Betreute Person Untermietvertrag

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Promedtheus
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Betreute Person Untermietvertrag

Beitrag von Promedtheus »

Eine gesetzlich betreute Person hat bei mir einen Untermietvertrag unterschrieben ( das die Person einen Gesetzlichen Betreuer hat wusste ich zu dem Zeitpunkt aber nicht). Da das Jobcenter aber nicht die Miete Zahlt die im Vertrag steht, habe ich ihn ihm gesagt das er die Differenz selbst tragen muss , da es ja auch unterschrieben hatte. Plötzlich meldete sich sie die Betreuerin und meinte : da hätte ich aber Pech gehabt das er ja nicht Unterschrift berechtigt gewesen wäre. Welche handhabe habe ich gegen die Betreute Person und evtl. auch gegen den Betreuer???? Man muss dazu sagen: das die Betreute Person Oberhausen ohne dem wissen der Betreuerin verlassen hat, das die Person in Köln harz 4 beantragt hat und das die Person ein Konto eröffnet hat und das alles ohne das der Betreuer mal was gesagt hat und das obwohl der Betreuer das Aufenthalts Bestimmungsrecht hat und für die Finanziellen dinge der Betreuten Person zuständig ist.
SusanneBerlin
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Re: Betreute Person Untermietvertrag

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

wenn zu den Aufgabenkreisen des Betreuers die Vermögenssorge mit Einwilligungsvorbehalt gehört, dann sind alle Verträge, die der Betreute unterschreibt unwirksam sobald der Betreuer mitteilt, dass er die Einwilligung nicht gibt.

Anscheinend ist das hier der Fall:
Plötzlich meldete sich sie die Betreuerin und meinte :da hätte ich aber Pech gehabt das er ja nicht Unterschrift berechtigt gewesen wäre.
Welche handhabe habe ich gegen die Betreute Person und evtl. auch gegen den Betreuer????
Man könnte sich zur Überprüfung den Betreuerausweis zeigen lassen. Wenn der Einwilligungsvorbehalt drinsteht, ist der Mietvertrag undwirksam und der Vermieter hat keine Handhabe.
Man muss dazu sagen: das die Betreute Person Oberhausen ohne dem wissen der Betreuerin verlassen hat, das die Person in Köln harz 4 beantragt hat und das die Person ein Konto eröffnet hat und das alles ohne das der Betreuer mal was gesagt hat und das obwohl der Betreuer das Aufenthalts Bestimmungsrecht hat und für die Finanziellen dinge der Betreuten Person zuständig ist.
Das spielt für die Wirksamkeit des Mietvertrags keine Rolle.
Grüße, Susanne
Promedtheus
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Re: Betreute Person Untermietvertrag

Beitrag von Promedtheus »

Danke für die Antwort.
Was auch noch wichtig wäre zu wissen ist : der Betreuer wusste seit mitte Dezember vom unterzeichneten Mietvertrag.
Seit Anfang Januar hatte ich auch Kontakt zu Ihr und Sie hatte NIE Einwände geäußert und da auch noch nicht gesagt das er das Hätte nicht Unterschreiben dürfen.
das hatte sie erst ende Januar gesagt weil ich da ja dann auf grund der Zahlung vom Jobcenter das Geld haben wollte.
Das Geld was vom Jobcenter für die Wohnung gezahlt hat , dass hat sie auch geleitet ohne Probleme, sie akzeptiert nur nicht dass der Mietvertrag aber eine höhere Miete vorsieht (das Jobcenter zahlt 45 Euro weniger als vereinbart, das Jobcenter hat auch die Monatliche Abschlagszahlung für Strom in Höhe von 30 Euro nicht berücksichtigt)
SusanneBerlin
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Re: Betreute Person Untermietvertrag

Beitrag von SusanneBerlin »

Ein Wissen der Betreuerin reicht nicht aus. Sie brauchen für die Wirksamkeit die Unterschrift der Betreuerin unter dem Vertrag.
Grüße, Susanne
Promedtheus
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Re: Betreute Person Untermietvertrag

Beitrag von Promedtheus »

Ist es dann nicht Aufgabe der Beterin nach dem Sie erfahren hat was die Betreute Person alles gemacht hat, dafür zu sorgen das es keine Probleme gibt??
Sie hat ja alles Akzeptiert.
Die Person durfte in Köln bleiben.
Sie hat gegen die Konter Eröffnung nichts gemacht sondern Akzeptiert
und Sie hatte auch nichts dagegen das er hier Eingezogen ist und auch nicht der er einen Untermietvertrag unterschrieben hat.

Also bin ich dann der Gearschte der auf die Kosten Sitzen bleibt??

Es kann doch nicht sein das eine Zu Betreuende Person Verträge unterschreiben kann ohne das Ihm was Passieren kann
SusanneBerlin
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Re: Betreute Person Untermietvertrag

Beitrag von SusanneBerlin »

Ist es dann nicht Aufgabe der Beterin nach dem Sie erfahren hat was die Betreute Person alles gemacht hat, dafür zu sorgen das es keine Probleme gibt??
Der Betreuer hat sich um die Probleme des zu Betreuenden zu kümmern, nicht die des Vermieters.
Grüße, Susanne
Promedtheus
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Re: Betreute Person Untermietvertrag

Beitrag von Promedtheus »

Ja aber es kann doch nicht sein das sie es zu lässt das er sich nur noch mehr Probleme macht.
Was kann ich denn noch machen damit ich die Kohle bekomme.
welche schritte kann ich einleiten??
locarno

Re: Betreute Person Untermietvertrag

Beitrag von locarno »

In mehreren Foren gleichzeitig zu diskutieren ist wohl nicht so effizient.
SusanneBerlin
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Re: Betreute Person Untermietvertrag

Beitrag von SusanneBerlin »

Promedtheus hat geschrieben:Was kann ich denn noch machen damit ich die Kohle bekomme.
welche schritte kann ich einleiten??
Das übliche halt, wenn man offene Forderungen an jemanden hat: Mahnung schicken (ist in diesem Fall Mietvertrag jedoch entbehrlich), gerichtlicher Mahnbescheid, Zahlungsklage. Es gibt hier im Forum in der "Knowledge Base" einen Artikel dazu, da ist beschrieben wie das geht.
Grüße, Susanne
Biggi0001
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Re: Betreute Person Untermietvertrag

Beitrag von Biggi0001 »

Strom zahlt das JC eh nicht. Denn muss der Kunde aus seinem Satz zahlen.
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
SusanneBerlin
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Re: Betreute Person Untermietvertrag

Beitrag von SusanneBerlin »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Promedtheus hat geschrieben:Was kann ich denn noch machen damit ich die Kohle bekomme.
welche schritte kann ich einleiten??
Das übliche halt, wenn man offene Forderungen an jemanden hat: Mahnung schicken (ist in diesem Fall Mietvertrag jedoch entbehrlich), gerichtlicher Mahnbescheid, Zahlungsklage. Es gibt hier im Forum in der "Knowledge Base" einen Artikel dazu, da ist beschrieben wie das geht.
Da ich den Beitrag nicht mehr ändern kann, möchte ich noch hinzufügen, dass wenn tatsächlich ein Einwilligungsvorbehalt besteht, die Forderungen eher nicht durchsetzbar sind.

Wenn der Mieter die Wohnung genutzt hat, müsste man statt Forderungen aus dem nicht wirksamen Mietvertrag gegebenfalls auf eine Nutzungsentschädigung abstellen.
Es kann doch nicht sein das eine Zu Betreuende Person Verträge unterschreiben kann ohne das Ihm was Passieren kann
Genau dafür ist der Einwilligungsvorbehalt vorgesehen. Er wird vom Betreuungsgericht nur in den Fällen erteilt, wenn sich die Person aus mangelnder Einsichtsfähigkeit in der Vergangenheit zu Zahlungen verpflichtet hat die sie sich nicht leisten kann. Um den Betreuten zu schützen.
Grüße, Susanne
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