Anhörungsmöglichkeiten bei Betreuungen : Grenzen u. Verfahre

Moderator: FDR-Team

helmes63
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1048
Registriert: 01.06.12, 12:11

Anhörungsmöglichkeiten bei Betreuungen : Grenzen u. Verfahre

Beitrag von helmes63 »

Sehr geehrte Forenfachleute
und Forenfreunde,

... kann ein Alzheimerkranke bspw. bei Pflegestufe 1 auch noch seinen Betreuer ablehnen der im vom Betreuungsgericht zugewiesen wurde ? Das Problem scheint zu sein, dass dies bei einem Betreuerwechsel wohl nicht so ohne weiteres Vorgesehen ist im Gegensatz zur Grundsatzfeststellung des Betreuungsstatuses.
Townspector
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1212
Registriert: 24.06.12, 01:03
Wohnort: Im hohen Norden

Re: Anhörungsmöglichkeiten bei Betreuungen : Grenzen u. Verf

Beitrag von Townspector »

Der Betreute hat die Möglichkeit sich zwecks Prüfung des Sachverhaltes an den zuständigen Verfahrenspfleger zu wenden.
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
helmes63
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1048
Registriert: 01.06.12, 12:11

Re: Anhörungsmöglichkeiten bei Betreuungen : Grenzen u. Verf

Beitrag von helmes63 »

Wenn der Betreute nicht mehr schreiben kann : würde der Verfahrenspfleger denn bei Anforderung über das Pflegepersonal im Heim dann auch vorbeikommen. Das wäre hier praktisch schon von Relevanz ?!
Townspector
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1212
Registriert: 24.06.12, 01:03
Wohnort: Im hohen Norden

Re: Anhörungsmöglichkeiten bei Betreuungen : Grenzen u. Verf

Beitrag von Townspector »

:ironie:
Also eine mal eben durchgeführte repräsentative Umfrage unter 735 Verfahrenspflegern hat mal eben folgende Antworten:

10% "Nein"

7% "Darf ich jemanden anrufen?"

43% "Nur wenn es da ordentlichen Kaffee gibt"

16% "Eher vielleicht"

24% "Na unbedingt!"

und die weiteren 10% verstanden nichts von Prozentrechnung....

----
Vielleicht sollte man im fiktiven Falle der Unsicherheit einfach einmal beim zuständigen Gericht anrufen und fragen.
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
helmes63
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1048
Registriert: 01.06.12, 12:11

Re: Anhörungsmöglichkeiten bei Betreuungen : Grenzen u. Verf

Beitrag von helmes63 »

Townspector : das war ein schöner Scherz.

> dennoch bitte ich hierbei auch zu bedenken, dass die Rechtspflegestellen der Amtsgerichte
nur in einem sehr beschränkten Umfange hier weiterhelfen ("dürfen")
> das ist aber doch soweit auch inzw. jedem bekannt !!!
khmlev
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6321
Registriert: 02.05.09, 19:01
Wohnort: Leverkusen

Re: Anhörungsmöglichkeiten bei Betreuungen : Grenzen u. Verf

Beitrag von khmlev »

Der Verfahrenspfleger wird dem Betreuten im Betreuungsverfahren zur Seite gestellt. Da hier vermutlich kein laufendes Verfahren anhängig ist, dürfte kein Verfahrenspfleger bestellt sein.

Der Betreute ist bei jedem Betreuerwechsel zwingend zuvor anzuhöhen. Ergibt sich sus drm FamFG.
Gruß
khmlev
- out of order -
helmes63
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1048
Registriert: 01.06.12, 12:11

Re: Anhörungsmöglichkeiten bei Betreuungen : Grenzen u. Verf

Beitrag von helmes63 »

Das gilt auch dann wenn der Demente bspw. in der Pflegestufe 2 wurde ?!
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Anhörungsmöglichkeiten bei Betreuungen : Grenzen u. Verf

Beitrag von SusanneBerlin »

helmes63 hat geschrieben:Das gilt auch dann wenn der Demente bspw. in der Pflegestufe 2 wurde ?!
"Er wurde in der Pflegestufe 2." Das ist kein verständlicher Satz.

Aber trotzdem ja: auch ein Dementer oder jemand mit Pflegestufe 2 ist bei einem Betreuerwechsel anzuhören.
Grüße, Susanne
khmlev
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6321
Registriert: 02.05.09, 19:01
Wohnort: Leverkusen

Re: Anhörungsmöglichkeiten bei Betreuungen : Grenzen u. Verf

Beitrag von khmlev »

helmes63 hat geschrieben:Das gilt auch dann wenn der Demente bspw. in der Pflegestufe 2 wurde ?!
Ja. Wenn er selbst sich nicht mehr äußern kann, wird ihm ein Verfahrenspleger zur Seite gestellt. Dessen Aufgabe ist es den Betreuten in diesem Verfahren zu vertreten und den Willen des Betreuten zu erforschen.
Gruß
khmlev
- out of order -
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 12625
Registriert: 21.01.05, 19:42

Re: Anhörungsmöglichkeiten bei Betreuungen : Grenzen u. Verf

Beitrag von Roni »

hallo,

der Betreute wird auch schriftlich über die Betreuung informiert, er wird auch gefragt ob er mit der Betreung und der betreuende Person einverstanden ist. Der Betreuer bekommt eine Mitteilung wann der Betreute von einem Mitarbeiter ( glaube Richter ?) besucht wird um festzustellen ob die Betreuung nötig ist und ob der Betreute mit der Person als Betreuer einverstanden ist.
So kenne ich das als meine Tätigkeit als Betreuer.
helmes63
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1048
Registriert: 01.06.12, 12:11

Re: Anhörungsmöglichkeiten bei Betreuungen : Grenzen u. Verf

Beitrag von helmes63 »

Das ist beruhigend zu wissen. Allerdings weiß ich immer noch nicht, ob
diese Vorgehensweise auch bei nachweisbar fortgeschrittener Erkrankung
bei Demenz oder Alzheimer durchgeführt wird Pflegestufe 2 bspw.
khmlev
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6321
Registriert: 02.05.09, 19:01
Wohnort: Leverkusen

Re: Anhörungsmöglichkeiten bei Betreuungen : Grenzen u. Verf

Beitrag von khmlev »

Der Betreute ist bei einem Betreuerwechsel immer abzuhören. Wie mehrfach ausgeführt, kann ihm hierzu ein Verfahrenspfleger zur Seite gestellt werden.
Gruß
khmlev
- out of order -
BäckerHD
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 2075
Registriert: 02.04.14, 08:01

Re: Anhörungsmöglichkeiten bei Betreuungen : Grenzen u. Verf

Beitrag von BäckerHD »

Alzheimer also...
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Anhörungsmöglichkeiten bei Betreuungen : Grenzen u. Verf

Beitrag von SusanneBerlin »

Die Antworten gelten übrigens auch bei Pflegestufe 3.
Grüße, Susanne
Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 12625
Registriert: 21.01.05, 19:42

Re: Anhörungsmöglichkeiten bei Betreuungen : Grenzen u. Verf

Beitrag von Roni »

helmes63 hat geschrieben:Das ist beruhigend zu wissen. Allerdings weiß ich immer noch nicht, ob
diese Vorgehensweise auch bei nachweisbar fortgeschrittener Erkrankung
bei Demenz oder Alzheimer durchgeführt wird Pflegestufe 2 bspw.
auch bei Demenz usw. kommt jemand vom Gericht und schaut nach dem Betreuten. Manchmal können die Leute die Frage ob sie von ihrem Betreuer betreut werden wollen oder nicht beantwortet werden, denn manchmal haben die auch noch etwas klarere Momente. Wenn das nicht der Fall ist wird es vermerkt und der Betreuer beseimmt.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen