Streichen von Überstunden

Moderator: FDR-Team

deerhunter
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Streichen von Überstunden

Beitrag von deerhunter »

In einer Bundesbehörde gibt es eine neue Anweisung vom Sachgebiet, dass alle "geleisteten" Überstunden über 40, welche nicht bis zum 31.12. eines jeden Jahren abgebaut werden, ersatzlos gestrichen werden. Ein Auszahlung ist nicht möglich! Auf der Dienststelle haben über 50% der Beamten zwischen 60 -150 Überstunden, da einfach zu wenig AK vorhanden sind. Jede "Überstunde" wurde nicht gemacht, weil man es auf der Dienststelle so toll findet, sondern weil Leute in Schichten fehlten! Ein schneller Abbau ist nicht immer möglich, es sei denn man schließt im Dezember die Dienststelle :christmas
Ist das Rechtmäßig?Ohne Ersatz geleistete Mehrarbeit zu streichen? Oder muss mit dem "Stundenlohn" z.B. A9 + Z = 19 € ausgezahlt werden?
Gruß

Adam
Tastenspitz
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Re: Streichen von Überstunden

Beitrag von Tastenspitz »

1. Schritt:
Man legt dem Dienstherr einen Plan zur Kenntnis vor, wie die Überstunden abgebaut werden.
Wenn der vorsieht den Laden für 4 Wochen dichtzumachen und der Dienstherr nicht reagiert - so what.
Ronny1958
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Re: Streichen von Überstunden

Beitrag von Ronny1958 »

Hallo,

handelt es sich wirklich um Überstunden? Also angeordnete Mehrarbeit über die Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft hinaus?

Besteht eine Dienstvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit? Gibt es einen Arbeitszeitkorridor, welcher mit dem Personalrat vereinbart wurde?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
deerhunter
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Re: Streichen von Überstunden

Beitrag von deerhunter »

Hallo,

handelt es sich wirklich um Überstunden? Also angeordnete Mehrarbeit über die Wochenarbeitszeit einer Vollzeitkraft hinaus?
Ja, die Bundesbeamten haben eine 41 Stunden Woche im 3 Schichtbetrieb die Dienststelle ist 24 / 7 besezt! Hat Beamter A jetzt 30 Minuten vor Dienstende ein Strafverfahren, macht er 3 Überstunden...macht er Extraschichten, weil jemand fehlt macht er 9 Überstunden, macht er Sondereinsätze macht er 8 - 15 Extrastunden! Also summieren sich i.d.R. pro Monat 20 + x Überstunden, die aufgrund von fehlendem Personal oftmals nicht schnell wieder abgebaut werden können!
Also bleiben etliche Stunden im Monat über, trotz Anweisung möglichst nicht über 40 zu kommen! Nun will man, alles über 40, zum 31.12. streichen, ohne Ausgleich!
Gruß

Adam
Ronny1958
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Re: Streichen von Überstunden

Beitrag von Ronny1958 »

Und die restlichen Fragen?

Dienstvereinbarung? Was ist dazu (Überstunden, Mehrarbeit, Ausgleich) geregelt?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
deerhunter
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Re: Streichen von Überstunden

Beitrag von deerhunter »

Zu Vereinbarungen kann ich erstmal nichts sagen, weil ich das nicht weiß! Mein Schwiegersohn ist beim Zoll und stellte diese Frage, weil man das auf seiner Dienststelle jetzt so verfügt hat!
Mir will nicht in den Kopf, dass man "angeordete" Mehrarbeit (also Überstunden) einfach so streichen kann....
Gruß

Adam
Ronny1958
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Re: Streichen von Überstunden

Beitrag von Ronny1958 »

Nun, so ganz unüblich ist das nicht.

Bei uns gibt es ein Arbeitszeitkonto.
Dieses ist unterjährig sehr flexibel zu handhaben. Mehrarbeit darf unbegrenzt (im Rahmen des Arbeitszeitrahmens von 06:30 bis 19:00) angehäuft werden. Ebenso darf (im Team abzusprechen) die Mehrarbeit unterjährig abgefeiert werden.

Maximal dürfen am Jahresende eine Woche Mehrarbeit/ oder ein Tag Minderarbeit übertragen werden. Wäre beim unter 50 Jahre alten Beamten +42 Stunden oder -8h24min.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
deerhunter
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Re: Streichen von Überstunden

Beitrag von deerhunter »

Maximal dürfen am Jahresende eine Woche Mehrarbeit/ oder ein Tag Minderarbeit übertragen werden
Und was ist mit dem Rest? Fällt einfach ersatzlos weg? Das machen beamte so mit?
Ich überlege gerade, was passieren würde, wenn ich dieses bei meinen Angestellten machen würde :mrgreen:
Gruß

Adam
webelch
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Re: Streichen von Überstunden

Beitrag von webelch »

Diese oder ähnliche Regelungen sind nun mal die Vereinbarungen, die zwischen dem Dienstherren und den Personalvertretungen ausgehandelt sind. Daran haben sich beide Seiten zu halten. Die Beamten und auch die Angestellten im ÖD müssen dann halt, gerne auch zusammen mit dem Personalrat und der Gewerkschaft, darauf drängen, dass die Zeiten abgebaut werden können. Ist denn nicht auch etwas zum Abbau durch Auszahlung geregelt? So kenne zumindest ich das aus unserer Arbeitszeitvereinbarung.
Ronny1958
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Re: Streichen von Überstunden

Beitrag von Ronny1958 »

deerhunter hat geschrieben:
Maximal dürfen am Jahresende eine Woche Mehrarbeit/ oder ein Tag Minderarbeit übertragen werden
Und was ist mit dem Rest? Fällt einfach ersatzlos weg? Das machen beamte so mit?
Wenn es einen dienstlichen Anlass dafür gibt, dass "der Rest als Guthaben" nicht mehr ausgleichbar war, oder infolge Langzeiterkrankung nicht mehr ausgeglichen werden konnte, gibt es zusätzlich eine "Sparbuch"-Lösung. Auf diesem Sparbuch werden langfristige Guthaben geparkt. Das beschränkt sich aber auf absolute Ausnahmen die trilaterat (Dienstherr, Beschäftigter, PR) abgestimmt sein müssen.

Der Wegfall von nicht unter die Ausnahme fallenden Zeitguthaben ist der Preis der Freiheit. Wir haben als Personalrat diese DV ruhigen Gewissens unterschrieben, weil wir dadurch dem Wunsch der Belegschaft nach mehr Eigenverantwortung gerecht werden können. Es gibt viele Dienststellen, da beneiden uns die Beschäftigten um diese Dienstvereinbarung.

Für uns als Belegschaft überhaupt kein Problem, weil wir dadurch unterjährig eine erhebliche Verbesserung der Planung unserer Freizeit und der Arbeitszeit erhalten haben. Wenn ich eine Phase von wirklich überdurchschnittlichem Publikumsandrang habe (bspw. das Frühjahr, bei unserer Jagdbehörde oder der Zulassung), dann können gerade die Teilzeitkräfte entspannt einiges an Zeitguthaben aufbauen, was sie später wieder ebenso beruhigt mit der Familie verbringen können.

Ich selbst arbeite fast nur noch an vier Tagen in der Woche, ohne dafür Urlaub zu benötigen. Den freien Tag passe ich dem Arbeitsrythmus meiner besseren Hälfte im Handel an. Der Urlaub wird in mehreren großen Blöcken verbraucht.

Das läuft jetzt so seit ungefähr 15 Jahren nahezu reibungslos und die Umfragen geben uns Recht.
Es gibt ein paar Probleme, wo Kollegen 60 Stunden aufgebau hatten, die dann gekappt wurden, aber so etwas passiert nur einmal, garantiert. Danach achtet jeder im Eigeninteresse darauf. Im Gegenzug schaffen es Kollegen auch einmal (nach Absprache mit allen Kollegen, für drei Monate nach Australien zu entfleuchen.

Für die Vorgesetzten ist die zu leistende fürsorgliche Steuerung evtl. ein mögliches Problem, aber das ist deren Leben. :devil:
Ist denn nicht auch etwas zum Abbau durch Auszahlung geregelt? So kenne zumindest ich das aus unserer Arbeitszeitvereinbarung.
Doch dazu haben wir auch eine Regelung. Für die Fälle, welche trotz aller Sorgfalt unverschuldet in eine Zwangslage (oben erwähnte ich eine solche Ausnahme) kommen, besteht die Möglichkeit das Sparbuch so aufzulösen, dass die Zeitguthaben monetär ausgeglichen werden können.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Streichen von Überstunden

Beitrag von deerhunter »

Danke für die Ausführungen...trifft aber hier nicht wirklich den Kern!

Hier geht es um eine Einsatzgruppe, die monatlich immer wieder wechselnden Dienstplan im 3 Schichtbetrieb an einem Flughafen hat. Feste Schichten mit festen Stunden, dazu kommen Überstunden durch Verfahren und angeordnete "Sondereinsätze" wenn etwas anliegt (auch für andere Behörden) als Rauschgift / Sprengstoffhundeführer!
Heißt, Beamter A macht "feste" 18 Schichten auf der Dienststelle (wobei hier die Besetzung i.d.R. sehr eng ist) und dann vielleicht pro Monat 3 Verfahren, die länger dauern und 3 Einsätze zusätzlich, weil man einen Spezialhund braucht. Diese Einsätze werden angeordnet, wenn man nicht verhindert ist....man wird angerufen, ob man kann!
Somit sind schnell 20 - 30 Überstunden / Monat zusammen und manchmal schwer wieder abzubauen! Jetzt streichen ist ja keine Lösung...in Zukunft wird man sonst nur noch Dienst nach Vorschrift machen, speziell in der Endstufe!
Gruß

Adam
Nordland
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Re: Streichen von Überstunden

Beitrag von Nordland »

Moin Adam,

ist vom Prinzip her normal. In manchen Bundesbehörden wird am Ende des Gleitzeitjahres alles weggestrichen, was über 40 bzw. unter -20 Stunden liegt (Kappung). Eigentlich sind die Vorgesetzten in der Verantwortung, zum Ausgleich weniger Dienst anzuordnen. Doch wenn diese kein Personal haben für die Aufgabenerfüllung wird's schwierig.

Es gibt keine Möglichkeit, sich da etwas ausbezahlen zu lassen.
Tom Ate
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Re: Streichen von Überstunden

Beitrag von Tom Ate »

Ich denke, du bringst da etwas durcheinander:

Die Mehrabeit nach 88 ist nicht his zum 31.12. beschränkt, sondern soll innerhalb einer bestimmten Zeit abgebaut werden. Das ist im Regelfall auch möglich.

Die Konten der Gleitzeit werden zum Jahresende bei einet Grenze von 40 Stunden gekappt.
Nordland
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Re: Streichen von Überstunden

Beitrag von Nordland »

Tom Ate hat geschrieben:Die Mehrabeit nach 88 [...]
Nach dem Jahr 1988? Cool. Oder meintest du doch § 88 BBG?

Die Schilderung des TE deutet darauf hin, dass es eben gerade nicht um angeordnete Mehrarbeit geht. Gibt es ohnehin immer weniger. Rein theoretisch könnte der TE einfach nach Hause gehen bzw. Schichten ablehnen. Er wird das aber vermutlich ungern tun, weil dann andere ranmüssen.

Ich denke, in den aktuellen Zeiten der Personalknappheit wird man nur versuchen können, einen Mittelweg zu finden. Das heißt, wenn möglich mal die eine oder andere Stunde abbauen, aber sich nicht ärgern, wenn man mal etwas verfällt.
deerhunter
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Re: Streichen von Überstunden

Beitrag von deerhunter »

Danke für die Antworten!
Ich sehe die Beamten jetzt mit ganz anderen Augen...Wenn ich meine Angestellten Überstunden machen lasse und diese entweder nicht abgelte oder bezahle, würden die verrückt werden. Und das mit Recht, denn wer arbeitet schon für nichts!
Der Wahnsinn :mrgreen:
Gruß

Adam
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