Kürzung von Vorruhestandsbezügen....

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Kuschelwuschel
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Kürzung von Vorruhestandsbezügen....

Beitrag von Kuschelwuschel »

Ich versuche es so kurz wie möglich zu machen....

Nach 21 Jahre Ehe hatte ich (Beamter) beschlossen mich scheiden zu lassen. Meine Exfrau hat davon 15 Jahre nicht gearbeitet.
Vertreten hatte mich eine Anwältin aus dem Nachbarort, welches für mich ein riesiger und teurer Fehler war. Zusätzlich ging es um Unterhalt für meine 18. Jährige Tochter.

Im Vorfeld hatte ich bereits durch einen fähigeren Anwalt, Haus, Wohnmobil und Boot anteilsweise auszahlen lassen. Somit gehört jetzt alles mir und ist auch notariell alles geklärt. Unterhalt an meine Exfrau muss ich nicht zahlen, da sie auch Beamtin ist und wieder angefangen hat zu arbeiten.

Das bei einer Scheidung die Rentenpunkte neu verteilt werden, war mir schon klar. Aber, jetzt kommts, seit 01.07.2017 werden mir 550,-€ von meiner VorruhestandsPension abgezogen.

Kein Wort zuvor von meiner unfähigen Anwältin, dass eine Scheidung richtig teuer für mich wird und ich eine Scheidung lieber so lange wie möglich hinauszögern sollte. Das kostet mich jetzt jedes Jahr über 6000,- €

Dann der zweite Hammer. Meine Exfrau verdient genauso viel, wie ich im Vorruhestand bekomme. Ihr Anwalt forderte aber für meine achtzehn jährige Tochter, dass ich 500,- zu zahlen hätte, meine Exfrau allerdings nur 100,- € Begründet wurde das, dass ich das Haus behalten habe und sie soooo einen langen Arbeitsweg hat, dass ihr nicht zuzumuten wäre, mit der Bahn zu fahren, sondern nur mit dem Auto. Das habe ich mir natürlich nicht gefallen lassen, und zum Schluss haben wir uns auf 350,- / 250,- geeinigt. Darauf hab ich mich dann eingelassen, nur um endlich Ruhe einkehren zu lassen.

Kein Wort meiner unfähigen Anwältin, dass nach der Scheidung, bei mir 550,- € fehlen und somit logischerweise, der Unterhalt neu berechnet werden muss.
Aber ihre Rechnung von über 1000,-€ für die Unterhaltsberechnung kam postwendend.

Genauso die Rechnung für die Scheidung.

Daraufhin bin ich gestern zu ihr hin und habe ihr lautstark kundgegeben, was für eine unfähige Anwältin ist.

Sie windetete sich und jammerte rum, dass sie so etwas noch nie gehört habe, dass umgehend die Pension gekürzt wird. Außerdem hätte ich mich selber drum kümmern müssen, was da finanziell auf mich zu kommt, da sie selber es nicht wüsste.
Ich dachte, ich höre nicht richtig. Wofür hat man eine Anwältin, wenn die von nix eine Ahnung hat.
Und selbst wenn sie etwas nicht weiß, dann wäre es doch ihre verdammte Pflicht gewesen sich Sachkundig zu machen.

Jetzt meine Frage.
Ich bin Beamter im Vorruhestand. Das heißt doch, ich bekomme noch keine Pension sondern Vorruhestandsbezüge vom Bundesamt für Post und Telekommunikation.
Ist es wirklich rechtlich zulässig, dass mir das Amt umgehend die Bezüge gekürzt hat?
Ronny1958
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Re: Kürzung von Vorruhestandsbezügen....

Beitrag von Ronny1958 »

Ein Beamter bekommt normalerweise Versorgungsbezüge, wenn er vorzeitig in den Ruhestand geht werden diese gekürzt gezahlt.

Versorgungsrechtlich werden beim Bezug von Versorgungsbezügen die Anteile des Versorgungsausgleichs aus einer geschiedenen Ehe einbehalten. Das ist ebenso normal.

Ob das vorliegend wegen der Besonderheit des Postnachfolgeunternehemens rechtens ist, sollte man von einem Fachmann beurteilen lassen, dazu sind die Angaben immer noch viel zu emotional gefärbt und unvollständig. Spezialisiert darauf dürften wenige Anwälte sein, weil es sowohl Kenntnisse im Versorgungsrecht, Beamtenrecht und in den Regelungen zur Privatisierung der Post voraussetzt.

Möglicherweise findet man eine ebensolche Fachkompetenz bei den Beamtenvertretern in den einschlägigen Gewerkschaften.

Hier im Forum wird es dazu nicht mehr geben als bisher.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
ktown
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Re: Kürzung von Vorruhestandsbezügen....

Beitrag von ktown »

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