Wert Kindererziehungszeiten

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matthias.
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Wert Kindererziehungszeiten

Beitrag von matthias. »

Wie Nachfragen an andere Stelle auch schon zeigten ist die Frage nicht so einfach zu beantworten aber ich hätte gerne zumindest einen Fingerzeig.

Was sind 3 Jahre Kindererziehungszeiten in der Pension bei einer Beamtin wert?

A14

Sprechen wir von 100 €,150 €, 200 € ???
Ronny1958
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Re: Wert Kindererziehungszeiten

Beitrag von Ronny1958 »

Hallo

Pension lässt sich grob so berechnen:

Je Dienstjahr steigt die Pension um 1/40 el von 71,72 % (Höchstgrenze), also aktuell um 1,79 %.

Dieser Satz für ein Dienstjahr wird mit den letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezügen malgenommen, da bei Kindern welche nach 1992 geboren wurden ein Jahr Kindererziehungszeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit angerechnet wird.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
mecki111
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Re: Wert Kindererziehungszeiten

Beitrag von mecki111 »

Seit der Föderalismusreform von 2006 lässt sich diese Frage nicht mehr so einfach beantworten, da jedes Bundesland da eigene Vorschriften hat. Die Kindererziehungszeiten kommen dann nur zum Tragen, wenn der Höchstruhgehaltssatz von 71,75% nicht erreicht ist.
Wurde während der Kindererziehungszeit keine ruhegehaltfähige Dienstzeit zurückgelegt. kann man für Bundesbeamte von einem Betrag in Höhe von einem Entgeltpunkt in der gesetzlichen Renenversicherung ausgehen, also ca. 30,45 € je Erziehungsjahr in den ersten drei Jahren.
Rechtsgrundlage: § 50a BeamtVG - Landesbeamte schauen im jeweiligen Landesrecht nach.
Gruß
mecki
matthias.
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Re: Wert Kindererziehungszeiten

Beitrag von matthias. »

Vielen Dank für die Antwort.

Vielleicht kannst du folgenden Frage dann auch noch beantworten.

Macht es eigentlich einen Unterschied ob man mit Vollzeit oder Teilzeit in Pension geht.

Nehmen wir an (den Fall kenn ich), jemand bekommt 3 Jahre vor Pensionsalter eine Sabbatical genehmigt.
Also 2 Jahre voll arbeiten, dann 1 Jahr frei. Dann bekommt man ja nur 2/3 der Bezüge.
Hat das Auswirkung (ausser dass die letzten 3 Jahre natürlich irgendwie weniger wert sind klar) auf die Pension, oder sind die "letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge", von denen man prozentual die Pension bekommt, immer Vollzeit zu sehen?
mecki111
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Re: Wert Kindererziehungszeiten

Beitrag von mecki111 »

Das Ruhegehalt berechnet sich immer durch Anwendung des Ruhegehaltssatzes auf die ruhegehaltfähigen Vollzeitbezüge. Ggf. sind die Vollzeitbezüge vorher noch mit einem Einbaufaktor zu multiplizieren. Hierzu muss das jeweilige Versorgungsgesetz (Bund/Land) Auskunft geben.
matthias.
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Re: Wert Kindererziehungszeiten

Beitrag von matthias. »

mecki111 hat geschrieben: Wurde während der Kindererziehungszeit keine ruhegehaltfähige Dienstzeit zurückgelegt. kann man für Bundesbeamte von einem Betrag in Höhe von einem Entgeltpunkt in der gesetzlichen Renenversicherung ausgehen, also ca. 30,45 € je Erziehungsjahr in den ersten drei Jahren.

Und wenn die Beamtin in der Erziehungszeit voll gearbeitet hat, weil der Ehemann in Elternzeit war?

Es geht im Grunde bei der Frage darum, ob man die Erziehungseiten auf den Ehemann umschreibt, der in der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Der Ehemann würde nach Auskunft der Rentenversicherung ca. 90 € mehr Rente bekommen.
Wenn in der Pension mehr rauskommt, würde man die Kindererziehungszeiten bei der Frau lassen, wo sie ja automatisch landen.
Ronny1958
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Re: Wert Kindererziehungszeiten

Beitrag von Ronny1958 »

Wenn die Beamtin ihre Höchstsätze bereits erreicht haben sollte, macht es durchaus Sinn die Erziehungszeiten zu übertragen. Denn der Ehemann erhält ja auch noch höhere ZVK oder VBL Leistungen.

Oftmals haben aber gerade die Beamtinnen Probleme, ihre 45 Dienstjahre voll zu bekommen, sodas sie über das 65 Lebensjahr hinaus Dienst tun müssen, um abschlagsfrei in Pension gehen zu können.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
matthias.
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Re: Wert Kindererziehungszeiten

Beitrag von matthias. »

Ronny1958 hat geschrieben:
Oftmals haben aber gerade die Beamtinnen Probleme, ihre 45 Dienstjahre voll zu bekommen, sodas sie über das 65 Lebensjahr hinaus Dienst tun müssen, um abschlagsfrei in Pension gehen zu können.
Ja 45 Jahre wird sie nicht voll bekommen.
Dazu hat sie 9 Jahre im Angestelltenverhältnis verbracht, was die Sache auch nicht einfacher macht :-)
Ronny1958
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Re: Wert Kindererziehungszeiten

Beitrag von Ronny1958 »

Dann ist das Ganze "herrlich" unübersichtlich.

Sie bekommt also gesetzliche Rente, ZVK/ VBL und Pension.

Kaum eine vernünftige Vorhersage möglich.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
mecki111
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Re: Wert Kindererziehungszeiten

Beitrag von mecki111 »

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mecki111 hat geschrieben:Und wenn die Beamtin in der Erziehungszeit voll gearbeitet hat, weil der Ehemann in Elternzeit war?
Dann wäre es sinnvoll gewesen, dem Ehemann die Erziehungszeit zu übertragen, da bei der Beamtin für diesen Zeitraum wahrscheinlich kein Erziehungszuschlag herauskommt, weil das anteilige Ruhegehalt den Höchstbetrag übersteigt. Müsste man ggf. ausrechnen lassen durch den Dienstherrn.
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