Reisekosten für Dienstantrittsreise, Länderwechsel

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Andreas_Kiel
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Reisekosten für Dienstantrittsreise, Länderwechsel

Beitrag von Andreas_Kiel »

Guten Morgen,
folgender Sachverhalt wird hier gerade diskutiert:

Beamter B bewirbt sich aus privaten Gründen auf eine Stelle in einem anderen Bundesland. Beide Länder haben keine eigenen bzw. vom Bundesrecht Reisekostengesetze. Beamter B hat Erfolg, das abgebende Bundesland 1 verfügt die Versetzung im Einvernehmen mit Bundesland 2. Soweit alles gut.
Beamter B erhält die Versetzungsverfügung mit dem Zusatz "aus Anlaß der Versetzung aus privaten Gründen keine Umzugskosten, kein Trennungsgeld, keine Reisekosten".

Soweit es keine Umzugskosten und kein Trennungsgeld gibt, ist die Verfügung nicht zu beanstanden:
§ 3 BUKG Zusage der Umzugskostenvergütung
(1) Die Umzugskostenvergütung ist zuzusagen für Umzüge
1. aus Anlaß der Versetzung aus dienstlichen Gründen an einen anderen Ort als den bisherigen Dienstort
und
TGV § 1 Anwendungsbereich
(2) Trennungsgeld wird gewährt aus Anlaß der
1. Versetzung aus dienstlichen Gründen
Umzugskosten und Trennungsgeld würden damit zu Recht verweigert. Gleichwohl hält Beamter B einen Anspruch auf Reisekosten für die erste Reise zum neuen Dienstort (dürfte eine sog. "Dienstantrittsreise" sein) für gegeben und die Verfügung insoweit für rechtswidrig. Denn:
BRKG § 2 Dienstreisen
(1) Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte. Sie müssen, mit Ausnahme von Dienstreisen am Dienst- oder Wohnort, schriftlich oder elektronisch angeordnet oder genehmigt worden sein, es sei denn, dass eine Anordnung oder Genehmigung nach dem Amt der Dienstreisenden oder dem Wesen des Dienstgeschäfts nicht in Betracht kommt. Dienstreisen sollen nur durchgeführt werden, wenn sie aus dienstlichen Gründen notwendig sind. Dienstreisen sind auch Reisen aus Anlass der Versetzung, Abordnung oder Kommandierung.
Beamter B hält seinen Dienstantritt für einen dienstlichen Grund (blau markierte Passage). Und bei der Dienstantrittsreise handelt es sich seiner Meinung nach um eine Dienstreise aus Anlass der Versetzung.
Der Gesetzgeber unterscheidet in § 2 BRKG nicht zwischen Versetzungen aus dienstlichen und privaten Gründen. Wenn diese Unterscheidung dort nicht getroffen wird (derselbe Gesetzgeber hat es in BUKG und TGVO sehr wohl getan!), spricht viel dafür, dass die Unterscheidung auch nicht getroffen werden sollte.
Der dienstliche Grund - blaue Passage oben - ist damit die Versetzung aus welchem Grund auch immer, die klarstellend noch einmal explizit als solch Grund genannt wird. Folglich stünde dem Beamten B für die Dienstantrittsreise Reisekostenvergütung zu. Oder doch nicht?

vielen Dank für das Nachdenken :D
Andreas
SusanneBerlin
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Re: Reisekosten für Dienstantrittsreise, Länderwechsel

Beitrag von SusanneBerlin »

Meine Meinung: Wenn der Beamte von Dienstelle A direkt zu Dienststelle B fahren würde, wäre es eine Dienstreise.

Fährt er aber am letzten Arbeitstag von Dienststelle A nach Hause, macht seinen privaten Umzug und fährt am ersten Arbeitstag von der neuen Wohnung zu Dienstelle B, dann sind das Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und keine Dienstreisen.
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 11.09.17, 09:09, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
Andreas_Kiel
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Re: Reisekosten für Dienstantrittsreise, Länderwechsel

Beitrag von Andreas_Kiel »

Beamter B wird erst einen Monat nach Dienstantritt umziehen. Er wird also von seinem bisherigen Wohnort im Bundesland 1 am ersten Arbeitstag zum Dienstherrn im Bundesland 2 fahren und dann an den Wochenenden "pendeln".
Es geht nur um die allererste Reise ("Dienstantrittsreise"). Die restlichen "Heimfahrten" sind nicht Teil der Frage.

Die Dienstantrittsreise ist nach Auffassung des Beamten B eine "Dienstreise aus Anlass der Versetzung". Dienstreisen können auch vom Wohnort aus angetreten werden, nicht unbedingt von der Dienststelle aus.

danke,
Andreas
freemont
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Re: Reisekosten für Dienstantrittsreise, Länderwechsel

Beitrag von freemont »

Andreas_Kiel hat geschrieben:Beamter B wird erst einen Monat nach Dienstantritt umziehen. Er wird also von seinem bisherigen Wohnort im Bundesland 1 am ersten Arbeitstag zum Dienstherrn im Bundesland 2 fahren und dann an den Wochenenden "pendeln".
Es geht nur um die allererste Reise ("Dienstantrittsreise"). Die restlichen "Heimfahrten" sind nicht Teil der Frage.

Die Dienstantrittsreise ist nach Auffassung des Beamten B eine "Dienstreise aus Anlass der Versetzung". Dienstreisen können auch vom Wohnort aus angetreten werden, nicht unbedingt von der Dienststelle aus.

danke,
Andreas
Was sagt denn der neue Dienstherr dazu?

Der alte Dienstherr ist da sicher der falsche Ansprechpartner, siehe § 11 II, III BRKG.
SusanneBerlin
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Re: Reisekosten für Dienstantrittsreise, Länderwechsel

Beitrag von SusanneBerlin »

Ja aber Sie haben Absatz 1, Satz 1 nicht beachtet:
(1) Dienstreisen sind Reisen zur Erledigung von Dienstgeschäften außerhalb der Dienststätte.
Auch die 1. Fahrt zum Dienstantritt bei der neuen Diensstelle ist kein "Dienstgeschäft außerhalb der Diensttelle", da der Beamte zu seiner, neuen Diensstelle fährt.

Er hat einen Diensstellenwechsel. Somit ist er nie außerhalb der Dienststelle. Bis Tag X gilt Diensstelle A, ab Tag X+1 gilt Dienststelle B für ihn. Der Wechsel der Duensstelle geschah auf eigenen Wunsch, und außerhalb von Umzugskosten (die nicht genehmigt wurden) hat er mAn keine Chance durch spitzfindige Auslegung der Regelungen doch noch irgendwelche Reisekosten herauszuschlagen.
Grüße, Susanne
Andreas_Kiel
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Re: Reisekosten für Dienstantrittsreise, Länderwechsel

Beitrag von Andreas_Kiel »

Der Wechsel der Duensstelle geschah auf eigenen Wunsch
Sehen Sie, genau DAS findet im BRKG keine Berücksichtigung. Beamter B nimmt an, dies sei Absicht des Gesetzgebers.
Der neue Dienstherr ist aus der Verantwortung, weil die Personalverfügungen vom alten Dienstherrn geschrieben werden.
Danke,
Andreas
freemont
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Re: Reisekosten für Dienstantrittsreise, Länderwechsel

Beitrag von freemont »

Andreas_Kiel hat geschrieben:...
Der neue Dienstherr ist aus der Verantwortung, weil die Personalverfügungen vom alten Dienstherrn geschrieben werden.
Danke,
Andreas
?
Der Dienst wird doch dort angetreten? Der Fürsorgegedanke verpflichtet dazu die Reisekosten zu vergüten.
2) Für Reisen aus Anlass der Einstellung kann Reisekostenvergütung wie für Dienstreisen gewährt werden; Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden. Die Reisekostenvergütung darf dabei nicht höher sein als der Betrag, der für eine Dienstreise von der Wohnung zur Dienststätte zu erstatten wäre.
Andreas_Kiel
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Re: Reisekosten für Dienstantrittsreise, Länderwechsel

Beitrag von Andreas_Kiel »

Nein, denn Beamter B wird dort ja nicht "eingestellt" .
Bundesland 2 setzt das Dienstverhältnis mit ihm fort. Es findet keine Unterbrechung statt, im statusrechtlichen Sinne.
Danke, Andreas
freemont
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Re: Reisekosten für Dienstantrittsreise, Länderwechsel

Beitrag von freemont »

Andreas_Kiel hat geschrieben:Nein, denn Beamter B wird dort ja nicht "eingestellt" .
Bundesland 2 setzt das Dienstverhältnis mit ihm fort. Es findet keine Unterbrechung statt, im statusrechtlichen Sinne.
Danke, Andreas
Das ändert doch nichts dran, daß der Dienstherr gewechselt wird.

Geregelt ist das haushaltstechnisch im jew. § 50 LHO und Ziff. 2.3 der VV, "Abordnung und Versetzung von Bediensteten des Landes an Dienststellen anderer Dienstherrn (ohne Bund) und umgekehrt"

Es muss dazu Landes-Regelungen geben.
was_guckst_du
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Re: Reisekosten für Dienstantrittsreise, Länderwechsel

Beitrag von was_guckst_du »

...ich denke, Beamter B wird seinem neuen Dienstherrn in Bundesland 2 noch viel Freude bereiten... :mrgreen:
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