Sehr geehrte Damen und Herren,
Nach welchen Grundsätzen beurteilt der Amtsarzt (in Bayern), ob der Beamte (auf Lebenszeit) noch dienstfähig ist, teildienstfähig oder als nicht mehr dienstfähig angesehen wird?
Herzlichen Dank!
Dienstunfähigkeit: Grundlsätze der Bewertung
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Re: Dienstunfähigkeit: Grundlsätze der Bewertung
Nach den §§ 26 - 27 BeamtStG, dass auch für die Beamten in Bayern gilt.
Hans
Hans
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