Gesetzliche Betreuung

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Lydi
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Gesetzliche Betreuung

Beitrag von Lydi »

Hallo ihr,

erst einmal ALLEN ein gesundes und frohes neues Jahr, mögen alle eure Vorsätze in Erfüllung gehen!

Und nun zum Fall:

Mutti, 77 Jahre alt, ist schwer erkrankt. Sollte sie den Kampf gegen diese Krankheit gewinnen wird sie mit aller höchster Wahrscheinlichkeit ein Pflegefall.
Mutti hat 6 Kinder die sich leider nicht immer einig sind, Missgunst spielt da eine große Rolle.
Aber in einem sind sich die Kinder einig, Mutti wird von Tochter L. gepflegt. L. hat ein großes Haus und ist im Fach Pflege seit 20 Jahren eine Fachkraft.
Nun möchte L., wenn Mutti bei ihr lebt, die gesetzliche Betreuung für Mutti beantragen um ewigen Gestreite der Kinder von Mutti aus dem Weg zugehen.
Kann L. ohne Zustimmung der anderen 5 Geschwister, obwohl es eher nur 2 oder 3 sind die sich ev. weigern würden, die gesetzliche Betreuung für Mutti beantragen und sich selbst als Betreuer einsetzen lassen?

Vielen Dank und LG

Lydia
Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln:
erstens, durch Nachdenken, das ist der edelste,
zweitens, durch Nachahmen, das ist der leichteste,
und drittens, durch Erfahrung, das ist der bitterste.

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Drakon
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Re: Gesetzliche Betreuung

Beitrag von Drakon »

Sofern Mutti trotz ihrer Erkrankung bisher noch nicht in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt ist, könnte sie mit einer Betreuungsverfügung für den Fall, dass eine Betreuung erforderlich wird, selbst einen Betreuer auswählen oder sie könnte eine Vorsorgevollmacht erteilen.

Worum geht es bei dem Streit der Kinder? Sie sollten sich darüber klar werden, dass Mutti kein Gegenstand ist, an dem jeder herumzerren kann. Entscheidend ist nur, was für Mutti objektiv das Beste ist. Regelmäßig wird sich das Betreuungsgericht bei mehreren möglichen Betreuern durch Anhörung der Beteiligten und Einholung verschiedener Informationen für die am geeignetsten erscheinende Person entscheiden. Eine Zustimmung der weiteren Kinder ist zwar nicht erforderlich, aber familiäre Streitereien können leicht dazu führen, dass eine unbeteiligte Person wie z.B. ein Berufsbetreuer ausgewählt wird.
pOtH
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Re: Gesetzliche Betreuung

Beitrag von pOtH »

Ich würde von beidem abraten - zum. so wie es angedacht ist!

Ich selbst habe auch über fast 10 Jahre (zunächst) die Versorgung u. (später teilweise) die Pflege meiner Großmutter übernommen u. würde mir den Schuh nicht wieder anziehen wollen. Es liegen welten zw. dem Umgang mit "alten Menschen" auf der Arbeit u. dem Umgang mit nahen Verwandten... Die werden dann doch sehr komisch u. man muss wissen das es niemanden gibt mit dem man mal "abklatschen" kann wenn man sich gegenseitig auf die nerven geht!

Desweiteren muss man sich im klaren sein das es sehr gut sein kann das Verwandte versuchen einen zu manipulieren/bearbeiten u. man sehr schnell zum Spielball wird - Der Zwist ist def. vorprogramiert u. die Streitereien sind spätestens dann vorprogrammiert wenn es ums Erbe geht!
Ich persönlich würde, wenn es bereits streit in der Familie gibt, davon abraten das einer die Betreuung übernimmt u. eher zu einem Betreuer raten der (von außen) in das Geschehen eingreift - Dieser ist bei seinen Entscheidungen auch nicht so emotinal u. wird, sofern die betroffene Person ihre (Betreuungs)wünsche schriftlich fixiert hat, genau so entscheiden wie es die betroffene Person wünscht.
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