Zuzahlung bei ambulanter betreuung

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patrizia1
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Zuzahlung bei ambulanter betreuung

Beitrag von patrizia1 »

Hallo, bei mir liegt folgendes an.

Im März ziehe ich mit meinem Partner ( nicht verlobt, nicht verheiratet) zusammen. Ich bekomme ambulante Betreuung, für die ich bisher noch nicht selber zahlen musste. Meine Betreuerin sagte mir allerdings, dass mein Freund nun wohl was dazu bezahlen muss. Hat jemand ähnliches und weiß, was da auf uns zu kommt? Bei Pfändungen gibt es ja auch irgendwie so ein Betrag, der nicht gepfändet werden darf, weiß einer, ob es bei so einer Lage auch so etwas gibt?

wie ist die Rechtslage?
derrick
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Re: Zuzahlung bei ambulanter betreuung

Beitrag von derrick »

Hallo,

was ist hier genau unter "ambulanter Betreuung" zu verstehen?

mfg
patrizia1
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Re: Zuzahlung bei ambulanter betreuung

Beitrag von patrizia1 »

Es geht um "wiedereingliederung"
derrick
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Re: Zuzahlung bei ambulanter betreuung

Beitrag von derrick »

Hallo,

siehe hierzu: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1 ... G001700000

Demnach wäre grundsätzlich nur das Einkommen des Hilfesuchenden sowie dessen nicht von ihm getennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner (?) relevant. Sofern allerdings eine betr. "sittliche Verpflichtung" Dritter gegenüber dem Nachfragenden besteht, könnte - soweit mir bekannt - das Amt auch hier seine Fühler ausstrecken. Für reine Wohngemeinschaften gilt dies m.W. nicht.
Vorsichtshalber würde ich mich in diesem Fall aber von einer Sozialberatungsstelle oder dem Amt selbst beraten lassen.
mfg
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