missbrauch einer patientenverfügung

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ritchen 3
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missbrauch einer patientenverfügung

Beitrag von ritchen 3 »

Guten Tag

Meine mutter ist seid einen halben Jahr ungewollte in einer Tagespflege hat den Herd und die Waschmaschine abgestellt bekommen.
Zugang zu ihrer Kontokarte hat sie auch nicht mehr seitdem meine Schwester sie dazu gedrängt hat eine Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung zu unterschreiben.
Das alles Läuft unter der Begründung das meine Mutter nach den aussagen meiner Schwester an Demenz leidet.
Der zuständige Arzt hat das weder Mir noch meiner Mutter bestätigt.
Meine Mutter besitzt seitdem sie zur Tagespflege geht auch eine Pflegestufe die nur vergeben wurde weil meine Schwester meine Mutter dazu gedrängt hat zu sagen das sie sie jeden Morgen wäscht u.s.w.
Das Problem an der Sache ist das Meine Schwester sich ihr geld zu eigen macht und Ich meine Mutter nicht sehen kann wann ich will da dies meine Schwestern entscheidet. Meine Mutter erwähnte des öfteren das sie weder zur Tagespflege noch die Geräte abgestellt haben möchte.

Was vielleicht nicht zum Thema passt aber mir die Schikane die meine Schwester treibt bestätigt ist das sie z.b die Geburtstagskarte für meinen Mann geschrieben hat und Ihn als Neffe betitelt hat und den Namen meiner Mutter falsch geschrieben hat.
Zuletzt geändert von ritchen 3 am 27.12.12, 14:23, insgesamt 1-mal geändert.
Roni
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Re: missbrauch einer patientenverfügung

Beitrag von Roni »

Die Mutter hat die Schwester als Betreuung eingesetzt und die Schwester betreut sie, wie gewünscht.
Ein Arzt und ein Gutachter haben Alsheimer festgestellt und deshalb hat die Schwester dafür gesorgt dass die Mutter beaufsichtigt wird und auch Herd und Waschmaschine abgeklemmt was durchaus richtig ist.
Du schreibst doch selbst dass sie als mal was vergisst. Wie oft kommt das vor, wie oft hast du mit ihr Kontakt, ich meine kannst du das alles überhaupt beurteilen :?:
ritchen 3
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Re: missbrauch einer patientenverfügung

Beitrag von ritchen 3 »

danke erstmal für die nachricht .
das ist ja das problem ich weis es nicht ob sie allzheimer hat.
wer kann mir das sagen?
und meine mutter möchte gerne ihre wäsche alleine waschen.
wo ist da das problem?
Roni
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Re: missbrauch einer patientenverfügung

Beitrag von Roni »

das Problem ist dass du das nicht beurteilen kannst. Wie oft siehst du die Frau ? Wie oft vergisst sie was ?
Wenn sie alleine Wäschen und kochen will, kann das ungeahnte Probleme geben, da Alsheimerpatienten meist " unberechenbar " sind. Und wenn dann die Bude überschwemmt und abgefakelt ist, wer kommt dann und kümmert sich drum; die Schwester der man misstraut :?:
Und selbst wenn die Frau noch nicht ganz so verwirrt sein sollte ist es von Vorteil sie gewöhnt sich nun schon an die neueen Lebensumstände, später wird auch das noch schwieriger.
ritchen 3
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Re: missbrauch einer patientenverfügung

Beitrag von ritchen 3 »

habe den text nochmal bearbeitet um missverstände auzuschliesen
Elyss
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Re: missbrauch einer patientenverfügung

Beitrag von Elyss »

Na was denn nun? Wurde die Schwester zur Betreuerin bestellt oder handelt sie als Bevollmächtigte?

Wie oft sehen Sie Ihre Mutter?

Und selbstverständlich gibt der Arzt ihnen keine Auskunft! Das darf er nämlich gar nicht
Grüßle

Elyss
Roni
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Re: missbrauch einer patientenverfügung

Beitrag von Roni »

nun ist der Sachverhalt aber gewaltig geändert worden :shock:

War denn nun ein Gutachter mit im Spiel oder nur der Hausarzt ?
Wenn die Mutter eine Pflegestufe hat ist sie auch pflegebedürftig. Das wird genau kontrolliert, da genügt die Aussage der Mutter oder Schwester nicht.
Drakon
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Re: missbrauch einer patientenverfügung

Beitrag von Drakon »

Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung
Das sind drei verschiedene Dinge. Im Beispielsfall geht es anscheinend um die Vollmacht. Sofern die Vollmachtgeberin in ihrer Geschäftsfähigkeit nicht beschränkt ist, kann sie die Vollmacht gegenüber der Bevollmächtigten widerrufen. Sollte sie nicht geschäftsfähig sein, besteht die Möglichkeit, beim Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuung anzuregen, wenn es Anhaltspunkte für den Missbrauch der Vollmacht gibt. Die Einschätzung der Schwester zum Gesundheitszustand ist ohne Relevanz. Sogar eine Demenz führt nicht gleich zwangsläufig zu Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit und kann außerdem durch eine ausführliche ärztliche Untersuchung diagnostiziert werden.
Roni
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Re: missbrauch einer patientenverfügung

Beitrag von Roni »

Sogar eine Demenz führt nicht gleich zwangsläufig zu Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit und kann außerdem durch eine ausführliche ärztliche Untersuchung diagnostiziert werden.
ist doch alles schon geschehen, Arzt, Gutachter und das Beteuungsgericht war auch schon dran :!:
Drakon
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Re: missbrauch einer patientenverfügung

Beitrag von Drakon »

Wo stehen diese Informationen?
Roni
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Re: missbrauch einer patientenverfügung

Beitrag von Roni »

Drakon hat geschrieben:Wo stehen diese Informationen?
die standen da bevor der TE das geändert hat, lies mal meine anderen Antworten, daraus kannst du das entnehmen.
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