Grainne hat geschrieben:Als Musiker die Rechtsform und den Vertretungsberechtigten? Künstler sind Freiberuflier.(1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten
Generell sollte man mit persönlichen Daten im Internet, also für jeden frei zugänglich, sehr vorsichtig sein. Man kann davon nur abraten. Ich habe eben geschildert, warum ich ein Postfach für ausreichend halte als Briefpostadresse.
Auch ein Freiberufler handelt geschäftsmäßig im Sinne des TMG.
Da kommt er nicht raus.
@Octavia:
es wäre schön, wenn Du Deine rein gefühlsmäßigen Aspekte in einem Forum für gefühltes Recht anbringen könntest. Es geht nicht nur um gefühlte Gerechtigkeit.
Ein Verstoß gegen das TMG ist auch für den freiberuflichen Künstler nicht folgenlos:
§ 16 TMG hat geschrieben:(1) Ordnungswidrig handelt, wer absichtlich entgegen § 6 Abs. 2 Satz 1 den Absender oder den kommerziellen Charakter der Nachricht verschleiert oder verheimlicht.
(2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.entgegen § 5 Abs. 1 eine Information nicht, nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält,
2.entgegen § 13 Abs. 1 Satz 1 oder 2 den Nutzer nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig unterrichtet,3.
einer Vorschrift des § 13 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 bis 4 oder 5 oder Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 Buchstabe a über eine dort genannte Pflicht zur Sicherstellung zuwiderhandelt,4.
entgegen § 14 Abs. 1 oder § 15 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 8 Satz 1 oder 2 personenbezogene Daten erhebt oder verwendet oder nicht oder nicht rechtzeitig löscht oder
5.entgegen § 15 Abs. 3 Satz 3 ein Nutzungsprofil mit Daten über den Träger des Pseudonyms zusammenführt.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.