Berufsbetreuerin

Moderator: FDR-Team

brauni66
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 11
Registriert: 04.06.12, 23:21

Berufsbetreuerin

Beitrag von brauni66 »

hi

ich hoffe ich bin in der rubrik richtig ! ich haber heute fuer meine halbschwester und mich einen erbschein beantragt .unsere mum ist im okt. letzten jahres verstorben . sie hatte eine berufsbetreuerin und hatte bis zu ihrem tot in einem heim gelebt. ( schwere demenz) kontakt hatten wir beide kaum . im heim war sie ab Dez.2010.

die summe XXXX wurde schriftlich vom gericht auf dem erbschein festgehalten . und das postbankkonto aufzulösen fuhr ich mit dem erbschein zu einer postfiliale und zu meinem erstaunen waren dort 700 euro weniger drauf wie im erbschein stand. nach einem anruf bei der erbenhotline hat sich herrausgestellt das immer noch abbuchungen über lastschrift erfolgen . diese wurden von der berufsbetreuerin die auch die wohnung aufgelöst hat von meiner mutter nicht gekündigt! was mir bisher bekannt ist werden da unter anderem kabel tv ....TV zeitschrift , haftpflichtversicherungen eingezogen . und das von dem zeitpunkt an wo meine mutter im heim lebt ( dez.2010) und auch jetzt noch nach ihrem tot im okt.2011! weder meine schwester noch ich waren oder wurden davon in kenntniß gesetzt oder hatten die möglichkeit unterlagen einzusehen weil die wohnung mit allen unterlagen von der berufsbetreuerin aufgelöst wurde und sie auch niemanden in kenntniß setzte.die berufsbetreuerin hatte gesundheits und vermögenssorge.

meine frage ist da man lastschriften nur 6 wochen zurueckfordern kann ob sie dafuer haftbar gemacht werden kann weil sie die angegebenen sachen nicht gekündigt hat . obwohl sie denke ich mal mtl die kontoauszuege bekommen hat sie aber nicht kontrolliert hat !das geld von diesen lastschriften von dem konto meiner mutter abgebucht .

habe im netzt das gefunden :

Ist der Betreuer (auch) mit der Vermögenssorge betraut, so muss er das Vermögen des Betreuten allein in dessen Interesse verwalten und hat hierbei die Pflicht, ihn vor unberechtigten Vermögensabflüssen zu schützen.

wenn sie als nicht mehr zuhaus gelebt hat warum wird dann mtl fuer ihr altes zuhause kabel tv abgebucht ...., das ist aber nur ein beispiel!!!

in der hoffnung das ich hier richtig bin wäre ich fuer tipps sehr dankbar!!!

mfg

p.s. sry wenns zu viel geworden ist .

Wie ist die Rechtslage :?: :?: :?:
Elyss
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5088
Registriert: 23.02.07, 19:53
Wohnort: bei Darmstadt

Re: Berufsbetreuerin

Beitrag von Elyss »

Die Erben sollten sich die Kontoauszüge besorgen (zur Not nacherstellen lassen) und klären, was da jetzt konkret abgebucht wurde.

Haftpflicht, Zeitschriften etc. mussten ja nicht unbedingt gekündigt werden, als die Mutter ins Heim umgezogen ist.

PS: Die im Erbschein angegebene Summe muss nicht dem Kontostand zum Todestag genau entsprechen. Meist gibt es hier bestenfalls Näherungswerte
Grüßle

Elyss
brauni66
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 11
Registriert: 04.06.12, 23:21

Re: Berufsbetreuerin

Beitrag von brauni66 »

Elyss hat geschrieben:Die Erben sollten sich die Kontoauszüge besorgen (zur Not nacherstellen lassen) und klären, was da jetzt konkret abgebucht wurde.

Haftpflicht, Zeitschriften etc. mussten ja nicht unbedingt gekündigt werden, als die Mutter ins Heim umgezogen ist.

PS: Die im Erbschein angegebene Summe muss nicht dem Kontostand zum Todestag genau entsprechen. Meist gibt es hier bestenfalls Näherungswerte

öhm..Telefon , GEZ, Kabel TV , .....,Haftpflicht fuer jemanden der starke demenz hat wird dem Versicherungsunternehmen mit dessen unterschrift bestimmt nicht weiter versichern!
des weiteren möchte ich erwähnen das die betreuerin jeden monat über einen zeitraum von 19 monaten kontoauszuege erhalten hat !
jetzt ist mum seit oktober letzten jahres verstorben und heut ist wieder haftpflicht abgebucht worden .
Elyss
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5088
Registriert: 23.02.07, 19:53
Wohnort: bei Darmstadt

Re: Berufsbetreuerin

Beitrag von Elyss »

Eine Haftpflicht, die bereits vor der Krankheit angeschlossen wurde, erlischt nicht automatisch mit Beginn der Demenz und kann durchaus hilfreich sein.

Ansonsten: mit dem Tod der Betreuten erlischt die Betreuung und die Betreuerin hat nichts mehr mit der Sache zu tun. Kündigung, Todesmitteilung an Versicherung, GEZ etc. ist dann allein Sache der Erben.

Wenn die Erben feststellen, dass Sachen abgebucht wurden, die nicht korrekt waren (z.B. Telefon, TV für die alte Wohnung, obwohl die Verträge hätte gekündigt werden können) können Schadensersatzansprüche gegen die Betreuerin geprüft werden. Man muss allerings beachten, dass hier ggf. auch Kündigungsfristen eingehalten werden müssen und nicht alle Verträge von jetzt auf gleich beendet werden können.
Grüßle

Elyss
brauni66
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 11
Registriert: 04.06.12, 23:21

Re: Berufsbetreuerin

Beitrag von brauni66 »

Elyss hat geschrieben:Eine Haftpflicht, die bereits vor der Krankheit angeschlossen wurde, erlischt nicht automatisch mit Beginn der Demenz und kann durchaus hilfreich sein.

Ansonsten: mit dem Tod der Betreuten erlischt die Betreuung und die Betreuerin hat nichts mehr mit der Sache zu tun. Kündigung, Todesmitteilung an Versicherung, GEZ etc. ist dann allein Sache der Erben.

Wenn die Erben feststellen, dass Sachen abgebucht wurden, die nicht korrekt waren (z.B. Telefon, TV für die alte Wohnung, obwohl die Verträge hätte gekündigt werden können) können Schadensersatzansprüche gegen die Betreuerin geprüft werden. Man muss allerings beachten, dass hier ggf. auch Kündigungsfristen eingehalten werden müssen und nicht alle Verträge von jetzt auf gleich beendet werden können.

wie bereits erwähnt ist meine mum seit oktober 2010 in diesem heim gewesen . das nach tot die aufgabe fuer die betreuerin erledigigt ist , ist bekannt !
aber bei angelegenheiten die seit oktober 2010 vom konto abgebucht werden bzw wurden wo sie in ihrer eigenen wohnung nicht mehr gewohnt hat hört der spass ja auf.
man bekommt den eindruck sie hat "deutlich" gepfuscht in ihrem job! und die sachen wurden nicht nur abgebucht , sondern wie erwähnt "werden" so wie heute noch abgebucht!

und das eine haftpflicht automatisch erlöscht bei beginn einer demenz wurde auch nicht erwähnt oder beanstandet , sondern das ein wechsel von einer eigenen wohnung in ein Heim fuer schwer demenzkranke von einer versicherung nicht akzeptiert wird wenn ein versicherungsfall eintritt!! wobei zu pruefen wäre ob der versicherung das überhaupt mitgeteilt wurde !!!

des weiteren : ***Ist der Betreuer (auch) mit der Vermögenssorge betraut, so muss er das Vermögen des Betreuten allein in dessen Interesse verwalten und hat hierbei die Pflicht, ihn vor unberechtigten Vermögensabflüssen zu schützen***

***Es gehört auch zu den Pflichten des Vermögensbetreuers, den unberechtigten Zugriff Dritter zu unterbinden, z. B. durch den Widerruf von Bankvollmachten, wenn ein Vollmachtsmissbrauch besteht.

Es gehört auch zu den Aufgaben des Vermögensbetreuers, Steuererklärungen abzugeben (z. B. Einkommensteuer, Schenkungs- und Erbschaftsteuer, Grundsteuer, Hundesteuer usw.) sowie Nichtveranlagungsbescheinigungen beim Finanzamt zu beantragen und Zinsfreistellungserklärungen gegenüber der Bank abzugeben***

mfg
Elyss
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5088
Registriert: 23.02.07, 19:53
Wohnort: bei Darmstadt

Re: Berufsbetreuerin

Beitrag von Elyss »

Deshalb schrieb ich: Kontoauszüge anschauen und dann konkret prüfen, was abgebucht wurde. Gibt es hier Punkte, die hätten gekündigt werden können (beachte: es kann Fristen geben, die auch beim Umzug ins Heim einzuhalten sind), kann eine Haftung der Betreuerin geprüft werden.
brauni66 hat geschrieben:
und das eine haftpflicht automatisch erlöscht bei beginn einer demenz wurde auch nicht erwähnt oder beanstandet , sondern das ein wechsel von einer eigenen wohnung in ein Heim fuer schwer demenzkranke von einer versicherung nicht akzeptiert wird wenn ein versicherungsfall eintritt!!
Natürlich wird er das und natürlich zahlt die Haftpflicht auch weiterhin, wenn denn eine Haftung der Betreuten gegeben ist....bzw sie hilft bei der Abwehr von Ansprüchen, wenn eine Haftung der Betreuten nicht gegeben ist.

Auch z.B. die GEZ muss im Heim in der Regel weiterbezahlt werden, wenn die Mutter ein TV oder Radio hatte.
Grüßle

Elyss
brauni66
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 11
Registriert: 04.06.12, 23:21

Re: Berufsbetreuerin

Beitrag von brauni66 »

Elyss hat geschrieben:Deshalb schrieb ich: Kontoauszüge anschauen und dann konkret prüfen, was abgebucht wurde. Gibt es hier Punkte, die hätten gekündigt werden können (beachte: es kann Fristen geben, die auch beim Umzug ins Heim einzuhalten sind), kann eine Haftung der Betreuerin geprüft werden.
brauni66 hat geschrieben:
und das eine haftpflicht automatisch erlöscht bei beginn einer demenz wurde auch nicht erwähnt oder beanstandet , sondern das ein wechsel von einer eigenen wohnung in ein Heim fuer schwer demenzkranke von einer versicherung nicht akzeptiert wird wenn ein versicherungsfall eintritt!!
Natürlich wird er das und natürlich zahlt die Haftpflicht auch weiterhin, wenn denn eine Haftung der Betreuten gegeben ist....bzw sie hilft bei der Abwehr von Ansprüchen, wenn eine Haftung der Betreuten nicht gegeben ist.

Auch z.B. die GEZ muss im Heim in der Regel weiterbezahlt werden, wenn die Mutter ein TV oder Radio hatte.

Eine Haftpflichtversicherung ist ratsam

Zur Abwendung von finanziellen Belastungen, die verursachte Schäden nach sich ziehen können, ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ratsam. Allerdings ist wichtig, dass die Versicherung bei Abschluss des Vertrages über das Bestehen der Alzheimer­Krankheit informiert wird und die Bereitschaft besteht, den Kranken ausdrücklich mit zu versichern, da andernfalls die Versicherung den Ausgleich der verursachten Schäden nicht übernimmt. Bei bestehenden Haftpflichtversicherungen muss die Erkrankung dem Versicherer mitgeteilt werden, da das Auftreten einer solchen Erkrankung eine sogenannte „nachträgliche Gefahrerhöhung“ darstellt, die ursprünglich nicht einkalkuliert war. Auch hier kann die Versicherung bei Verschweigen der Erkrankung die Leistung verweigern. Die Praxis der Versicherungen ist regional unterschiedlich. Einige weigern sich Versicherungsleistungen für Demenzkranke zu übernehmen, andere haben damit keine Probleme.

wenn man das liest und sich dann vor augen hält was sogar jetzt noch alles abgebucht wird ist es mehr als fraglich das das bei der versicherung angegeben wurde.
warum du zb nicht über die verfehlungen der betreuerin schreibt ist mir ein rätsel :)! habe heut zb beim kabelanbieter angerufen und das ist immer noch die adresse der alten wohnung gespeichert . sie hat sich auch nie mit mir in verbindung gesetzt , sie sagte sie hat meinen namen aber meine adresse nicht ...uswuswuswusw! ich werde ihr morgen erstmal die pistole auf die brust halten!!

gruß
Elyss
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5088
Registriert: 23.02.07, 19:53
Wohnort: bei Darmstadt

Re: Berufsbetreuerin

Beitrag von Elyss »

Also: Die Haftpflicht-Versicherungen die ich kenne (und ich habe mit der Branche zu tun) zahlen bei Demenz und man muss es auch nicht anzeigen. Aber sei's drum...

Und nun zum bestimmt dritten Mal: wenn es Verträge gibt, die hätten gekündigt werden können und dies nicht geschehen ist, kommt eine Haftung der Betreuerin in Betracht. Aber dazu müssen die Erben konkret darlegen, was abgebucht wurde, dass die Verträge kündbar gewesen wären und die Kündigung auch hätte vorgenommen werden müssen. Dann haftet die Betreuerin.
Grüßle

Elyss
brauni66
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 11
Registriert: 04.06.12, 23:21

Re: Berufsbetreuerin

Beitrag von brauni66 »

Elyss hat geschrieben:Also: Die Haftpflicht-Versicherungen die ich kenne (und ich habe mit der Branche zu tun) zahlen bei Demenz und man muss es auch nicht anzeigen. Aber sei's drum...

Und nun zum bestimmt dritten Mal: wenn es Verträge gibt, die hätten gekündigt werden können und dies nicht geschehen ist, kommt eine Haftung der Betreuerin in Betracht. Aber dazu müssen die Erben konkret darlegen, was abgebucht wurde, dass die Verträge kündbar gewesen wären und die Kündigung auch hätte vorgenommen werden müssen. Dann haftet die Betreuerin.


und jetzt zum 1 mal und auch mal in aller deutlichkeit :wink: !!

wenn jemand verstorben ist muss man nichts kuendigen und erst recht nicht irgendeine frist einhalten !! und das ist so 110 % sicher! und das obwohl ich nichts mit der branche zu tun habe :roll:

des weiteren denke ich , auch wenn es mir schwer fällt nach diesem tag das auch die betreuerin belgen mus und nicht nur die erben ! vor allen dingen unter dem aspekt das sie bis jetzt rein gar nichts belegt hat ! sie sollte sich schon gedanken darueber mache das sie nach todesfall dem gericht mitteilt das summe xxxx auf dem konto ist und da gestern 800 euro weniger drauf waren...uswusw!

gruss
Elyss
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5088
Registriert: 23.02.07, 19:53
Wohnort: bei Darmstadt

Re: Berufsbetreuerin

Beitrag von Elyss »

1. Nach dem Tod der Betreuten konnte die Betreuerin gar nichts mehr kündigen, denn ihr Amt erlischt mit dem Tod! (Aber auch das habe ich schon mal geschrieben) Wenn die Erben erst jetzt vom Tod erfahren haben, gab es dann evtl noch einen Nachlasspfleger?

2. Üblicherweise müsste die Betreuerin nach dem Tod gegenüber dem Gericht eine Schlussrechnung erstellt haben. Dort ist dann auch schon mal überprüft worden, ob alles korrekt abgelaufen ist.
Grüßle

Elyss
brauni66
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 11
Registriert: 04.06.12, 23:21

Re: Berufsbetreuerin

Beitrag von brauni66 »

Elyss hat geschrieben:1. Nach dem Tod der Betreuten konnte die Betreuerin gar nichts mehr kündigen, denn ihr Amt erlischt mit dem Tod! (Aber auch das habe ich schon mal geschrieben) Wenn die Erben erst jetzt vom Tod erfahren haben, gab es dann evtl noch einen Nachlasspfleger?

2. Üblicherweise müsste die Betreuerin nach dem Tod gegenüber dem Gericht eine Schlussrechnung erstellt haben. Dort ist dann auch schon mal überprüft worden, ob alles korrekt abgelaufen ist.

zu .2...!!!

das ist passiert, sie hat dem gericht eine schlussrechnung mitgeteilt im dezember letzten jahres! und von der angegebenen summe fehlen jetzt 800 euro !!

sie hat aber anscheinend den fehler gemacht zu denken das da kein geld übrig bleibt und das dem den Sozträger uberwiesen wird , so hat sie es dem gericht geschrieben . pustekuchen , ist eine summe im xxxx übrig geblieben! und nun sieht sie sich konfrontiert mit der tatsache das da immer noch abbuchungen stattfinden . und genau aus diesem grund hat sie mich gestern auch mit abwechselndem hochroten und blassem gesich angeschaut! und das geld der erben day by day und monat fuer monat immer weniger wird!!

gruss
Elyss
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5088
Registriert: 23.02.07, 19:53
Wohnort: bei Darmstadt

Re: Berufsbetreuerin

Beitrag von Elyss »

Dass nach dem Tod Geld abgebucht wird, ist ganz normal! Normalerweise würden die Erben sofort den entsprechenden Stellen den Tod mitteilen und alles wäre gut. Und nun zum gefühlten 1000. Mal, bitte ganz deutlich lesen und verinnerlichen:
Für alles, was nach dem Tod der Betreuten auf dessen Konto passiert, trägt die Betreuerin keine Verantwortung! Sie muss und darf nach dem Tod der Betreuten keine Verträge kündigen etc. Das ist alleine Sache der Erben oder eines Nachlasspflegers!
Grüßle

Elyss
brauni66
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 11
Registriert: 04.06.12, 23:21

Re: Berufsbetreuerin

Beitrag von brauni66 »

Elyss hat geschrieben:Dass nach dem Tod Geld abgebucht wird, ist ganz normal! Normalerweise würden die Erben sofort den entsprechenden Stellen den Tod mitteilen und alles wäre gut. Und nun zum gefühlten 1000. Mal, bitte ganz deutlich lesen und verinnerlichen:
Für alles, was nach dem Tod der Betreuten auf dessen Konto passiert, trägt die Betreuerin keine Verantwortung! Sie muss und darf nach dem Tod der Betreuten keine Verträge kündigen etc. Das ist alleine Sache der Erben oder eines Nachlasspflegers!

:lachen: :lachen: :lachen:

das ist insoweit richtig , aber unter dem aspekt das sie sachen vor dem ableben meiner mutter hätte kündigen muessen , und diese sachen jetzt aber noch ( nachdem dem tot im okt. letzten jahres) aktuell abgebucht werden sieht die sachlage doch ganz deutich anders aus . dafuer muesste sie meines erachtens jetzt auch nach dem tot meiner mum haften! weil das vor dem ableben haette erledigt werden muessen !!

gruss
Elyss
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5088
Registriert: 23.02.07, 19:53
Wohnort: bei Darmstadt

Re: Berufsbetreuerin

Beitrag von Elyss »

Wenn Sie nachweisen, dass sie hätte kündigen müssen und können, dann wird sie dafür auch haften!

Allerdings würde ich als erstes mal den entsprechenden Stellen den Tod der Mutter mit Sterbeurkunde mitteilen....dann gibt es da ja schon mal einiges an Geld zurück
Grüßle

Elyss
brauni66
Topicstarter
Interessierter
Beiträge: 11
Registriert: 04.06.12, 23:21

Re: Berufsbetreuerin

Beitrag von brauni66 »

Elyss hat geschrieben:Wenn Sie nachweisen, dass sie hätte kündigen müssen und können, dann wird sie dafür auch haften!

Allerdings würde ich als erstes mal den entsprechenden Stellen den Tod der Mutter mit Sterbeurkunde mitteilen....dann gibt es da ja schon mal einiges an Geld zurück

das werde ich bestimmt auch machen !

allerdings intressiert mich auch brennend wen sie vor dem tot alles mitgeteilt hat das sie in einem heim lebt und zb das bereits erwähnte kabel TV immer noch unter ihrer alten adresse gelaufen ist was mtl mit 20 euro abgebucht wurde , seit okt.2010 wo sie ins heim kam !!
sie hat ja alle unterlagen wir haben gar nichts!!
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen