Verbringung ins Heim + Hausverkauf

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Feronia
Topicstarter

Verbringung ins Heim + Hausverkauf

Beitrag von Feronia »

Hallo zusammen,

wie ist die Rechtslage in folgendem Fall:

Der Sohn Herr x wohnt in einem kleinen Haus, schräg gegenüber ein paar Fußschritte weiter lebt seine Mutter in einem eigenen Haus. Angenommen, die Mutter stürzt im Haus , ruft den Notdienst an, dieser läßt eine Std. auf sich warten. Weiter angenommen die Mutter wird dann aufgrund dieses Sturzes vom Betreuer in ein offenes Altenheim verbracht, die Mutter wäre zu diesem Zeitpunkt damit einverstanden. Der Betreuerin sind die Bereiche "Finanzen" und "Aufenthaltsbestimmung" zugeordnet. Ein Betreuungsverfahren findet ebenfalls statt.Läuft also "scheinbar" korrekt ab. Dem Sohn Herrn x wird gesagt , daß der Aufenthalt im Heim erst mal probeweise 3 Wochen wäre. Innerhalb der 3 Wochen läßt man die Mutter einen Vertrag unterschreiben, der den endgültigen Heimaufenthalt besiegelt ( ohne Wissen des Sohnes).

Die Betreuerin geht anschließend noch mit der Mutter zum Arzt und läßt einen Demenztest machen dessen Beurteilung noch aussteht. Die Mutter ist leicht dement und größtenteils "bei Sinnen", sie wird nur von einer mobilen Krankenpflege gewaschen und mit Tabletten versorgt. Hausarbeiten ( Wäsche waschen, einkochen) macht sie selbst noch, kann während des Fernsehens Schauspieler benennen u.a.. woraus folgt, daß die Demenz nicht weit fortgeschritten sein kann.

Weiters plant die Betreuerin den Verkauf des Hauses, um die Pflegekosten zu bezahlen. Das Vermögen ist zu dem Zeitpunkt noch nicht aufgebraucht.

Angenommen der Sohn möchte nun, daß die Mutter aus dem Heim herauskommt. Diesen Wunsch äußert sie auch zeitweise selbst, dann aber wieder möchte sie bleiben, was der Sohn auf Medikamentengabe ( ruhig stellen, gefügig machen) zurückführt. Inzwischen hat sich der Sohn hat eine Erklärung der Mutter unterschreiben lassen in der sie äußert, daß er die Betreuung übernehmen soll, denn er möchte gegen die Betreuerin Beschwerde einlegen.


Die Fragen:

1. Eine Verbringung in ein offenes Heim ist ja noch keine Unterbringung im zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Sinne? Findet dann trotzdem ein Betreuungsverfahren statt?

2. Kann man als Angehöriger irgendwo Beschwerde einlegen auch wenn dies eine
"Verbringung" in ein offenes Heim ist? Bei einer zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Unterbringung kann man Beschwerde einlegen, aber geht das auch hier?

3. Wie könnte der Sohn gegen die Betreuerin vorgehen, da er annimmt, daß sie die Gebrechlichkeit der Mutter vorantreiben will, da sie ja schon den Hausverkauf plant, daß sie also die "zeitweise" Abwesenheit" der Mutter ausnutzt , um sie zu beeinflussen. Die Mutter ist leicht beeinflußbar und labil.

4. Ist es korrekt, daß der Notdienst 1 Std. auf sich warten läßt, nachdem die Mutter stürzt und diesen ruft?

5. Kann die Mutter den Vertrag mit dem Heim widerrufen?

6. Die Mutter ist nach Recherchen nicht an den Heimarzt gebunden, sie hat freie Arztwahl. Kann der Sohn in dem Fall veranlassen, daß die Mutter von einem unabhängigen Arzt untersucht / begutachtet wird ( wegen der Medikamentengabe + Demenztest), wenn er befürchtet daß die Mutter mit Tabletten "gefügig" gemacht wird und daß die Demenz dort erst recht voranschreitet und der Gesundheitszustand sich verschlimmern wird? Dafür hat er gute Gründe, denn bei einem Heimbesuch sieht er, daß die Mutter verändert ist und sich ihr Zustand verschlechtert.


Gruß Feronia
Roni
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Beitrag von Roni »

hallo
Der Betreuerin sind die Bereiche "Finanzen" und "Aufenthaltsbestimmung" zugeordnet.
Das sagt ddoch schon alles :!:

Die Mutter ist ja auch mit dem Aufenthalt einverstanden.

Aber wieso wurde da eine fremde Person zum Betreuer bestellt. Meist wendet sich das Vormundschaftsgereicht doch zuerst mal an die nächsten Angehörigen
Die Betreuerin geht anschließend noch mit der Mutter zum Arzt und läßt einen Demenztest machen dessen Beurteilung noch aussteht.
Wenn eine gerichtliche Betreuung besteht, müsste das ärztliche Gutachten aber schon vorliegen
Gruß roni
CruNCC
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Re: Verbringung ins Heim + Hausverkauf

Beitrag von CruNCC »

Feronia hat geschrieben: 1. Eine Verbringung in ein offenes Heim ist ja noch keine Unterbringung im zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Sinne? Findet dann trotzdem ein Betreuungsverfahren statt?
Hier besteht bereits eine Betreuung. Im übrigen muss sowohl die Unterbringung im Pflegeheim als auch der Verkauf des Hauses vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden.
Aber wieso wurde da eine fremde Person zum Betreuer bestellt. Meist wendet sich das Vormundschaftsgereicht doch zuerst mal an die nächsten Angehörigen.
Das frage ich mich auch.
Feronia
Topicstarter

Beitrag von Feronia »

Hallo zusammen,

sorry, daß ich nicht sofort geantwortet habe.
Die Mutter ist ja auch mit dem Aufenthalt einverstanden.
Nein! Nach dem Sturz hat die Betreuerin die Mutter unter dem Vorwand ins Heim "gelockt" daß es nur "vorübergehend" sei. Im Heim wurde der Mutter ein Vertrag unter die Nase gehalten, den sie dann unterschrieben hat. Die Mutter war also im Glauben der Aufenthalt wäre eben nur vorübergehend. Wenn man jetzt sagt ja man hat die Mutter ja nicht gezwungen zu unterschreiben. Nein, wohl nicht, aber sie ist SEHR leicht beeinflussbar und weiß wohl auch nicht, was sie da gemacht hat. Weiters wurde die Mutter von der Betreuerin NICHT über die finanziellen Konsequenzen eines Heimaufenthaltes informiert!
Aber wieso wurde da eine fremde Person zum Betreuer bestellt. Meist wendet sich das Vormundschaftsgereicht doch zuerst mal an die nächsten Angehörigen

Tja. Wie erwähnt, es war vor kurzer Zeit noch keine Betreuung erforderlich, da die Mutter fast alles im Haushalt selbst erledigte. Sie kam aber mit den finanziellen Regelungen nicht so zurecht ( monatl. Fixkosten etc.) das war schon immer so, daß dies der Mann erledigte. Dieser starb im Januar 2006. Danach übernahm die Schwester des hier angesprochenen Sohnes - also die Tochter - die finanziellen Dinge.
Wegen irgendeiner Angelegenheit- ich kann nicht mehr genau sagen, was es war - es fehlte Geld o.a. - hat der Sohn eine Betreuung für die finanziellen Dinge bestellt - zuerst nur eine ehrenamtliche Sozialarbeiterin, diese sollte tägl. ein paar Std. kommen, damit die Mutter Ansprache hat. Also für den psychischen Kram. Dann kam zusätzlich noch die Betreuung für Finanzen hinzu. Der Sohn hatte es sich zu der Zeit nicht zugetraut ich weiß den Grund nicht mehr. Ich weiß aber, daß er glaubte mit der Betreuung würden auch die familiären Wogen geglättet, da es seit Beginn erhebliche Probleme mit der Schwester gab.
( Um mal ihre "Einstellung" um Sohn - also ihrem Bruder - klarzumachen: Der Sohn fand ein Testament des Vaters in dem er sein "Vermögen"
( 30 000 EUR) unter den Kindern aufteilen wollte! Der Sohn hat nie! was von dem Geld gesehen)
Wenn eine gerichtliche Betreuung besteht, müsste das ärztliche Gutachten aber schon vorliegen
Ja das ist es ja u.a. auch. Im Sommer 2008 bescheinigte ein Amtsarzt der Mutter noch, daß sie "gut zurecht" sei. Was jetzt der Anlass für die Untersuchung war weiß ich z.Zt. auch nicht. Warum rennt die Betreuerin dann mit der Mutter "extra" zum Arzt, nachdem sie diese ins Heim verbracht hatte? Brauchte sie evtl. ganz schnell eine Bestätigung, daß die Mutter dement ist damit sie agieren kann wie sie will? Auch ein Punkt der komisch ist und mir jetzt erst auffällt :evil:
Hier besteht bereits eine Betreuung. Im übrigen muss sowohl die Unterbringung im Pflegeheim als auch der Verkauf des Hauses vom Vormundschaftsgericht genehmigt werden.
Soviel ich weiß, war die Unterbringung zuerst nicht genehmigt. Da der Betreuerin das Gebiet "Aufenthaltsbestimmung" unterliegt hat sie das wohl so gemacht. Soviel ich weiß braucht sie für die "Deponierung" in ein öffentliches Heim keine Erlaubnis. Ich bin mir aber nicht sicher und müßte noch mal nachfragen wie das war.

Gruß
Feronia
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