Schwester von Behinderter hebt von Bankkonto ab

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Elyss
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Re: Schwester von Behinderter hebt von Bankkonto ab

Beitrag von Elyss »

Wenn es einem um den "Schutz" der Dame geht, dann sollte man sich vorrangig darum kümmern, dass, wenn notwendig, eine (Kontroll-)Betreuung eingerichtet wird. Der strafrechtliche Aspekt kann danach in Angriff genommen werden
Grüßle

Elyss
Mueck
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Re: Schwester von Behinderter hebt von Bankkonto ab

Beitrag von Mueck »

Irgendwie sind da noch zu viele Fragen offen ...
Wie alt ist die Dame denn? D.h. wie lange lebt diese schon mit angeblicher Geschäftsunfähigkeit "unbetreut"?
Was ist mit den Eltern? Die waren ja mal die gesetzlichen Vertreter ihres Kindes?
Wie lange hat die Schwester schon ihre Vollmachten? Könnte es sein, dass sie die Vollmachten von den Eltern schon bekam, als die Dame noch keine 18 war, die Schwester aber ja? (Oder auch später, wenn die Eltern über 18 hinaus entsprechende Befugnisse hatten?) Wäre das rechtlich möglich?
Woher kommt das Geld? Wovon lebt die Dame?
Was macht die Schwester insgesamt für die Dame außer Vollmachtinhaberin zu sein?
Sollte die Dame wirklich so stark geistig uns körperlich gehandicapt sein, dass sie geschäftsunfähig sein müsste, könnte eigentlich kein so großes Vermögen da sein, weil das von der Sozialhilfe o.ä. aufgefressen würde, weil dann auch kaum von regulärer Arbeit auszugehen sein dürfte, die abzgl. Pflegeaufwand genug zum Leben oder gar Sparen übrig ließe ...
Womöglich hat das Geld also einen ganz anderen Status bzgl. Dame und Schwester ...
Tangom
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Re: Schwester von Behinderter hebt von Bankkonto ab

Beitrag von Tangom »

Was ist unter Kontroll-Betreuung zu verstehen?
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