Ortsabwesenheit / Urlaub des Betreuten

Moderator: FDR-Team

Susette
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Ortsabwesenheit / Urlaub des Betreuten

Beitrag von Susette »

Hallo liebe Community,

der Betreute will nun einige Zeit in Urlaub, was ist zu beachten?

MFG
Susette
SusanneBerlin
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Re: Ortsabwesenheit / Urlaub des Betreuten

Beitrag von SusanneBerlin »

was ist zu beachten?
So allgemein kann man die Frage nicht beantworten.

Das kommt auf die Umstände und die Verpflichtungen des Betreuten an. Fragen Sie hinsichtlich des Verhältnisses des Betreuten zum Betreuer? Hat der Betreute ein Arbeitsverhältnis, dann müsste er seinen Urlaub mit dem Arbeitgeber abstimmen. Oder ist der Betreute im Arbeitslosengeldbezug?

Geht es um die Finanzierung der Reise, oder scheitert der Betreute daran, die Reise zu organisieren?
Grüße, Susanne
Susette
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Re: Ortsabwesenheit / Urlaub des Betreuten

Beitrag von Susette »

Der Betreute arbeitet und plant jetzt Urlaub 4 Woche.
Mit Ortsabwesenheit ... Flug...
Was ist zu beachten... Wie weit ist er dem Betreuer Rechenschaft Pflicht etc Prozedere

Vielen Dank für ihre Antwort
Mfg
Susette
FM
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Re: Ortsabwesenheit / Urlaub des Betreuten

Beitrag von FM »

Man kann immer noch nicht erkennen, wo denn das Problem liegt.
SusanneBerlin
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Re: Ortsabwesenheit / Urlaub des Betreuten

Beitrag von SusanneBerlin »

Es schadet sicher nicht wenn der Betreute den Betreuer informiert, darüber dass er von .. bis ... verreist sein wird. Dann versucht der Betreuer womöglich nicht, den Betreuten just in diesem Zeitraum zu erreichen und macht sich keine unnötigen Sorgen...

Rechenschaftspflichtig ist der Betreute dem Betreuer nicht.
Grüße, Susanne
Oktavia
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Re: Ortsabwesenheit / Urlaub des Betreuten

Beitrag von Oktavia »

SusanneBerlin hat geschrieben:Rechenschaftspflichtig ist der Betreute dem Betreuer nicht.
Ähmmm... vielleicht nicht Rechenschaftspflichtig aber je nach BBetreuung kann die Reise ggf. untersagt werden.
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw

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SusanneBerlin
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Re: Ortsabwesenheit / Urlaub des Betreuten

Beitrag von SusanneBerlin »

Oktavia hat geschrieben:
SusanneBerlin hat geschrieben:Rechenschaftspflichtig ist der Betreute dem Betreuer nicht.
Ähmmm... vielleicht nicht Rechenschaftspflichtig aber je nach BBetreuung kann die Reise ggf. untersagt werden.
Öööhhhmmmm.... Nein. Ein Betreuer ist kein Erziehungsberechtigter. Die Entmündigung wurde 1990 abgeschafft. Der Betreuer kann denn Betreuten beraten, verbieten kann er ihm nichts. Höchstens, wenn der Betreuer den Aufgabenkreis Vermögenssorge hat, und die Reise die finanziellen Möglichkeiten des Betreuten überschreitet, könnte der Betreuer die Bezahlung der Reise verhindern, nicht jedoch dass der Betreute faktisch eine Reise antritt.
Grüße, Susanne
Oktavia
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Re: Ortsabwesenheit / Urlaub des Betreuten

Beitrag von Oktavia »

SusanneBerlin hat geschrieben:Der Betreuer kann denn Betreuten beraten, verbieten kann er ihm nichts
Nun, das wäre mir neu, auch im neuen Betreuungsrecht. Natürlich kann es in einigen Betreuungsbereichen gute Gründe geben eine Reise zu verbieten bzw. rückgängig zu machen. Da hier nicht bekannt ist wie die Betreuung geregelt ist und welche Einschränkungen der betreute Mensch hat können wir auch nicht sagen was in diesem Fall geht und was nicht :wink:
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winterspaziergang

Re: Ortsabwesenheit / Urlaub des Betreuten

Beitrag von winterspaziergang »

Susette hat geschrieben:Wie weit ist er dem Betreuer Rechenschaft Pflicht etc Prozedere

Vielen Dank für ihre Antwort
Mfg
Susette
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Dummerchen
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Re: Ortsabwesenheit / Urlaub des Betreuten

Beitrag von Dummerchen »

SusanneBerlin hat geschrieben:Der Betreuer kann denn Betreuten beraten, verbieten kann er ihm nichts. Höchstens, wenn der Betreuer den Aufgabenkreis Vermögenssorge hat, und die Reise die finanziellen Möglichkeiten des Betreuten überschreitet, könnte der Betreuer die Bezahlung der Reise verhindern, nicht jedoch dass der Betreute faktisch eine Reise antritt.
Falls die Betreuung auch die Aufenthaltsbestimmung umfasst, kann der Betreuer eine Reise sehr wohl unterbinden.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
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Chavah
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Re: Ortsabwesenheit / Urlaub des Betreuten

Beitrag von Chavah »

....auch wenn es medizinische Gründe gibt.

Chavah
alana4
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Re: Ortsabwesenheit / Urlaub des Betreuten

Beitrag von alana4 »

Chavah hat geschrieben:....auch wenn es medizinische Gründe gibt.

Chavah
Na, immerhin kann der Betreute arbeiten.
Der Betreute arbeitet und plant jetzt Urlaub 4 Woche.
Warum sollte der Betreute dann "zu krank" sein, eine Urlaubsreise zu unternehmen?
Oktavia
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Re: Ortsabwesenheit / Urlaub des Betreuten

Beitrag von Oktavia »

alana4 hat geschrieben:Warum sollte der Betreute dann "zu krank" sein, eine Urlaubsreise zu unternehmen?
WEil es schon sein kann, dass ein psychisch oder geistig behinderter Mensch nicht in der Lage ist mal einfach 4 Wochen in den Urlaub zu fahren ohne sich oder andere zu gefährden.
Da wir hier aber nicht alle Einzelheiten kennen, kann es keine allgemein gültigen Aussagen geben und man muss alle Eventualitäten mitdenken :wink:
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw

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Pünktchen
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Re: Ortsabwesenheit / Urlaub des Betreuten

Beitrag von Pünktchen »

Dummerchen hat geschrieben: Falls die Betreuung auch die Aufenthaltsbestimmung umfasst, kann der Betreuer eine Reise sehr wohl unterbinden.
Was wäre, wenn man sich nicht an die Bestimmung des Betreuers hält?
alana4
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Re: Ortsabwesenheit / Urlaub des Betreuten

Beitrag von alana4 »

Pünktchen hat geschrieben:
Dummerchen hat geschrieben: Falls die Betreuung auch die Aufenthaltsbestimmung umfasst, kann der Betreuer eine Reise sehr wohl unterbinden.
Was wäre, wenn man sich nicht an die Bestimmung des Betreuers hält?
Wer ist "man"? Der Betreute? Nun, dann hält er sich eben nicht dran und macht seinen gewünschten Urlaub.
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