Ändern einer Vorsorgevollmacht

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dsler
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Ändern einer Vorsorgevollmacht

Beitrag von dsler »

Hallo,
A hat bei Notar N eine Vorsorgevollmacht mit Patientenvollmacht für den Bevollmächtigten B beurkunden lassen, die über den Tod hinaus gelten soll. Den Zusatz "über den Tod hinaus" will A nun streichen lassen. Kann man nun einfach einen privatschriftlichen Zusatz dran heften, in dem steht "In meiner Vorsorgevollmacht von Notar N steht, dass diese auch über den Tod hinaus gelten solle. Ich ändere dieses hiermit, die Vollmacht soll nur noch bis zu meinem Tod gelten. Alle anderen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt." Das wird dann unterschrieben von A. Ist dieses rechtswirksam oder bedarf es wieder der notariellen Beurkundung, wenn A nur einen Teilsatz geändert haben will? Natürlich wird B über die Änderung in Kenntnis gesetzt.
SusanneBerlin
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Re: Ändern einer Vorsorgevollmacht

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

ich würde lieber den Notar fragen, ob er kostengünstig eine geänderte Urkunde ausstellen kann. Es ist ja nicht viel mehr als eine Zweitausstellung mit einem Satz weniger. Und dann das Exemplar, das B ausgehändigt wurde, gegen die geänderte Version tauschen und das ursprüngliche Exemplar vernichten.

Denn wenn B nur "in Kenntnis gesetzt wird", hindert das B nicht unbedingt, die Vollmacht nach dem Tod von A zu benutzen, und A ist ja tot und hat keinen Einfluss mehr.
Grüße, Susanne
dsler
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Re: Ändern einer Vorsorgevollmacht

Beitrag von dsler »

Ist denn die Formbedürftigkeit bei einer Änderung irgendwo festgeschrieben oder empfiehlst du das nur wg. des "besseren Gefühls" beim Notar? Zwischen A und B wird es deshalb keinen Streit geben, das B den Zusatz bekommen hat, ist beweisbar.
khmlev
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Re: Ändern einer Vorsorgevollmacht

Beitrag von khmlev »

Soll der Umfang einer Vollmacht geändert werden, erfolgt dies durch Widerruf der bestehenden Vollmacht und Erteilung einer neuen Vollmacht.
Gruß
khmlev
- out of order -
SusanneBerlin
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Re: Ändern einer Vorsorgevollmacht

Beitrag von SusanneBerlin »

Zwischen A und B wird es deshalb keinen Streit geben, das B den Zusatz bekommen hat, ist beweisbar.
Natürlich nicht, denn in dem Zeitpunkt, in dem die Änderung der Urkunde wirksam werden soll, ist A bereits tot und kann nicht mehr streiten.

Andererseits, wenn man B vertraut dass er die Vollmacht nach B's Tod nicht mehr ausüben wird, dann reicht die bloße Mitteilung an B aus und die Änderung der Urkunde ist unnötig.
Grüße, Susanne
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