Familienzuschläge Prüfung und eventuell Rückzahlung

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Staatsdiener
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Familienzuschläge Prüfung und eventuell Rückzahlung

Beitrag von Staatsdiener »

Guten Tag liebe Mitglieder hier im Forum. Ich bin etwas verunsichert und brauche sachliche Tipps oder Ratschläge wie ein fiktiver Beamter sich richtig verhalten soll. Er ist Bundesbeamter A5 .Er hat im August 2008 geheiratet. Seine Frau brachte eine Tochter mit in die Ehe. Sie ist nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt. Nach der Hochzeit bekam er Familienzuschläge für das Verheiratet sein.
Einige Monate später sagte Ihm ein Mitarbeiter von Bundesverwaltungsamt das Ihm für das Kind von seiner Frau auch Familienzuschläge zustehen.
Er füllte den Antrag aus und seit dem bekam Er Familienzuschläge für das Verheiratet sein und für die Tochter
Das Kind wurde als Zählkind in der Besoldungsabrechnung ausgewiesen.
Als der Bekannte sich im September 2015 getrennt hatte bzw sich seine Frau von Ihm trennte, rief Er im Bundesverwaltungsamt an und fragte was mit den Familienzuschlägen ist weil er ja getrennt von seiner Frau ist.
Die Mitarbeiterin sagte Ihm dass Ihm die Familienzuschläge weiter zustehen , weil er trotz Trennung ja weiter Verheiratet ist und nicht rechtskräftig geschieden . Erst nach der Scheidung stehen Ihm die Zuschläge nicht mehr zu. Gesagt getan er hatte sich damit zufrieden gegeben und es ging mit den Zuschlägen weiter.
Er dachte auch nicht weiter nach weil Er sowieso durch die Trennung Wohnungssuche und der Traurigkeit den Kopf nicht frei hatte.
Seine Lohnsteuerklasse und auch seine Adresse änderte Er Ordnungsgemäß.
Nun kommt nach 4 Jahren eine routinemäßige Prüfung vom Bundesverwaltungsamt wegen den Familienzuschlägen also muss Er nochmals einen Antrag stellen.
Jetzt befürchte er das seine Zuschläge seit September 2015 nicht mehr zustehen und Er diese in einer Summe sofort zurückzahlen muss.
Was könnte Er machen die Sachbearbeiterin anrufen und Ratenzahlung anbieten oder erst abwarten auf die Prüfung und auf den neuen Bescheid.??
Er hatte die Zuschläge nicht zur Seite gelegt ,sondern zu seinem Einkommen dazu gerechnet und für seinen täglichen Lebens Bedarf aufgebraucht. Eine neue Wohnung einrichten und ein Neuanfang war ja auch kostspielig. Nun hat Er nach einem Jahr wieder einen klareren Kopf.
Es gibt so viele Informationen, deshalb hoffe ich jetzt jemanden zu finden der Ahnung hat. Falls Er die Zuschläge zurück zahlen muss hoffe ich das Ihm das BVA von denen Er
ja auch seine Bezüge bekommt,
nicht den ganzen Betrag auf einmal zurück behält
Es müsste doch einen Bescheid vom BVA geben bevor es Forderungen gibt. Wenn die Zulagen Ihm nicht weiter zugestanden haben, wird Er diese auch widerspruchslos zurück zahlen.
Wenn die Besoldungstelle sein Gehalt verrechnet also um ca.1500 kürzt, bleiben Ihm nur 600 Übrig und Er könnte seine Miete die Krankenkasse und seinen Kredit nicht mehr zahlen. Gibt es da Möglichkeiten für eine Ratenzahlung ?? Den Beamten muss doch Geld zum Leben bleiben. Sollte er von sich aus die Sachbearbeiterin kontaktieren oder Abwarten was wäre taktisch klüger?
Ich hoffe auf gute Tipps.
Wie könnte es sich entwickeln bzw wie würde er sich richtig verhalten??
Liebe Grüße
Name4711
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Re: Familienzuschläge Prüfung und eventuell Rückzahlung

Beitrag von Name4711 »

Mh...wird denn auch Strafanzeoge wegen Betruges erstattet, sofern die Bezüge zu unrecht erhalten wurden?

Das sollte doch da auch die Pflicht des Besoldungsträgers sein, wenn zu unrecht Leistungen bezogen wurden. Sicherlich ist auch der Beamte dazu verpflichtet Änderungen in seinen Lebensverhältnissen unverzüglich mitzuteilen.

Nicht auszudenken was da an Geldern der Staatskasse durch die Lappen gehen, wenn das so larifari gehandhabt wird.
Staatsdiener
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Re: Familienzuschläge Prüfung und eventuell Rückzahlung

Beitrag von Staatsdiener »

Guten Tag.
ich hätte mich gefreut wenn Sie mein Posting genau durchgelesen hätten
und mich über eine vernünftige/sachliche Antwort mehr
gefreut anstatt eine Antwort mit einer Frage / und Vermutung zu versehen.
Ich gehe davon aus, dass Sie sich wahrscheinlich nicht so genau im Beamtenrecht/Verwaltungsrecht auskennen :-)
Ist ja auch nicht schlimm ich kenne mich a auch nicht so genau aus.
Trotzdem vielen Dank für die Antwort.
Der Beamte hat die Trennung umgehend bei dem Bundesverwaltungsamt telefonisch gemeldet
und es wurde Ihm gesagt das er die Familienzuschläge bis zur Scheidung weiter bekommt
da getrennt lebend immer noch Rechtlich Verheiratet ist.
Es ging dem Beamten un den Kinderzuschlag bei einem Zählkind.
Er überlegt auch die Sachbearbeiterin selber zu fragen oder ob er lieber den Bescheid abwarten sollte.
Schönen Sonntag wünsche ich Ihnen.
Name4711
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Re: Familienzuschläge Prüfung und eventuell Rückzahlung

Beitrag von Name4711 »

Sie haben natürlich recht, ich kenne mich im Beamtenrecht zum Glück nicht aus...

Mich schockiert schon, dass Kinderzuschlag für ein "Zählkind" gibt. Letztendlich gibt es da ja noch ein unterhaltspflichtiges Elternteil.

Lebt das "Zählkind" dann nicht einmal mehr im gleichen Haushalt gibt es für mich da nur zwei Möglichkeiten:

Da hat der Gesetzgeber gepennt und es schreit nach Gesetzesänderung - oder der Anspruch bestand nicht mehr, dann würde ich mir Gedanken machen für wie glaubwürdig Dritte dann die Sache mit der telefonischen Auskunft halten werden.
Offenkundig hat der fiktive Beamte ja selbst Zweifel ob die Auskunft richtig war - sonst wär die Frage ja nicht gekommen.

Entlarvend ist halt der Zeitpunkt der Fragestellung:

Der Beamte geht doch selbst davon ausgehen, dass die Zahlungen zu Unrecht empfngen wurden - sonst würde doch niemand auf ungelegten Eiern brüten.

Aber genau das trifft ziemlich genau den bedingten Vorsatz :mrgreen:
Staatsdiener
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Re: Familienzuschläge Prüfung und eventuell Rückzahlung

Beitrag von Staatsdiener »

Guten Abend und vielen Dank für Ihre Antwort. Der Beamte wird den neuen Antrag wahrheitsgemäß ausfüllen. Die Frage ob es rechtmäßig war stellt er sich jetzt weil es eine neue Prüfung gibt die routinemäßig durchgeführt wird. Können Sie es nicht nachvollziehen das ein Mensch der eine Trennung durchmacht total daneben ist und nervlich am Boden war ?? Eine Trennung wo ein Partner noch liebt ist hart. Neue Wohnung das alleine sein usw. Nur weiss der Beamte nicht ob die Behörde den ganzen Betrag auf einmal abzieht dann bleiben Ihm 300 Euro im Monat . Eigentlich müsste der Dienstherr ja auch eine Fürsorgepflicht haben. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und einen guten Start in die Woche.
Name4711
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Re: Familienzuschläge Prüfung und eventuell Rückzahlung

Beitrag von Name4711 »

Staatsdiener hat geschrieben:Können Sie es nicht nachvollziehen das ein Mensch der eine Trennung durchmacht total daneben ist und nervlich am Boden war ?? Eine Trennung wo ein Partner noch liebt ist hart. Neue Wohnung das alleine sein usw. Nur weiss der Beamte nicht ob die Behörde den ganzen Betrag auf einmal abzieht dann bleiben Ihm 300 Euro im Monat . Eigentlich müsste der Dienstherr ja auch eine Fürsorgepflicht haben. Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und einen guten Start in die Woche.
Ob ich mir das vorstellen kann spielt ja leider keine Rolle. Gerade einen Beamter frage da aber : Haben sie das Gefühl, dass Vater Staat da bei seinen "normalen" Bürgern i.d.R. Rücksicht nimmt?

Also: Bestenfalls ein Attest vom Amtsarzt über eine schwere Depression - dann ist ggf. der Job weg - und eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand verlangen... aber ansonsten ist doch der Beamte auf dem Ohr wohl eher taub :lol:
SusanneBerlin
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Re: Familienzuschläge Prüfung und eventuell Rückzahlung

Beitrag von SusanneBerlin »

Nur weiss der Beamte nicht ob die Behörde den ganzen Betrag auf einmal abzieht dann bleiben Ihm 300 Euro im Monat .
Bei Arbeitnehmern ist es so, dass dem Arbeitnehmer monatlich mindestens 1.080€ vom Lohn verbleiben müssen, wenn der Arbeitgeber mit in der Vergangenheit zuviel ausgezahlten Lohn aufrechnet. Das ist der Pfändungsfreibetrag, der muss einem Arbeitnehmer auch bei einer Lohnpfändung zur Verfügung stehen. Das wird bei Beamten nicht anders sein.
Grüße, Susanne
Staatsdiener
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Re: Familienzuschläge Prüfung und eventuell Rückzahlung

Beitrag von Staatsdiener »

Vielen lieben Dank Susanne für die Antwort.
Irgendwie habe ich das Gefühl dass Sie etwas gegen Beamte haben jedenfalls kommt es mir
beim Lesen so vor.
Bei jedem Verfehlungen würde ein Anwalt Gründe wie
Trennung emotionale Belastung oder Belastungsstörungen angeben was nichts mit Krankhaft depressiv vergleichbar ist.....
Ich bin der Meinung dass egal ob Beamter oder Angestellter der Mensch im Vordergrund steht.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Liebe Grüße .
Name4711
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Re: Familienzuschläge Prüfung und eventuell Rückzahlung

Beitrag von Name4711 »

Staatsdiener hat geschrieben: Trennung emotionale Belastung oder Belastungsstörungen angeben was nichts mit Krankhaft depressiv vergleichbar ist.....
Naja - einen gewissen Krankheitswert braucht ma da schon :lachen: Eine Anpassungsstörung ist zwar auch gut und schön dauert aber nicht so lange an - wenn man ein Jahr lang nicht recht aus dem knick kommt , liegt eine reaktive Depression näher :devil:

Die "Susanneantwort" spricht nicht davon, dass da jemand etwas gegen Beamte hat.

Ich bin der, der das Beamtentum für ein Relikt aus dem 19.Jh hält :engel:
Evariste
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Re: Familienzuschläge Prüfung und eventuell Rückzahlung

Beitrag von Evariste »

§ 40 BBesG:
2) Zur Stufe 2 und den folgenden Stufen gehören die Beamten, Richter und Soldaten der Stufe 1, denen Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder nach dem Bundeskindergeldgesetz zusteht oder ohne Berücksichtigung des § 64 oder § 65 des Einkommensteuergesetzes oder des § 3 oder § 4 des Bundeskindergeldgesetzes zustehen würde.
Familienzuschlag für ein Stiefkind gibt es also dann, wenn ein Kindergeldanspruch des Stiefvaters grundsätzlich möglich wäre (auch wenn im Einzelfall jemand anderes das Kindergeld bekommt). Das ist dann der Fall, wenn das Stiefkind in den eigenen Haushalt aufgenommen wurde.

Also bestand seit der Trennung (Kind lebt nicht mehr im Haushalt des Beamten) kein Anspruch mehr.

Zur Rückzahlung hat Susanne schon was gesagt. Sofern für die Ehefrau Unterhalt bezahlt wird, ist der Pfändungsfreibetrag sogar noch höher.

Der Hinweis zum Thema "Betrugsvorwurf" ist durchaus sinnvoll. Man ist verpflichtet, Änderungen in seinen persönlichen Verhältnissen zu melden. Das ist nicht geschehen. Neben einem Strafverfahren drohen hier auch disziplinarrechtliche Konsequenzen.

Ein Schuldunfähigkeit wegen "emotionaler Belastungen" o. ä. ist im Strafgesetzbuch nicht vorgesehen, da muss schon mehr vorliegen. § 20 StGB:
Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln.
Old Piper
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Re: Familienzuschläge Prüfung und eventuell Rückzahlung

Beitrag von Old Piper »

Evariste hat geschrieben:Der Hinweis zum Thema "Betrugsvorwurf" ist durchaus sinnvoll. Man ist verpflichtet, Änderungen in seinen persönlichen Verhältnissen zu melden. Das ist nicht geschehen.
Doch, hat er laut Schilderung. Zwar "nur" telefonisch, obwohl auf den Bezügemitteilungen stehen dürfte, dass Änderungen schriftlich mitzuteilen sind, ein Betrugsvorwurf sollte hier jedoch nicht ausreichend zu begründen sein.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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Re: Familienzuschläge Prüfung und eventuell Rückzahlung

Beitrag von Name4711 »

Old Piper hat geschrieben:
Evariste hat geschrieben:Der Hinweis zum Thema "Betrugsvorwurf" ist durchaus sinnvoll. Man ist verpflichtet, Änderungen in seinen persönlichen Verhältnissen zu melden. Das ist nicht geschehen.
Doch, hat er laut Schilderung. Zwar "nur" telefonisch, obwohl auf den Bezügemitteilungen stehen dürfte, dass Änderungen schriftlich mitzuteilen sind, ein Betrugsvorwurf sollte hier jedoch nicht ausreichend zu begründen sein.

Naja - stimmt das ist eine gute idee. Warum nur hab ich das Gefühl, dass es in einem ähnlichen Verfahren wegen Sozialbetrug auch nicht reichen würde , wenn der Angeklagte ganz ganz doll verspricht, das er das nicht mit Absicht gemacht hat und das Merkblatt einfach nur falsch verstanden hat, weil er irgendwen angerufen hat, der irgendwas auf irgendeine Frage geantwortet hat... :lachen:
Old Piper
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Re: Familienzuschläge Prüfung und eventuell Rückzahlung

Beitrag von Old Piper »

Betrug setzt Vorsatz voraus.
Wenn jemand telefonisch eine Auskunft bekommt und sich darauf verlässt, dann könnte ihn das im Ernstfall evtl. sogar vor einer Rückforderung schützen.
MfG
Old Piper
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Re: Familienzuschläge Prüfung und eventuell Rückzahlung

Beitrag von mecki111 »

Der Beamte kann zunächst davon ausgehen, dass ein Betrugsvorwurf nicht geprüft werden wird. Derartige Sachverhalte sind für das Bundesverwaltungsamt sicherlich Routinefälle. Sofern die Ehe des Beamten noch nicht rechtskräftig geschieden ist, steht der Familienzuschlag der Stufe 1 weiterhin zu. Der Anspruch auf Familienzuschlag für das Kind der Ehefrau entfiel natürlich mit der Trennung. Da Eine Aufrechnung der Überzahlung unterhalb der Pfändungsfreigrenze ohne Zustimmung des Beamten nicht möglich ist, muss sich der Beamte auf eine schriftliche Anhörung zum Sachverhalt einstellen, in der ihm vermutlich vorgehalten wird, dass er ungerechtfertigt bereichert ist. Der Beamte sollte darauf hin eine vernünftige Ratenzahlung anbieten, um die Sache möglichst schnell wieder aus der Welt zu schaffen.
Ich hoffe, diese Antwort gehört zu den hilfreicheren.
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Re: Familienzuschläge Prüfung und eventuell Rückzahlung

Beitrag von Name4711 »

Old Piper hat geschrieben:Betrug setzt Vorsatz voraus.
Wenn jemand telefonisch eine Auskunft bekommt und sich darauf verlässt, dann könnte ihn das im Ernstfall evtl. sogar vor einer Rückforderung schützen.
Er verlässt sich ja eben nicht darauf - sonst hätte er nicht die Bedenken, wenn eine Überprüfung ansteht. Der arglose Beamte wäre lediglich vom Ergebnis überrascht.
Er mag sich nicht sicher sein - geht aber von der Unrechtmäßigkeit aus.

Darüber hinaus sind inhalt und Umfang der telefonischen Beratung unklar - und könnten nachträglich als Schutzbehauptung gesehen werden.
mecki111 hat geschrieben:Der Beamte kann zunächst davon ausgehen, dass ein Betrugsvorwurf nicht geprüft werden wird. Derartige Sachverhalte sind für das Bundesverwaltungsamt sicherlich Routinefälle.
Was sein, kann aber ein handfester Skandal wäre. Gibt es da eine Dienstanweisung ider irgendeine belegbare Quelle?
So ist es ja gerade eine Aufforderung ungünsteige Änderungen nicht zu melden.
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