Betreuer will von uns Sterbeurkunde seines Betreuten?

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HPL
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Re: Betreuer will von uns Sterbeurkunde seines Betreuten?

Beitrag von HPL »

Hallo zusammen, der Betreuer, die Betreuerin braucht generell die Sterbeurkunde (in Kopie reicht das aus) zur Vorlage beim Betreuungsgericht. Dies wird mit abschliessender Rechnungslegung und Übergabeprotokoll dann bei Gericht von der Betreuerin abgegeben.
VeraCruz
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Re: Betreuer will von uns Sterbeurkunde seines Betreuten?

Beitrag von VeraCruz »

Hmm, wir könnten ja auch dem Betreuungsgericht eine Kopie der Sterbeurkunde zukommen lassen. Das wäre für uns gar kein Problem.

Ich glaube das machen wir.

Es ist immer das Betreuungsgericht des Bezirks zuständig, in dem der Betreute wohnt/e oder?
Ich bin juristischer Laie. Jegliche Äußerungen meinerseits stellen nur meine Auffassung und Meinung dar, die möglicherweise irrig sein kann.
khmlev
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Re: Betreuer will von uns Sterbeurkunde seines Betreuten?

Beitrag von khmlev »

HPL hat geschrieben:braucht generell die Sterbeurkunde (in Kopie reicht das aus) zur Vorlage beim Betreuungsgericht.
khmlev hat geschrieben:Nein. Muss er nicht. Wenn er in Besitz einer Sterbeurkunde ist, soll er hiervon eine Kopie einreichen.
Gruß
khmlev
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HPL
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Re: Betreuer will von uns Sterbeurkunde seines Betreuten?

Beitrag von HPL »

Ich hatte das auch nur geschrieben, weil es in meiner Praxis letztens so benannt wurde. Evtl macht das jedes Gericht ja anders.... aber ich habe mich auch verschrieben. Meinte das Nachlassgericht, nicht das Betreuungsgericht. Dort habe ich aber auch nur die Sterbeurkunde in Kopie abgegeben, weil ich das orginale Testament auch abgegeben habe.

Die haben sich aber mit einer Kopie der Sterbeurkunde zufrieden gegeben.
VeraCruz
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Re: Betreuer will von uns Sterbeurkunde seines Betreuten?

Beitrag von VeraCruz »

Das zuständige Nachlassgericht wird von Amts wegen über einen Sterbefall informiert, sobald er beim Standesamt angezeigt wurde.

http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrech ... efall.html
Ich bin juristischer Laie. Jegliche Äußerungen meinerseits stellen nur meine Auffassung und Meinung dar, die möglicherweise irrig sein kann.
Ronny1958
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Re: Betreuer will von uns Sterbeurkunde seines Betreuten?

Beitrag von Ronny1958 »

[quote="VeraCruz"]Das zuständige Nachlassgericht wird von Amts wegen über einen Sterbefall informiert, sobald er beim Standesamt angezeigt wurde.


Das ist so nicht ganz richtig.

Das Standesamt unterrichtet das Nachlassgericht nicht, das gabs früher mal, als das Standesamt noch die Testamentskartei führte.

Allenfalls das zentrale Testamentsregister bei der BNotK erhält heute noch eine Mitteilung über die Beurkundung des Sterbefalls (siehe § 60 Abs. 1 Nr. 9 PStV). Diese Stelle könnte eine Verpflichtung haben, dem zuständigen Nachlassgericht eine Mitteilung zu übersenden.

Deren Tätigwerden regelt die BNotO, der § 78 c dürfte hier einschlägig sein.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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Re: Betreuer will von uns Sterbeurkunde seines Betreuten?

Beitrag von Biggi0001 »

Der Betreuer mag es vielleicht glauben, dass der Betreute verstorben ist, aber strenggenommen kann da jeder alles erzählen. Der legt die Urkunde dem Amtsgericht vor und rechnet vor dem Amtsgericht das Konto des Verstorbenen ab. Das AG schickt die Urkunde dann zurück und er wird die dann auch wieder zurückgeben.
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
VeraCruz
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Re: Betreuer will von uns Sterbeurkunde seines Betreuten?

Beitrag von VeraCruz »

Ronny1958 hat geschrieben:Das ist so nicht ganz richtig.

Das Standesamt unterrichtet das Nachlassgericht nicht, das gabs früher mal, als das Standesamt noch die Testamentskartei führte.

Allenfalls das zentrale Testamentsregister bei der BNotK erhält heute noch eine Mitteilung über die Beurkundung des Sterbefalls (siehe § 60 Abs. 1 Nr. 9 PStV). Diese Stelle könnte eine Verpflichtung haben, dem zuständigen Nachlassgericht eine Mitteilung zu übersenden.

Deren Tätigwerden regelt die BNotO, der § 78 c dürfte hier einschlägig sein.
Danke für den Hinweis Ronni1958!
HPL hat geschrieben:Hallo zusammen, der Betreuer, die Betreuerin braucht generell die Sterbeurkunde (in Kopie reicht das aus) zur Vorlage beim Betreuungsgericht. Dies wird mit abschliessender Rechnungslegung und Übergabeprotokoll dann bei Gericht von der Betreuerin abgegeben.
Wie wir jetzt erfahren haben, hat der Betreuer dem Betreuungsgericht zwar bereits mitgeteilt, dass sein Betreuter verstorben ist, dass aber der Anfangsbericht (oder wie immer das heißt) dann zusammen mit dem Abschlussbericht eingereicht werden wird :shock: .

Naja, kann mal 9 Monate dauern... anscheinend.
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