Dürfen Anträge auch vom Betreuten allein gestellt werden?

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Ute S.
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Dürfen Anträge auch vom Betreuten allein gestellt werden?

Beitrag von Ute S. »

Können Anträge , die vom Betreuten allein gestellt werden im Nachhinein immer für nichtig erklärt werden? Im konkreten Fall hat ein Betreuter einen Antrag bei seiner Krankenkasse gestellt. Dieser wurde bewilligt , es kam zu einer Zahlung. Der Betreuer (vom Gericht bestellt), der hirüber nichts wusste möchte den Antrag im Nachhinein für nichtig erklären. Ist das rechtens? Hat der Sachbearbeiter der Krankenkasse hier fahrlässig gehandelt? Hätte er sich auf jeden Fall die Unterschrift des Betreuers einholen müssen? Und wie sieht das Ganze aus, wenn nur eine Vorsorgevollmacht vorhanden ist?
Elyss
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Re: Dürfen Anträge auch vom Betreuten allein gestellt werden

Beitrag von Elyss »

Für welche Bereiche besteht denn die Betreuung? Besteht ein Einwilligungsvorbehalt? War die Betreuung bei der Krankenkasse bekannt? Und zu guter Letzt: warum will der Betreuer den Antrag "rückgängig" machen? Stimmen die Angaben des Betreuten nicht? Wurde etwas beantragt, was nicht notwendig ist oder was nicht durchgeführt werden kann?
Grüßle

Elyss
Ute S.
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Re: Dürfen Anträge auch vom Betreuten allein gestellt werden

Beitrag von Ute S. »

Die Betreuung war der Krankenkasse bekannt. Die Kundin hat Verhinderungspflege beantragt, die von einer Nachbarin durchgeführt wurde. Kundin hat den Betrag dann auch an diese gezahlt. Betreuerin möchte Verhinderungspflege über eine Sozialstation in Anspruch nehmen und da der Betrag aufgebraucht ist, möchte sie den ersten Antrag als nichtig erklären. Ein Einwilligungsvorbehalt besteht nicht.
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