Nach Beginn der Betreuung entstandene Schulden - Haftung?

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Piratte
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Nach Beginn der Betreuung entstandene Schulden - Haftung?

Beitrag von Piratte »

Hallo,

eine Situation:

Jemand steht unter Betreuung: Vermögen (mit EWV), Behörden, Post.
Die Person ist weitestgehend selbstständig mit ihren Angelegenheiten, der Betreuer kontrolliert und greift auf Wunsch des Betreuten in Angelegenheiten ein, bei denen sich der Betreute überfordert fühlt. Die Kommunikation des Betreuten mit dem Betreuer ist offen und eventueller Hilfebedarf wird vom Betreuten auch erkannt und entsprechend der Betreuer über notwendige Hilfestellungen informiert. Der Großteil der Stellen, mit denen kommuniziert wird, ist nicht informiert über die Betreuung.

Der Betreute hat ein Einkommen, das dem Progressionsvorbehalt unterliegt und ist sich dieser Tatsache nicht bewusst. Bzw, in den Jahren zuvor gab es keine Einkommenssteuerforderungen, weil zwar Einkommen dieser Art bezogen wurde, dieses jedoch unter dem Gundfreibetrag lag. Dem Betreuer ist die Höhe des Einkommens bekannt.

Nun ergibt sich bei der Steuererklärung eine vierstellige Forderung des Finanzamtes.

Stellt sich hier die (berechtigte ?) Frage, ob der Betreuer hier zur Verantwortung gezogen kann oder ist alleine der Betreute hier zur Leistung gegenüber dem FA verantwortlich?
Nur das Genie beherrscht das Chaos!
Was weiß ich?
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Re: Nach Beginn der Betreuung entstandene Schulden - Haftung

Beitrag von Was weiß ich? »

Ich meine, dass es davon abhängig ist, wann die Schulden entstanden sind und seit wann die Betreuung besteht. Wenn die Betreuung schon 10 Jahre besteht und erst jetzt das erste Mal eine Steuererklärung gemacht wurde, dann ist m.E. der Betreuer an der Situation nicht ganz unschuldig. Anders sieht es m.E. aus, wenn die Betreuung z.B. erst 1 Jahr läuft und das erste Mal von Seiten des Betreuers eine Erklärung gemacht wurde.
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