Eigenen Betreuer Anzeigen - wegen Schweigepflichtsverletzung

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flokon
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Re: Eigenen Betreuer Anzeigen - wegen Schweigepflichtsverlet

Beitrag von flokon »

2 Nachfragen:

1. Hat der Betreuer ausschliesslich die Briefe den Eltern gezeigt?

2. Was stand denn so ungefähr in den Briefen?

Mal grob umrissen, wenn da nur stand. Sie arsch Ihre Betreuung ist das Allerletzte. Dann sehe ich da nicht mal im Ansatz eine Verletzung von irgendwas.
flokon
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Re: Eigenen Betreuer Anzeigen - wegen Schweigepflichtsverlet

Beitrag von flokon »

Geht es immer noch um diesen Sachverhalt?

http://recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=12&t=253403
ratlose mama
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Re: Eigenen Betreuer Anzeigen - wegen Schweigepflichtsverlet

Beitrag von ratlose mama »

Wenn das so wäre, würde ich aufgrund
Ich bin aber noch selber unterschriften- und zum Beispiel finanzenregel- berechtigt.
noch weniger verstehen warum der Betreuuer dieGeldstrafe hätte zahlen sollen,bzw. dafürverantwortlich sein soll ,dass der TO nun noch mehr Kosten an der Backe hat

Tina
all-in
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Re: Eigenen Betreuer Anzeigen - wegen Schweigepflichtsverlet

Beitrag von all-in »

Mal grob umrissen, wenn da nur stand. Sie arsch Ihre Betreuung ist das Allerletzte. Dann sehe ich da nicht mal im Ansatz eine Verletzung von irgendwas.
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Eine evtl. Beleidigung gegenüber dem Betreuer berechtigt diesen nicht zu irgendwelchen Äußerungen gegenüber den Eltern des Betreuten. Der Betreuer ist nicht Erzieher, auch die Eltern eines Erwachsenen sind es nicht, es geht sie rechtlich gesehen nichts an.
Wenn die Weitergabe von Post nicht im Sinne des Betreuten ist, bestimmt BGB § 1901 dass derartige Handlungen zu unterlassen sind. Auch wenn ein Verstoß strafrechtlich nicht relevant ist, dann ist er noch lange nicht legal und hinnehmbar.
KnightForRight
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Re: Eigenen Betreuer Anzeigen - wegen Schweigepflichtsverlet

Beitrag von KnightForRight »

Das ist ja voll die krasse Gesetzeslücke. :lachen:
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