Dienstunfähigkeit: Grundlsätze der Bewertung

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duby
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Dienstunfähigkeit: Grundlsätze der Bewertung

Beitrag von duby »

Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach welchen Grundsätzen beurteilt der Amtsarzt (in Bayern), ob der Beamte (auf Lebenszeit) noch dienstfähig ist, teildienstfähig oder als nicht mehr dienstfähig angesehen wird?
Herzlichen Dank!
Hans Speicher
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Re: Dienstunfähigkeit: Grundlsätze der Bewertung

Beitrag von Hans Speicher »

Nach den §§ 26 - 27 BeamtStG, dass auch für die Beamten in Bayern gilt.

Hans
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