gebunden. Wenn der Dienstherr Sie also in zwei Jahren erneut auf Dienstunfähigkeit untersuchen lassen will, dann haben Sie der Aufforderung zunächst grundsätzlich zu folgen.
Gegen was wollen Sie Widerspruch einlegen ? Sie sind dauerhaft DDU. "Mehr" als dauerhaft DDU geht nicht.
Angreifen können Sie das medizinische Gutachten, wenn Sie das für unzutreffend halten. Vielleicht ändert der Dienstherr dann seine Entscheidung.
Grundsätzlich aber gilt: Es ist Sache des Dienstherrn, ob er den Beamten in die Dienstunfähigkeit versetzt. Der Dienstherr schließt sich in der Regel der Entscheidung des Amtsarztes an, muss es aber nicht. Der Dienstherr ist verpflichtet, in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen, ob weiterhin Dienstunfähigkeit vorliegt. Der Dienstherr ist keineswegs verpflichtet, vom Beamten in Auftrag gegebene private medizinische Gutachten zu berücksichtigen. In der Regel fordert der Dienstherr den Beamten auf, sich einer erneuten Untersuchung zu unterziehen und dazu alle verfügbaren ärztlichen Unterlagen mitzubringen. Der Amtsarzt wird die Unterlagen sichten und ein Gutachten für den Dienstherrn erstellen. Wie bereits gesagt, ist der Dienstherr auch an dieses amtsärztliche Gutachten zur Dienstfähigkeit nicht gebunden. Erst recht ist der Dienstherr nicht an Diagnosen, Feststellungen oder Auffassungen von privat beauftragten Gutachtern gebunden. Wenn der Dienstherr Sie also in zwei Jahren erneut auf Dienstunfähigkeit untersuchen lassen will, dann haben Sie der Aufforderung zunächst grundsätzlich zu folgen.
Gegen was wollen Sie Widerspruch einlegen ? Sie sind dauerhaft DDU. "Mehr" als dauerhaft DDU geht nicht.
Angreifen können Sie das medizinische Gutachten, wenn Sie das für unzutreffend halten. Vielleicht ändert der Dienstherr dann seine Entscheidung.
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Re: Untersuchung Reaktivierung Bundesbeamter
evtl. können Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern???ulfi hat geschrieben:Ich bekam dann ein Schreiben (ohne Rechtbehelfbelehrung),das ich weiterhin dienstunfähig bin,und laut Gutachten eine Wiedervorstellung in 2 Jahren erfolgen soll.
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