Verwirrte Person zwangseingewiesen durch Richter

Moderator: FDR-Team

ralfsugi
Interessierter
Beiträge: 8
Registriert: 15.02.13, 11:19

Re: Verwirrte Person zwangseingewiesen durch Richter

Beitrag von ralfsugi »

Wenn ich das so lese, kann ich mich immer wieder nur dafür einsetzen, die Leute aufzuklären, so bald wie möglich eine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht zu schreiben und diese mindestens alle 2 Jahre zu erneuern. Bitte helft da mit und klärt die Leute im Vorfeld auf. Man soll damit echt nicht warten, bis man ins Rentenalter kommt.
wolfspelz
FDR-Mitglied
Beiträge: 88
Registriert: 21.05.11, 23:40

Re: Verwirrte Person zwangseingewiesen durch Richter

Beitrag von wolfspelz »

ralfsugi hat geschrieben:Wenn ich das so lese, kann ich mich immer wieder nur dafür einsetzen, die Leute aufzuklären, so bald wie möglich eine Vorsorge- und Betreuungsvollmacht zu schreiben und diese mindestens alle 2 Jahre zu erneuern. Bitte helft da mit und klärt die Leute im Vorfeld auf. Man soll damit echt nicht warten, bis man ins Rentenalter kommt.

wie wahr-wie wahr......
votary
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 119
Registriert: 14.06.05, 12:28

Re: Verwirrte Person zwangseingewiesen durch Richter

Beitrag von votary »

Vielen Dank für eure bisherige Hilfe in dem von mir geschilderten Fall.

Aktueller Stand sieht so aus:
Für Morgen hat die Ehefrau in der Klinik einen Termin bekommen, in dem die Mitarbeiterin des Sozialdienstes ihr ihre Beobachtungen und Einschätzung mitteilen will, die sie sich in den letzten drei Wochen von ihrem Ehemann gemacht hat. Außerdem will sie über das Ergebnis der CT-Unterschung reden, welches jetzt vorliegt.

Fest steht jedoch, lt. Aussage der Mitarbeiterin des Sozialdienstes der Klinik, dass der Ehemann auf jeden Fall bis zum Ablauf der richtlichen Verfügung in der Klinik verbleibt. Je nachdem, wie ihre Einschätzung ausfällt, sagte sie am Telefon der Ehefrau, auch darüberhinaus bis zu drei Monaten, weil er wohl immer noch eine Gefährdung für sich selbst und andere darstellt.

Fragen:
Auf was muss die Ehefrau morgen achten ?
Hat die Klinik wirklich die "Macht", den Ehemann bis zu drei Monaten in der geschlossenen Abteilung festzuhalten ?
Erfolgt auf Veranlassung der Klinik eine weitere richterliche Anordnung ?

Die Mitarbeiterin des Sozialdienstes und der Arzt der Klinik besitzen wirklich unglaublich wenig Einfühlungsvermögen und die Sensibilität gegenüber den Angehörigen. Die Ehefrau ist ziemlich fertig mit den Nerven und hat viel Angst um ihren Mann. Nur weil der Mann zeitweise verwirrt ist, muss man ihn doch nicht gleich entmündigen bzw. ihn für bis zu drei Monaten in der geschlossenen Abteilung wegsperren. Sie möchte ihn gern wieder zuhause haben bzw. in ein gutes Pflegeheim geben. Eine solche Umsetzung kann doch nicht so schwierig sein !
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 12625
Registriert: 21.01.05, 19:42

Re: Verwirrte Person zwangseingewiesen durch Richter

Beitrag von Roni »

votary hat geschrieben:Vielen Dank für eure bisherige Hilfe in dem von mir geschilderten Fall.
Aktueller Stand sieht so aus:
Für Morgen hat die Ehefrau in der Klinik einen Termin bekommen, in dem die Mitarbeiterin des Sozialdienstes ihr ihre Beobachtungen und Einschätzung mitteilen will, die sie sich in den letzten drei Wochen von ihrem Ehemann gemacht hat. Außerdem will sie über das Ergebnis der CT-Unterschung reden, welches jetzt vorliegt.
das sollte man sich anhören und ev. Notizen machen

Fragen:

Hat die Klinik wirklich die "Macht", den Ehemann bis zu drei Monaten in der geschlossenen Abteilung festzuhalten ?
Erfolgt auf Veranlassung der Klinik eine weitere richterliche Anordnung ?
Die Klinik kann ihn solange festhalten wie eine selbst oder Fremdgefährdung von ihm ausgehen könnte, ein Richter muss das dann erneut anordnen.
Die Ehefrau ist ziemlich fertig mit den Nerven und hat viel Angst um ihren Mann. Nur weil der Mann zeitweise verwirrt ist, muss man ihn doch nicht gleich entmündigen bzw. ihn für bis zu drei Monaten in der geschlossenen Abteilung wegsperren. Sie möchte ihn gern wieder zuhause haben bzw. in ein gutes Pflegeheim geben. Eine solche Umsetzung kann doch nicht so schwierig sein !
wenn er nur zeitweise verwirrt wäre, würde das die Anordnung des Gerichts nicht rechtfertigen. Da muss mehr dahinter stecken. Man sollte sich das anhören was die Ärzte zu sagen haben. Außerdem sollte man sich um eine Betreuung für den Patienten bemühen.

votary
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 119
Registriert: 14.06.05, 12:28

Re: Verwirrte Person zwangseingewiesen durch Richter

Beitrag von votary »

Das mit der Betreuung des Patienten hat die Ehefrau versucht, leider ohne Erfolg.

Die Mitarbeiterin des Sozialdienstes hat der Ehefrau erklärt, dass sie dem Gericht gegenüber eine Empfehlung ausspricht, der das Gericht dann folgen wird. Diese Empfehlung wird sie aber erst am Entlassungstag abgeben, so ihre Aussage.
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 12625
Registriert: 21.01.05, 19:42

Re: Verwirrte Person zwangseingewiesen durch Richter

Beitrag von Roni »

viellt. sollte man sich malselbst an das Gericht wenden, hat man den Name des Richters der das so angeordnet hat ??
wolfspelz
FDR-Mitglied
Beiträge: 88
Registriert: 21.05.11, 23:40

Re: Verwirrte Person zwangseingewiesen durch Richter

Beitrag von wolfspelz »

Roni hat geschrieben:
votary hat geschrieben:Vielen Dank für eure bisherige Hilfe in dem von mir geschilderten Fall.
Aktueller Stand sieht so aus:
Für Morgen hat die Ehefrau in der Klinik einen Termin bekommen, in dem die Mitarbeiterin des Sozialdienstes ihr ihre Beobachtungen und Einschätzung mitteilen will, die sie sich in den letzten drei Wochen von ihrem Ehemann gemacht hat. Außerdem will sie über das Ergebnis der CT-Unterschung reden, welches jetzt vorliegt.
das sollte man sich anhören und ev. Notizen machen

Fragen:

Hat die Klinik wirklich die "Macht", den Ehemann bis zu drei Monaten in der geschlossenen Abteilung festzuhalten ?
Erfolgt auf Veranlassung der Klinik eine weitere richterliche Anordnung ?
Die Klinik kann ihn solange festhalten wie eine selbst oder Fremdgefährdung von ihm ausgehen könnte, ein Richter muss das dann erneut anordnen.
Die Ehefrau ist ziemlich fertig mit den Nerven und hat viel Angst um ihren Mann. Nur weil der Mann zeitweise verwirrt ist, muss man ihn doch nicht gleich entmündigen bzw. ihn für bis zu drei Monaten in der geschlossenen Abteilung wegsperren. Sie möchte ihn gern wieder zuhause haben bzw. in ein gutes Pflegeheim geben. Eine solche Umsetzung kann doch nicht so schwierig sein !
wenn er nur zeitweise verwirrt wäre, würde das die Anordnung des Gerichts nicht rechtfertigen. Da muss mehr dahinter stecken. Man sollte sich das anhören was die Ärzte zu sagen haben. Außerdem sollte man sich um eine Betreuung für den Patienten bemühen.

Die Ehefrau kann ich sehr gut verstehen- aber es muss gerade jetzt Ruhe bewahrt werden.
Entmündigung gibt es nicht mehr-das nennt sich jetzt "unter Betreuung stellen ".
In der jetzigen Situation ist es schwer, den Ehemann ohne weiteres mit nach Hause zu nehmen-wahrscheinlich auch besser so. Allerdings sollte die Ehefrau unbedingt ein Gespräch mit dem entsprechenden Betreuungsrichter führen, um das anschließende Procedere zu klären und um eine evtl. Betreuung durch die Ehefrau oder die Kinder zu erreichen.
Eines steht fest: ohne eine handfeste Begründung kann man keinen Menschen unter Betreuung stellen oder ihn irgendwo festhalten - weder ein Krankenhaus noch ein Richter.

Fest steht aber auch, dass die Ärzte,Sozialarbeiter und Gerichte zusammenarbeiten und alles beschließen, was notwendig ist-dagegen hat man keine Chance.


pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5210
Registriert: 07.03.06, 11:46

Re: Verwirrte Person zwangseingewiesen durch Richter

Beitrag von pOtH »

Das wichtigste ist, eine weitere Person mit zu dem Termin zu nehmen. Angehörige filtern teilweise nur bruchstückhaft u./od. die falschen Informationen heraus - Was nachher ggf. Konsequenzen nach sich zieht.
Man sollte sich vorher einige Fragen notieren, oftmals ist es nämlich so das man unter der stressigen Situation die wichtigste Fragen vergisst...


Die Klinik hat nicht die "Macht", sie werden jedoch eine Empfehlung aussprechen der der Richter ggf. folge leistet u. dementsprechend ggf. eine weitere Unterbringung anordnet.
Die Unterbringung in einem Pflegeheim könnte ein Grund sein den betroffenen in die stationäre Pflege zu entlassen, ABER man sollte vorher prüfen ob ein Pflegeheimplatz verfügbar ist (Meine Großmutter war in ihrem "Wunschpflegeheim" auf einer Warteliste u. musste erstmal warten bis jemand "weggestorben" ist... Müsste jetzt lügen, meine aber das es fast ein ganzes Jahr gedauert hat!) u. ob diese den betroffenen unter dem Umstand aufnehmen das er im Moment aufgrund einer richterlichen Anordnung in einer Psychiatrie/Krankenhaus untergebracht ist.
Der Betroffene wird im Moment den sog. "Heimvertrag" nicht selbst unterschreiben können, daher sollte man zusehen das eine Betreuung eingerichtet wird... Ich habe Heimverträge gesehen in denen sich der Unterzeichner verpflichtet hat für die Heimkosten aufzukommen wenn ein Sozialhilfeträger nicht leisten sollte u. die Heimkosten nicht durch Rente u./od. Pflegegeld gedeckt sind. In dem Heimvertrag den meine Großmutter unterzeichnet hat, musste sich sogar mein Onkel als Bürge zur verfügung stellen - Mit der Konsequenz das er haftet wenn die Heimkosten nicht gedeckt sind!


Hat die Klinik eine Empfehlung bezügl. der Betreuung ausgesprochen bzw. wie wurde argumentiert das keine Betreuung eingerichtet wurde?

Ps.: Man sollte der Mitarbeiterin des Sozialdienstes klar machen das man vorab (sagen wir mal eine Woche!) eine Information benötigt ob der Betroffene weiterhin in der Klinik verbleibt da man ggf. Dinge organisieren muss - Pflegedienst, Heimplatz, ärztliche/medizinische Versorgung, Betreuung...
//Edit// Erlebe es immer wieder das Bewohner aus dem Krankenhaus entlassen werden u. keiner der Mitarbeiter des Pflegeheimes bescheid wissen - Somit keinerlei Vorlaufzeit haben u. teilweise unterbesetzt sind u./od. eine medizinische/ärztliche Versogung nicht immer sichergestellt ist u. Medikamente erst bestellt/besorgt werden müssen...//Editend//
votary
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 119
Registriert: 14.06.05, 12:28

Re: Verwirrte Person zwangseingewiesen durch Richter

Beitrag von votary »

Wolfspelz schrieb:

Allerdings sollte die Ehefrau unbedingt ein Gespräch mit dem entsprechenden Betreuungsrichter führen, um das anschließende Procedere zu klären und um eine evtl. Betreuung durch die Ehefrau oder die Kinder zu erreichen.


Das ist ja das Problem.
Die Ehefrau hat bis heute (fast 4 Wochen) immer noch keine Post vom Gericht bekommen, in der ihr der Beschluss, dass ihr Ehemann verwirrt aufgefunden und für 6 Wochen in eine Klinik eingewiesen wurde, mitgeteilt wird. Ein Anruf beim Gericht an dem Ort, wo der Ehemann aufgefunden wurde, ergab nichts, da die Mitarbeiter aufgrund eines nicht bekannten Aktenzeichens nicht weiterhelfen konnten.

Das Gericht am Wohnort sagt, um tätig werden zu können bzw. einen Antrag auf Betreuung stellen zu können, wird der aktuelle Beschluss benötigt, in der das Aktenzeichen steht.

Die Klinik, der dieser Beschluss vorliegt, gibt ihn nicht in Kopie an die Ehefrau und auch das Aktenzeichen nicht bekannt, da die Ehefrau keine Vollmacht ihres Mannes besitzt.

Das ist doch alles ein Kreislauf.

Sogesehen steht dann wirklich fest, dass man der Willkür der Institutionen ausgesetzt ist und so, wie "Wolfspelz" schrieb, keine Chance gegen Ärzte, Sozialarbeiter und Gerichte hat.


pOth schrieb

Man sollte der Mitarbeiterin des Sozialdienstes klar machen das man vorab (sagen wir mal ein bis zwei Wochen!) eine Information benötigt ob der Betroffene weiterhin in der Klinik verbleibt da man ggf. Dinge organisieren muss - Pflegedienst, Heimplatz, ärztliche/medizinische Versorgung, Betreuung...

Auch das wurde versucht. Wie ich schon schrieb, sagte die Mitarbeiterin des Sozialdienstes, dass die Angehörigen "vorab" keine Informationen darüber bekommen, wie es weitergeht. Die bekommen sie erst, wenn er entlassen wird. Auf die Argumentation der weiteren Organisation ging sie nicht ein. Die Ehefrau und die Angehörigen sollten froh sein, dass sich jetzt hier in der Klinik um alles gekümmert wird und der Ehemann "gut aufgehoben" sei.

Gott... ist das alles traurig.
wolfspelz
FDR-Mitglied
Beiträge: 88
Registriert: 21.05.11, 23:40

Re: Verwirrte Person zwangseingewiesen durch Richter

Beitrag von wolfspelz »

votary hat geschrieben:Wolfspelz schrieb:

Allerdings sollte die Ehefrau unbedingt ein Gespräch mit dem entsprechenden Betreuungsrichter führen, um das anschließende Procedere zu klären und um eine evtl. Betreuung durch die Ehefrau oder die Kinder zu erreichen.


Das ist ja das Problem.
Die Ehefrau hat bis heute (fast 4 Wochen) immer noch keine Post vom Gericht bekommen, in der ihr der Beschluss, dass ihr Ehemann verwirrt aufgefunden und für 6 Wochen in eine Klinik eingewiesen wurde, mitgeteilt wird. Ein Anruf beim Gericht an dem Ort, wo der Ehemann aufgefunden wurde, ergab nichts, da die Mitarbeiter aufgrund eines nicht bekannten Aktenzeichens nicht weiterhelfen konnten.

Das Gericht am Wohnort sagt, um tätig werden zu können bzw. einen Antrag auf Betreuung stellen zu können, wird der aktuelle Beschluss benötigt, in der das Aktenzeichen steht.

Die Klinik, der dieser Beschluss vorliegt, gibt ihn nicht in Kopie an die Ehefrau und auch das Aktenzeichen nicht bekannt, da die Ehefrau keine Vollmacht ihres Mannes besitzt.

Das ist doch alles ein Kreislauf.

Sogesehen steht dann wirklich fest, dass man der Willkür der Institutionen ausgesetzt ist und so, wie "Wolfspelz" schrieb, keine Chance gegen Ärzte, Sozialarbeiter und Gerichte hat.


pOth schrieb

Man sollte der Mitarbeiterin des Sozialdienstes klar machen das man vorab (sagen wir mal ein bis zwei Wochen!) eine Information benötigt ob der Betroffene weiterhin in der Klinik verbleibt da man ggf. Dinge organisieren muss - Pflegedienst, Heimplatz, ärztliche/medizinische Versorgung, Betreuung...

Auch das wurde versucht. Wie ich schon schrieb, sagte die Mitarbeiterin des Sozialdienstes, dass die Angehörigen "vorab" keine Informationen darüber bekommen, wie es weitergeht. Die bekommen sie erst, wenn er entlassen wird. Auf die Argumentation der weiteren Organisation ging sie nicht ein. Die Ehefrau und die Angehörigen sollten froh sein, dass sich jetzt hier in der Klinik um alles gekümmert wird und der Ehemann "gut aufgehoben" sei.

Gott... ist das alles traurig.
Ja, dass ist mehr als traurig und total frustrierend.

Ich habe ähnliches erlebt und weiß wovon ich rede.....

Meine Mutter hatte vor Jahren einen Gehirnschlag und lag im Tiefstkoma, mit einer 1% Chance noch einmal wach zu werden.
Nach Aussage des zuständigen Amtsgerichtes hätte weder mein Vater noch ich als einziger Sohn , ohne als Betreuer vom AG eingesetzt, die Möglichkeit gehabt, hier etwas zu steuern oder zu regeln.
Nach dieser Information habe ich sofort schriftlich einen Antrag auf Betreuung für meine Mutter gestellt. Dieses habe ich den entsprechenden Stellen wie Ärzten und dem Krankenhaus mitgeteilt, damit diese Leute nicht einfach einen Betreuer einsetzen....!!! ( Wir scheinbar gerne gemacht, damit kann ja auch Geld verdient werden). Nach meinem Antrag beim Amtsgericht bekam ich dann ca. 6 Wochen eine Bestätigung, dass ich als Betreuer für meine Mtter fungieren könnte.
Hätte ich eine Vorsorgevollmacht von meiner Mutter gehabt, wäre dieses sicherlich anders gelaufen.

Allerdings hatte meine Mutter eine Patientenverfügung, in der z.B. stand, keine Magensonde bei unheilbarer Krankheit-trotzdem hat dieses Krankenhaus meiner Mutter ca. 2 Stunden nach der Krankenhausaufnahme solch ein Ding reingedrückt-unglaublich aber wahr.

Zusammenfassend muss ich leider schreiben, dass die ganzen beteiligten Personen an solch einer Geschichte nur unter heftigsten Druck reagiert haben - wer das nicht kann, hat schlechte Karten.
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 12625
Registriert: 21.01.05, 19:42

Re: Verwirrte Person zwangseingewiesen durch Richter

Beitrag von Roni »

durch die Patientenverfügung deiner Mutter lag ja ihr Willen vor wonach die Ärzte handeln konnten.
Wenn garnichts vorliegt geht das mit der Einrichtung der Betreuung wirklich fix, habe ich bei meiner Mutter erlebt, gab wirklich garkeine Probleme.
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5210
Registriert: 07.03.06, 11:46

Re: Verwirrte Person zwangseingewiesen durch Richter

Beitrag von pOtH »

wolfspelz hat geschrieben:Dieses habe ich den entsprechenden Stellen wie Ärzten und dem Krankenhaus mitgeteilt, damit diese Leute nicht einfach einen Betreuer einsetzen....!!! ( Wir scheinbar gerne gemacht, damit kann ja auch Geld verdient werden). Nach meinem Antrag beim Amtsgericht bekam ich dann ca. 6 Wochen eine Bestätigung, dass ich als Betreuer für meine Mtter fungieren könnte.
Hätte ich eine Vorsorgevollmacht von meiner Mutter gehabt, wäre dieses sicherlich anders gelaufen.

Allerdings hatte meine Mutter eine Patientenverfügung, in der z.B. stand, keine Magensonde bei unheilbarer Krankheit-trotzdem hat dieses Krankenhaus meiner Mutter ca. 2 Stunden nach der Krankenhausaufnahme solch ein Ding reingedrückt-unglaublich aber wahr.

Zusammenfassend muss ich leider schreiben, dass die ganzen beteiligten Personen an solch einer Geschichte nur unter heftigsten Druck reagiert haben - wer das nicht kann, hat schlechte Karten.
Es gibt keine "entsprechenden Stellen" die einen Betreuer einsetzten können, die einzige Person die dies kann ist ein Richter. Dieser wird erst aktiv wenn die Betreuung bei Gericht beantrag wurde. Der Richter wird eine ärztliche Stellungnahme anfordern sowie sich selbst ein Bild von der betroffenen Person machen u. dementsprechend eine Entscheidung treffen.
Das ein (berufsmäßiger) Betreuer auch Geld verdienen will, dürfte jedem klar sein der eine Dienstleistung (Bäcker, Klempner etc.) in Anspruch genommen hat - Betreuer die diese arbeit Berufsmäßig ausüben sind nunmal keine Samariter.

Die beste Vorsorgevollmacht u./od. Patientenverfügung ist nichts wert wenn diese in irgend einem Schrank einstaubt. Lag dem Krankenhaus "2 Stunden nach der Krankenhausaufnahme" die Patientenverfügung vor? Vermutlich nicht... also hat man zum (vermeintlichen) Wohl des Betroffenen gehandelt u. in Deutschland ist es nunmal so das man, sofern man nichts anderes festgehalten hat, zum leben gezwungen wird.

Man muss keinen Druck ausüben, man muss sich jedoch seiner Rechte bewusst sein u. da sich die meisten (obwohl im Zeitalter des WolrdWideWeb jedem kostenloser Zugang zu solchen Informationen gewährt wird!) ihrer Recht nicht bewusst sind, bekommen sie halt "Brocken" vorgeworfen u. schlucken diese.
wolfspelz
FDR-Mitglied
Beiträge: 88
Registriert: 21.05.11, 23:40

Re: Verwirrte Person zwangseingewiesen durch Richter

Beitrag von wolfspelz »

pOtH hat geschrieben:
wolfspelz hat geschrieben:Dieses habe ich den entsprechenden Stellen wie Ärzten und dem Krankenhaus mitgeteilt, damit diese Leute nicht einfach einen Betreuer einsetzen....!!! ( Wir scheinbar gerne gemacht, damit kann ja auch Geld verdient werden). Nach meinem Antrag beim Amtsgericht bekam ich dann ca. 6 Wochen eine Bestätigung, dass ich als Betreuer für meine Mtter fungieren könnte.
Hätte ich eine Vorsorgevollmacht von meiner Mutter gehabt, wäre dieses sicherlich anders gelaufen.

Allerdings hatte meine Mutter eine Patientenverfügung, in der z.B. stand, keine Magensonde bei unheilbarer Krankheit-trotzdem hat dieses Krankenhaus meiner Mutter ca. 2 Stunden nach der Krankenhausaufnahme solch ein Ding reingedrückt-unglaublich aber wahr.

Zusammenfassend muss ich leider schreiben, dass die ganzen beteiligten Personen an solch einer Geschichte nur unter heftigsten Druck reagiert haben - wer das nicht kann, hat schlechte Karten.
Es gibt keine "entsprechenden Stellen" die einen Betreuer einsetzten können, die einzige Person die dies kann ist ein Richter. Dieser wird erst aktiv wenn die Betreuung bei Gericht beantrag wurde. Der Richter wird eine ärztliche Stellungnahme anfordern sowie sich selbst ein Bild von der betroffenen Person machen u. dementsprechend eine Entscheidung treffen.
Das ein (berufsmäßiger) Betreuer auch Geld verdienen will, dürfte jedem klar sein der eine Dienstleistung (Bäcker, Klempner etc.) in Anspruch genommen hat - Betreuer die diese arbeit Berufsmäßig ausüben sind nunmal keine Samariter.

Die beste Vorsorgevollmacht u./od. Patientenverfügung ist nichts wert wenn diese in irgend einem Schrank einstaubt. Lag dem Krankenhaus "2 Stunden nach der Krankenhausaufnahme" die Patientenverfügung vor? Vermutlich nicht... also hat man zum (vermeintlichen) Wohl des Betroffenen gehandelt u. in Deutschland ist es nunmal so das man, sofern man nichts anderes festgehalten hat, zum leben gezwungen wird.

Man muss keinen Druck ausüben, man muss sich jedoch seiner Rechte bewusst sein u. da sich die meisten (obwohl im Zeitalter des WolrdWideWeb jedem kostenloser Zugang zu solchen Informationen gewährt wird!) ihrer Recht nicht bewusst sind, bekommen sie halt "Brocken" vorgeworfen u. schlucken diese.

Hallo,

nein, dem Krankenhaus lag 2 Stunden nach der Krankenhausaufnahme diese Patientenverfügung noch nicht vor-allerdings hat mir ein Beteiligter hinterher bestätigt, dass es überhaupt keinen Grund gab,( Ausnahmen bestätigen die Regel), diese Magensonde in dieser "Schnelligkeit" zu legen.

Sie haben natürlich recht, dass nur ein Richter eine Betreuung einrichten kann/darf - allerdings bemühen sich häufig berufsmäßige Betreuer oder andere Personen ganz,ganz schnell um eine entsprechende Betreuung. Recht haben Sie natürlich auch, wenn sie schreiben, dass man seine Rechte kennen muss....ist allerdings für ein "Laien"/Angehörigen in diesen Angelegenheiten ganz schön schwierig.
Sicherlich sollte zunächst, wenn vorhanden, jemand aus der Familie oder nächsten Angehörigen, als Betreuer eingesetzt werden.
SeinoderNichtsein
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1054
Registriert: 13.12.10, 19:59
Wohnort: Oberhalb der Grasnarbe

Re: Verwirrte Person zwangseingewiesen durch Richter

Beitrag von SeinoderNichtsein »

wolfspelz hat geschrieben:
nein, dem Krankenhaus lag 2 Stunden nach der Krankenhausaufnahme diese Patientenverfügung noch nicht vor-allerdings hat mir ein Beteiligter hinterher bestätigt, dass es überhaupt keinen Grund gab,( Ausnahmen bestätigen die Regel), diese Magensonde in dieser "Schnelligkeit" zu legen.
So schafft man vollendete Tatsachen...

An der Magensonde verdient das Krankenhaus mehr als an einer Versorgung mit Tropf oder ohne alles, vermute ich mal. Anders kann ich jedenfalls den massiven Druck nicht erklären, dem Angehörige ausgesetzt sind, wenn sie die Magensonde kritisch hinterfragen.

Im Fall meines unrettbar todkranken und bereits aufs Skelett abgemagerten, greisen Vaters haben die Ärzte immerhin netterweise gewartet, bis die Angehörigen greifbar waren. Meine Mutter wurde dann aber von den Ärzten mit dem drastischen Vorwurf in rüdem Ton konfrontiert, wenn sie der Magensonde nicht zustimme, sei sie schuld am elenden Hungertod meines Vaters, sie wolle ihm offensichtlich schaden und ihn verhungern lassen.

Das, nachdem meine Mutter meinen Vater Jahre bis zum eigenen Zusammenbruch zuhause gepflegt hatte und dann in ein Heim geben musste, wo er leider schnell verfiel.

Meine Mutter hat dann dem Druck nachgegeben und der Sonde schließlich zugestimmt. Diese Sonde hat den Hungertod meines bereits todkranken Vaters nicht verhindern können, sondern nur hinausgezögert.

Er hat bloß noch ein paar Wochen länger leiden müssen bei null Lebensqualität in einem Dämmerzustand vegetierend, und in der Zeit wurde eine Menge Umsatz mit Sondenfutter usw. generiert.
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5210
Registriert: 07.03.06, 11:46

Re: Verwirrte Person zwangseingewiesen durch Richter

Beitrag von pOtH »

Ob es angebracht war so schnell eine Magensonde zu legen kann ich natürlich nicht beurteilen - Selbst wenn ich es könnte, würde es mir nicht zustehen. Jedoch können Ärzte u. auch Betreuer den Wünschen des Betroffenen halt nur folge leisten, wenn sie die Wünsche kennen. Wenn sie die Wünsche nicht kennen dann wird man in Deutschland, wie bereits geschrieben, zum "leben" (egal wie das aussehen mag!) gezwungen.
Es herrscht einfach zuviel unsicherheit u. viele haben Angst davor sich strafbar zu machen.: Nehmen wir nur einmal an das jemand nicht über eine Magensonde ernährt wird obwohl keine Patientenverfügung vorliegt. Man läuft gefahr sich strafbar zu machen - Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Passive_Sterbehilfe

Natürlich legen z.B. Pflegeheime u./od. Krankenhäuser großen Wert darauf einen Betreuer greifbar zu haben, denn ohne einen Betreuer bzw. eine richterliche Anordnung (z.B. bezügl. BGB §1904), können keine Entscheidungen getroffen werden - Das heißt man begibt sich auf sehr dünnes Eis, haftet ggf. dafür od. macht sich sogar strafbar... Das kann soweit gehen das sogar die eigene Existenz bedroht ist!
Viele Richter sehen es sogar sehr gerne wenn nahe Angehörige bzw. jemand aus der Familie die Aufgabe des Betreuers übernimmt, dies ist, meiner Meinung nach, jedoch nicht immer möglich bzw. sinnvoll - Die Ehefrau die mittlerweile stark auf die 80 zugeht u. sehr gebrechlich ist od. der hoch verschuldete Neffe der den Millionär betreuen soll...

Nehmen wir an jemand wird in einem Pflegeheim aufgenommen, verbleibt dort über Monate u. nachher ist der "Heimvertrag" nicht unterschrieben - Wer trägt nun die Heimkosten?

Ich selbst kenne es von meiner Mutter die nach einem Schlaganfall/Hirnblutung zum schwerstpflegefall wurde. Ein Bekannter hat den "Jagdschein" u. hat mittlerweile einen Betreuer.
Ich habe tägl. Kontakt mit Betreuern die dies tun weil es ein naher Angehöriger ist od. die dies ehrenamtlich tun od. weil sie Berufsbetreuer sind. Genauso wie ich tägl. Kontakt mit Angehörigen habe..
Ich kenne aber auch die Seite des Pflegepersonals, die, ohne ärztliche Anordnung, noch nicht mal eine Koppschmerztablette ausgeben darf bzw. trotz ärztlicher Anordnung aber ohne die Zustimmung des Betreuers bzw. ohne ärztliche Anordnung jedoch bittet der Betreuer darum //Edit// od. der Betroffene bittet darum u. es gibt keine ärztliche Anordnung od. der Betroffene bittet um eine Kopfschmerztablette, es gibt eine ärztliche Anordnung, aber der Betreuer stimmt dem nicht zu... //Editend// dann doch genau so doof wie vorher dasteht.
Daheim pfeife ich mir rein was die Hausapotheke so her gibt, auf der Arbeit muss ich mich an die Anweisungen meines Arbeitgebers halten u. dabei div. Vorschriften u. Gesetze beachten. Tue ich das nicht, dann kann dies straf-, zivil- u. arbeits- rechtliche Folgen nach sich ziehen!
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen