Sehr geehrte Damen und Herren,
vor ca. vier Wochen hat das Oberlandesgericht vom Betreuungsrichter Akten zur Einsicht angefordert. Was ist für den Fall, das
ein Betreuungsrichter sich weigert die Akten an das OLG herauszugeben.
Und wie lange hat der Richter ungefähr Zeit zur Aktenübergabe?
Viele Grüße und Danke für eine aussagekräftige Antwort
Digicrazy
Akteneinsicht
Moderator: FDR-Team
Re: Akteneinsicht
Es ist nicht zu erwarten, dass der betreuungsrichter sich weigert. Aber ansonsten hat das OLG Mittarl und Wege. Dar Richter hat soviel Zeit dafür, wie das OLG ihm einräumt
Grüßle
Elyss
Elyss
-
- Letzte Themen
-
- • Werbung