Betrug hinsichtlich des Pflegegeldes

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Elyss
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Re: Betrug hinsichtlich des Pflegegeldes

Beitrag von Elyss »

Normalerweise darf/kann ohne Vollmacht kein Familienmitglied über das Konto verfügen, Verträge abschließen, Pflegegeld für die Oma beantragen etc.

Selbst wenn man die Tante bei der Polizei anzeigt heißt das noch lange nicht, dass die tatsächlich pflegende Person irgendwelches Geld bekommt, denn sie hat darauf auf keine Anspruch. Einen Anspruch hatte allein die Oma und Oma konnte das Geld an den weitergeben, der ihr genehm war.
Grüßle

Elyss
Friedrich88
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Re: Betrug hinsichtlich des Pflegegeldes

Beitrag von Friedrich88 »

Hey vielen dank für deine Antwort:)
Es geht nicht darum, dass ich das Geld haben will. Es geht mir eigentlich nur ums Prinzip. Normal ist es ja nicht, dass man sich so Verhält und Konsequenzen sollte es bei sowas auch geben. Zumindest weiß ich jetzt, dass ich rechtlich vorgehen kann.
Chavah
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Re: Betrug hinsichtlich des Pflegegeldes

Beitrag von Chavah »

Nochmals ganz klar: ehe eine Pflegestufe bewilligt wird (die die Oma beantragt hat, wenn sie nicht unter Betreuung steht), erfolgt ein Hausbesuch. Da wird geguckt, wie es der Antragstellerin geht, ob sie eine Pflege benötigt. Dann ergeht die Entscheidung. Das Pflegegeld wird auch dann (wenn sich da in den letzten Jahren nichts geändert hat) auf das Konto der zu Pflegenden eingezahlt, nicht auf das Konto der Pflegerin/des Pflegers.

Ehe man hier wüst beschuldigt, sollte man vielleicht erst einmal klar stellen, was überhaupt passiert ist. Das kann man mit der Krankenkasse tun. Und vielleicht die Einrichtung einer Betreuung bei Gericht anregen. Der Betreuuer kümmert sich dann auch um die richtigen "Geldflüsse."

Chavah
Friedrich88
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Re: Betrug hinsichtlich des Pflegegeldes

Beitrag von Friedrich88 »

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