Aufenthaltsbestimmung

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Tomolo56
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Aufenthaltsbestimmung

Beitrag von Tomolo56 »

Frau H.,65 Jahre alt, hat seit 4 Jahren eine gesetzliche Betreuung für Vermögens- und, Gesundheitsangelegenheiten sowie Aufenthaltsbestimmungsrecht (Grund schwere Depression mit psychotischen Episoden). Diese Krankheit führte zu einigen mehrmonatigen stationären psychiatrischen Klinikaufenthalten. Abgesehen von diesen schweren Akutphasen ist sie einsichtsfähig und uneingeschränkt zur freien Willensbildung fähig.

Sie hat seit 20 Jahren einen Lebensgefährten (LG), mit dem sie zusammenlebte. Während der ersten Akutphase ihrer Krankheit verbrachte sie 6 Monate in der Klinik, ein Betreuer wurde bestellt und die gemeinsame Wohnung wurde aufgelöst, das Inventar beider gelagert. Anschließend versuchte ihr Betreuer sie dreimal in einem Pflegeheim unterzubringen, was jedesmal nach wenigen Wochen mit einer psychotischen Dekompensation verbunden mit Verweigerung der Nahrungs- und Medikamenteneinnahme und erneuter psychiatrischen Aufnahme endete.

Zwei Versuche des Zusammenlebens mit dem LG dauerten zumindest jeweils 6 Monate, bevor schwere Krankheitsschübe einen abermaligen stationären Aufenthalt erforderten. In beiden Fällen führte dies auch zu kürzeren stationären Aufenthalten ihres LG, der psychisch nicht so stark belastbar ist. Zu betonen ist, dass während des Zusammenlebens die Versorgung und Betreuung von Frau H durch LG zu 100% sichergestellt war.

Frau H und LG führen eine symbiotische Beziehung in der Form, dass auch der Betreuer von Frau H äußerte, die Präsenz von LG sei für Frau H existentiell.

Nach dem letzten 6-monatigen Versuch des Zusammenlebens wurde die gemeinsame jeweils monatlich verlängert angemietete möblierte Wohnung aufgegeben. Der Betreuer sprach vom endgültigen Scheitern und verbrachte Frau H ohne Rücksprache wieder in ein Pflegeheim.

LG wohnt zur Zeit wieder in einem möblierten Zimmer und verbringt jeden Tag von morgens bis abends im Pflegeheim.

Es ist beider (insbesondere von Frau H) Wunsch, schnellstmöglich wieder zusammenzuwohnen.

Mir ist aus Internetrecherchen und Literaturstudium bekannt, welch hohen Stellenwert der frei geäußerte Wille eines Betreuten gegenüber den Vorstellungen des Betreuers hat. So wäre es kein Problem für LG Frau H aus dem Pflegeheim zu sich in eine Wohnung zu holen, wenn diese existieren würde. Die Suche einer geeigneten Wohnung (2-3-Zimmer) erfordert jedoch insofern die Zustimmung des Betreuers, weil LG die Kosten einer für beide geeigneten Wohnung nicht alleine tragen kann und aufgrund seines Rentenbescheides auch nicht vermietet bekäme.
Welche Möglichkeit gibt es, dem Wunsch von Frau H. gegenüber dem Betreuer Geltung zu verschaffen ?

Für hilfreiche Antworten vielen Dank
Was weiß ich?
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Re: Aufenthaltsbestimmung

Beitrag von Was weiß ich? »

Ich würde die Zustimmung von dem Betreuer erwarten. Macht er dies nicht, kann sie dich Betreute auch an das Betreuungsgericht wenden.
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